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   LSG Bayern, 08.06.2016 - L 16 R 397/14   

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LSG Bayern, 08.06.2016 - L 16 R 397/14 (https://dejure.org/2016,20003)
LSG Bayern, Entscheidung vom 08.06.2016 - L 16 R 397/14 (https://dejure.org/2016,20003)
LSG Bayern, Entscheidung vom 08. Juni 2016 - L 16 R 397/14 (https://dejure.org/2016,20003)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io

    Teilweise erfolgreiche Berufung im Streit um Rechtmäßigkeit eines Beitragsforderungsbescheids

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 13.05.2011 - B 12 R 25/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Verfahrensmangels - Verletzung des

    Auszug aus LSG Bayern, 08.06.2016 - L 16 R 397/14
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (ständige Rechtsprechung; vgl. aus jüngerer Zeit BSG, Urteile vom 29.08.2012, B 12 R 7/10 R und B 12 R 25/10 R, sowie vom 05.03.2014, B 12 R 7/12 R; zur Verfassungsmäßigkeit der Abgrenzungskriterien BVerfG, Beschluss vom 20.05.1996, 1 BvR 21/96).

    Ausgangspunkt ist das Vertragsverhältnis, wie es sich aus den getroffenen Vereinbarungen ergibt oder sich aus der gelebten Beziehung erschließen lässt (BSG, Urteil vom 29.08.2010, B 12 R 25/10 R).

  • BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96

    Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV

    Auszug aus LSG Bayern, 08.06.2016 - L 16 R 397/14
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (ständige Rechtsprechung; vgl. aus jüngerer Zeit BSG, Urteile vom 29.08.2012, B 12 R 7/10 R und B 12 R 25/10 R, sowie vom 05.03.2014, B 12 R 7/12 R; zur Verfassungsmäßigkeit der Abgrenzungskriterien BVerfG, Beschluss vom 20.05.1996, 1 BvR 21/96).
  • BSG, 08.12.1999 - B 12 KR 18/99 R

    Inhalt von Beitrags- und Haftungsbescheiden, Haftung bei Genossenschaften

    Auszug aus LSG Bayern, 08.06.2016 - L 16 R 397/14
    Diese Entscheidung ist hinreichend bestimmt, wenn sich der notwendige Inhalt aus Unterlagen (z. B. Beitragsnachweisen oder Lohnlisten) ergibt, die spätestens bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens eingeführt worden sind (vgl. BSG, Urteil vom 08.12.1999 - B 12 KR 18/99 R).
  • BSG, 01.12.1977 - 12 RK 13/77
    Auszug aus LSG Bayern, 08.06.2016 - L 16 R 397/14
    Das Gesetz verlangt von der erlassenden Stelle ferner eine Entscheidung über die Versicherungspflicht, die Beitragspflicht und die Beitragshöhe für bestimmte Personen in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung für eine bestimmte Zeit (BSG, Urteil vom 01.12.1977 - 12 RK 13/77 -, juris).
  • BSG, 05.03.2014 - B 12 R 7/12 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Zurückweisung eines Steuerberaters als

    Auszug aus LSG Bayern, 08.06.2016 - L 16 R 397/14
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (ständige Rechtsprechung; vgl. aus jüngerer Zeit BSG, Urteile vom 29.08.2012, B 12 R 7/10 R und B 12 R 25/10 R, sowie vom 05.03.2014, B 12 R 7/12 R; zur Verfassungsmäßigkeit der Abgrenzungskriterien BVerfG, Beschluss vom 20.05.1996, 1 BvR 21/96).
  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Bayern, 08.06.2016 - L 16 R 397/14
    Dabei setzt die Zuordnung einer Tätigkeit nach deren Gesamtbild zum rechtlichen Typus der Beschäftigung bzw. der selbstständigen Tätigkeit voraus, dass alle nach Lage des Einzelfalls als Indizien in Betracht kommenden Umstände festgestellt, in ihrer Tragweite zutreffend erkannt und gewichtet, in die Gesamtschau mit diesem Gewicht eingestellt und nachvollziehbar, d. h. den Gesetzen der Logik entsprechend und widerspruchsfrei gegeneinander abgewogen werden (BSG, Urteil vom 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R -, juris).
  • BSG, 29.08.2012 - B 12 R 7/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht selbständig Tätiger - Entfallen der

    Auszug aus LSG Bayern, 08.06.2016 - L 16 R 397/14
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (ständige Rechtsprechung; vgl. aus jüngerer Zeit BSG, Urteile vom 29.08.2012, B 12 R 7/10 R und B 12 R 25/10 R, sowie vom 05.03.2014, B 12 R 7/12 R; zur Verfassungsmäßigkeit der Abgrenzungskriterien BVerfG, Beschluss vom 20.05.1996, 1 BvR 21/96).
  • BSG, 28.05.2015 - B 12 R 16/13 R

    Betriebsprüfung - Rechtsmäßigkeit der Erhebung von Beitragsnachforderungen

    Auszug aus LSG Bayern, 08.06.2016 - L 16 R 397/14
    Der Bezeichnung des geprüften Zeitraums kommt in diesem Zusammenhang keinerlei rechtliche Bedeutung zu (zur Rechtsnatur von Betriebsprüfungsbescheiden, vgl. ausführlich BSG, Urteil vom 28.05.2015 - B 12 R 16/13 R -, Rn. 23, juris).
  • BSG, 30.10.2013 - B 12 KR 17/11 R

    Sozialversicherungspflicht - Tätigkeit als telefonische Gesprächspartnerin für

    Auszug aus LSG Bayern, 08.06.2016 - L 16 R 397/14
    Denn diesem (geringen und durch sorgfältiges Arbeiten weitgehend steuerbaren) Haftungsrisiko standen keine größeren Freiheiten in der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft gegenüber (vgl. zu diesem Erfordernis, BSG, Urteil vom 30.10.2013, B 12 KR 17/11 R).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2016 - L 11 KR 281/15

    Dauer einer Familienversicherung; Begriff der Schulausbildung;

    Dabei kann nach wie vor im Rahmen des § 10 Abs. 2 SGB V von Schulausbildung nur gesprochen werden, wenn die Ausbildung den Schüler ganz oder mehr als die Hälfte einer Halbtagsbeschäftigung in Anspruch nimmt (Frehse in Peters, Handbuch der Krankenversicherung, SGB V, 19. Auflage, September 2011, § 10, Rdn. 129; Baier in Krauskopf, Soziale Krankenversicherung Pflegeversicherung, März 2016, § 10 SGB V, Rdn. 50), mithin bei einer üblichen Wochenarbeitszeit von 40 Stunden (vgl. BSG, Urteil vom 23.02.1988 - 12 RK 36/87 - Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 08.06.2016 - L 16 R 397/14 -) mehr als 20 Stunden.
  • OLG Celle, 09.06.2020 - 3 Ws 97/20

    Fernstudium als zuwendungsfähige Teilnahme an beruflicher Eingliederungsmaßnahme

    So kann auch ein Fernstudium als Vollzeitstudium betrieben werden mit der Folge von Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung (Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 8. Juni 2016 - L 16 R 397/14, juris).
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