Rechtsprechung
   LSG Bayern, 08.02.2011 - L 3 U 213/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,22646
LSG Bayern, 08.02.2011 - L 3 U 213/10 (https://dejure.org/2011,22646)
LSG Bayern, Entscheidung vom 08.02.2011 - L 3 U 213/10 (https://dejure.org/2011,22646)
LSG Bayern, Entscheidung vom 08. Februar 2011 - L 3 U 213/10 (https://dejure.org/2011,22646)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,22646) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - Handlungstendenz - eigenwirtschaftliche Tätigkeit - Abgabe eines Formulars beim Arbeitgeber - Vorausbescheinigung gem § 194 SGB 6 - gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers - Fürsorgepflicht des ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitsunfall - Abgabe des Formulars für eine Vorausbescheinigung (Altersrente) beim Arbeitgeber - fehlender innerer/sachlicher Zusammenhang - eigenwirtschaftliche Tätigkeit zur Realisierung des eigenen Anspruchs auf Altersrente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr -

    Auszug aus LSG Bayern, 08.02.2011 - L 3 U 213/10
    Maßgebliches Kriterium für die wertende Entscheidung über den sachlichen Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und der Verrichtung zum Zeitpunkt des Unfalls ist die Handlungstendenz des Versicherten, ob er eine dem Beschäftigungsunternehmen dienende Verrichtung ausüben wollte (ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), vgl. BSG, Urteil vom 12.04.2005, BSGE 94, 262 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 14).

    Wird die Tätigkeit untrennbar zu versicherten und privaten Zwecken ausgeführt, so besteht Versicherungsschutz, wenn sie wesentlich dem versicherten Tätigkeitsbereich dient; sie braucht ihm nicht überwiegend zu dienen (ständige Rechtsprechung, vgl. BSG, Urteil vom 12.04.2005, B 2 U 11/04 R).

  • BSG, 05.05.1994 - 2 RU 26/93

    Unbestimmte Tätigkeiten - Unfallversicherung

    Auszug aus LSG Bayern, 08.02.2011 - L 3 U 213/10
    Zunächst muss also eine Verbindung mit der im Gesetz genannten versicherten Tätigkeit bestehen, der innere bzw. sachliche Zusammenhang, der es rechtfertigt, das betreffende Verhalten der versicherten Tätigkeit zuzurechnen (BSGE 63, 273, 274 = SozR 2200 § 548 Nr. 92; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 82 und 97; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 19 und 26).

    Innerhalb dieser Wertung stehen bei der Frage, ob der Versicherte zur Zeit des Unfalls eine versicherte Tätigkeit ausgeübt hat, Überlegungen nach dem Zweck des Handelns mit im Vordergrund (BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 19).

  • LSG Bayern, 04.11.1986 - L 3 U 151/85

    UV-Schutz gemäß § 550 Abs. 1 RVO einer im Mutterschutzurlaub befindlichen

    Auszug aus LSG Bayern, 08.02.2011 - L 3 U 213/10
    Zwar habe das Bayerische Landessozialgericht (BayLSG) Versicherungsschutz angenommen, wenn eine sich im Mutterschutz befindliche Arbeitnehmerin auf dem Wege zur Arbeitsstelle zwecks Abgabe der Lohnsteuerkarte verunfalle (Az.: L 3 U 151/85).

    Soweit in der Rechtsprechung zum Teil die Abgabe der Lohnsteuerkarte im Betrieb als versicherte Tätigkeit angesehen wurde (vgl. BayLSG, Urteil vom 04.11.1986, Az.: L 3 U 151/85; vgl. Ricke in Kasseler Kommentar, § 8 SGB VII Rdnr. 89) kann dies vorliegend keine andere Beurteilung ergeben.

  • BSG, 28.06.1988 - 2 RU 60/87

    Unfallversicherung - Ausland

    Auszug aus LSG Bayern, 08.02.2011 - L 3 U 213/10
    Zunächst muss also eine Verbindung mit der im Gesetz genannten versicherten Tätigkeit bestehen, der innere bzw. sachliche Zusammenhang, der es rechtfertigt, das betreffende Verhalten der versicherten Tätigkeit zuzurechnen (BSGE 63, 273, 274 = SozR 2200 § 548 Nr. 92; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 82 und 97; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 19 und 26).
  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84

    Berücksichtigung aller Beweisanzeichen - Todesursache - Ausschluss des

    Auszug aus LSG Bayern, 08.02.2011 - L 3 U 213/10
    Der innere Zusammenhang ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (BSGE 58, 76, 77 = SozR 2200 § 548 Nr. 70; BSGE 61, 127, 128).
  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 43/84

    Schädigung der Leibesfrucht - Schädigung während der Geburt

    Auszug aus LSG Bayern, 08.02.2011 - L 3 U 213/10
    Für die tatsächlichen Grundlagen dieser Wertentscheidung ist der volle Nachweis erforderlich (BSGE 58, 80, 83).
  • BSG, 21.08.1991 - 2 RU 62/90

    Unfallversicherungsschutz eines Autofahrers auf dem Heimweg

    Auszug aus LSG Bayern, 08.02.2011 - L 3 U 213/10
    Dabei muss die Handlungstendenz des Versicherten (BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 4 und 17) durch die objektiven Umstände des Einzelfalles bestätigt worden (BSG SozR 2200 § 548 Nr. 90).
  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus LSG Bayern, 08.02.2011 - L 3 U 213/10
    Der innere Zusammenhang ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (BSGE 58, 76, 77 = SozR 2200 § 548 Nr. 70; BSGE 61, 127, 128).
  • BSG, 09.11.2010 - B 2 U 14/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Betriebsweg - Wegeunfall - sachlicher

    Auszug aus LSG Bayern, 08.02.2011 - L 3 U 213/10
    Selbst wenn man von einer Verrichtung mit gespaltener Handlungstendenz bzw. mit gemischter Motivationslage (vgl. dazu BSG, Urteil vom 12.05.2009, B 2 U 12/08 R - SozR 4-2750 § 8 Nr. 33 Rn. 16; BSG, Urteil vom 09.11.2010, B 2 U 14/10 R) ausgehen würde, ergäbe sich kein Versicherungsschutz.
  • BSG, 12.05.2009 - B 2 U 12/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - sachlicher

    Auszug aus LSG Bayern, 08.02.2011 - L 3 U 213/10
    Selbst wenn man von einer Verrichtung mit gespaltener Handlungstendenz bzw. mit gemischter Motivationslage (vgl. dazu BSG, Urteil vom 12.05.2009, B 2 U 12/08 R - SozR 4-2750 § 8 Nr. 33 Rn. 16; BSG, Urteil vom 09.11.2010, B 2 U 14/10 R) ausgehen würde, ergäbe sich kein Versicherungsschutz.
  • BSG, 29.01.1986 - 9b RU 76/84

    Ausschluß des Versicherungsschutzes - Weg zum Personalbüro - Arbeitsbescheinigung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht