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   LSG Bayern, 08.03.2017 - L 2 U 26/16   

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https://dejure.org/2017,16648
LSG Bayern, 08.03.2017 - L 2 U 26/16 (https://dejure.org/2017,16648)
LSG Bayern, Entscheidung vom 08.03.2017 - L 2 U 26/16 (https://dejure.org/2017,16648)
LSG Bayern, Entscheidung vom 08. März 2017 - L 2 U 26/16 (https://dejure.org/2017,16648)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    SGB VII § 2, § 3, § 8 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1
    SGB VII

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unfallversicherungsrecht; Arbeitsunfall; Weg von der Wohnung zur versicherten Tätigkeit; Lebensmittelpunkt des Versicherten; Anerkennung eines Wegeunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung; Anforderungen an einen Antritt vom "erweiterten häuslichen Bereich" aus

  • rewis.io

    Versicherungsschutz bei erweitertem häuslichen Bereich für Weg zur Arbeit von jeder Wohnung aus

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anerkennung eines Wegeunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung; Anforderungen an einen Antritt vom "erweiterten häuslichen Bereich" aus

  • rechtsportal.de

    SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 1
    Anerkennung eines Wegeunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 03.12.2002 - B 2 U 18/02 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - dritter Ort - ständige Familienwohnung -

    Auszug aus LSG Bayern, 08.03.2017 - L 2 U 26/16
    Die Rechtsprechung des BSG im Rahmen des § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII zum dritten Ort, wonach auch Wege zur Arbeit von anderen Orten als dem Lebensmittelpunkt aus versichert sein können, wenn der Aufenthalt am dritten Ort länger als 2 Stunden beträgt, kommt vorliegend nicht zum Tragen, da nach dieser Rechtsprechung Voraussetzung für einen Versicherungsschutz ist, dass die Entfernung des "dritten Ortes" zur Arbeitsstelle in einem angemessenen Verhältnis zur üblichen Wegstrecke steht (ständige Rechtsprechung, zum Beispiel BSG, Urteil vom 03.12.2002 Az. B 2 U 18/02 R).
  • BSG, 18.10.1994 - 2 RU 31/93

    Ort der Tätigkeit - Familiäre Verhältnisse - Unterschiedliche Aufenthaltsorte -

    Auszug aus LSG Bayern, 08.03.2017 - L 2 U 26/16
    Der Versicherungsschutz ergibt sich aus den Grundsätzen der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum sogenannten "erweiterten häuslichen Bereich" (vgl. BSG, Urteil vom 18.10.1994, Az. 2 RU 31/93 = SozR 3-2200 § 550 Nr. 10).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.10.1997 - L 10 U 851/97

    Wegeunfall bei Weg vom dritten Ort

    Auszug aus LSG Bayern, 08.03.2017 - L 2 U 26/16
    Ein solcher "erweiterter häuslicher Bereich" ist z. B. von der Rechtsprechung bejaht worden, wenn sich die wechselnden Ausgangspunkte aus der familiären Situation ergeben, in der sich eine 19-jährige Versicherte langsam von ihrem Elternhaus lösen will und drei Tage pro Woche bei ihren Eltern und an den restlichen Tagen bei ihrem Freund wohnt (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.10.1997, L 10 U 851/97, HVBGInfo 1998, S. 30 ff.).
  • SG Landshut, 18.11.2015 - S 9 U 166/15

    Kein Wegeunfall im Falle von Übernachten bei Freundin

    Auszug aus LSG Bayern, 08.03.2017 - L 2 U 26/16
    Das SG hat mit Urteil vom 18.11.2015 (Az. S 9 U 166/15) die Klage als zulässig, aber unbegründet abgewiesen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2017 - L 10 U 448/17

    Unfallversicherungsrecht; Vorliegen eines Wegeunfalls; End- oder Ausgangspunkt

    In einem solchen Fall handelt es sich bei beiden Wegstrecken um die "üblichen" Wege zur Arbeit, für die daher grundsätzlich der wesentliche Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit zu bejahen ist (für die Annahme eines erweiterten häuslichen Bereichs in einer vergleichbaren Konstellation: LSG Baden Württemberg, Urteil vom 16.10.1997- L 10 U 85/97 - zustimmend Keller in Hauck/Noftz, SGB VII, § 8 Rn 209; s auch Bayerisches LSG, Urteil vom 08.03.2017 - L 2 U 26/16 -).
  • LSG Schleswig-Holstein, 09.03.2021 - L 8 U 49/18

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Diese Fallkonstellation wird unter dem Stichwort "erweiterter häuslicher Bereich" (BSG, Urteil vom 18. Oktober 1994, 2 RU 31/93; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 8. März 2017, L 2 U 26/16; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13. Dezember 2017, L 10 U 448/17) diskutiert und ist davon geprägt, dass der Versicherte nicht nur in einem von ihm angemieteten häuslichen Bereich mit melderechtlicher Adresse lebt, sondern sich auch regelmäßig in einem anderen Haushalt einer Person aufhält, zu der eine enge persönliche Verbindung besteht, z. B. Partner einer Liebesbeziehung, und in deren Haushalt der Versicherte integriert ist.
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