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   LSG Bayern, 08.02.2011 - L 5 KR 352/06   

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https://dejure.org/2011,24826
LSG Bayern, 08.02.2011 - L 5 KR 352/06 (https://dejure.org/2011,24826)
LSG Bayern, Entscheidung vom 08.02.2011 - L 5 KR 352/06 (https://dejure.org/2011,24826)
LSG Bayern, Entscheidung vom 08. Februar 2011 - L 5 KR 352/06 (https://dejure.org/2011,24826)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de

    Krankenversicherung - niederländische Versandapotheke - kein Anspruch auf Erstattung des sog Herstellerrabatts bei Einzelverträgen mit deutschen Krankenkassen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.01.2012 - L 4 KR 295/07
    Der erkennende Senat folgt insoweit aus eigener Überzeugung den ausführlich und überzeugend begründeten Entscheidungen des 1. Senats des Bundessozialgerichts vom 28. Juli 2008 (Az.: B 1 KR 4/08 R) und des 3. Senats des Bundessozialgerichts vom 17. Dezember 2009 (Az.: B 3 KR 14/08 R) sowie den daran anschließenden Folgeentscheidungen des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 8. Juli 2010 (Az.: L 5 KR 30/10 B) und des Bayerischen Landessozialgerichts vom 8. Februar 2011 (Az.: L 5 KR 352/06).

    Der erkennende Senat vermag auch im Einklang mit den Entscheidungen des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 8. Juli 2010 (Az.: L 5 KR 30/10 B) und des Bayerischen Landessozialgerichts vom 8. Februar 2011 (Az.: L 5 KR 352/06) keine Anhaltspunkte für eine Grundrechtsverletzung der Klägerin zu erkennen, weshalb auch ein Abwarten der vorgetragenen Verfassungsbeschwerden nicht geboten ist.

  • LSG Thüringen, 28.08.2012 - L 6 KR 387/08

    Erstattung des Herstellerrabatts auch für im Wege des Versandhandels nach

    Ein Anspruch scheidet unabhängig hiervon nach dem Leistungserbringerrecht des SGB V aus (vgl. Bayerisches Landessozialgericht Urteil vom 8. Februar 2011 - Az.: L 5 KR 352/06 zitiert nach Juris).
  • BSG, 24.01.2013 - B 3 KR 31/12 B
    Ein Anspruch scheidet unabhängig hiervon nach dem Leistungserbringerrecht des SGB V aus (vgl. Bayerisches Landessozialgericht Urteil vom 8. Februar 2011 - Az.: L 5 KR 352/06 zitiert nach Juris).
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