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   LSG Bayern, 08.10.2013 - L 5 R 554/13   

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https://dejure.org/2013,42566
LSG Bayern, 08.10.2013 - L 5 R 554/13 (https://dejure.org/2013,42566)
LSG Bayern, Entscheidung vom 08.10.2013 - L 5 R 554/13 (https://dejure.org/2013,42566)
LSG Bayern, Entscheidung vom 08. Oktober 2013 - L 5 R 554/13 (https://dejure.org/2013,42566)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beitragsnachforderungen aufgrund einer Betriebsprüfung; Rücknahme des ersten Betriebsprüfungsbescheids vor weiterer Beitragsnachforderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beitragsnachforderungen aufgrund einer Betriebsprüfung; Rücknahme des ersten Betriebsprüfungsbescheids vor weiterer Beitragsnachforderung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Forderung auf Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen kann bestandskräftiger Bescheid entgegenstehen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Bestand von Bescheiden früherer Betriebsprüfungen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Betriebsprüfung: Bestandskraft von Prüfbescheiden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Bestandskraft von Bescheiden früherer Betriebsprüfungen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 1/04 R

    Versicherungspflicht - geringfügige Beschäftigung - Beitragspflicht -

    Auszug aus LSG Bayern, 08.10.2013 - L 5 R 554/13
    Wie vom Sozialgericht zutreffend festgestellt und ausgeführt, waren Gesamtsozialversicherungsbeiträge für die damals bestehenden Beschäftigungsverhältnisse mit den beigeladenen Friseurinnen nicht aus den gezahlten Entgelten, sondern wegen des Entstehungsprinzips aus den rechtlich geschuldeten Entgelten zu zahlen (§ 22 SGB X; vgl. BSG, Urteil vom 14.07.2004 - B 12 KR 1/04 R, Rn 17 ff - zitiert nach Juris).

    In den von ihr zitierten Entscheidungen hat das Bundessozialgericht die Voraussetzungen festgelegt, unter denen der Beklagte "das Recht zur Geltendmachung der festgestellten Beitragsforderungen verwirkt" hätte (BSG, Urteil vom 10.09.1975 - 3/12 RK 15/74 Rdnr. 20 und Urteil vom 30.11.1978 - 12 RK 6/76 Rdnr. 10, 11 ; BSG, Urteil vom 14.07.2004 - B 12 KR 1/04 R Rdnrn. 42, 44 - jeweils zitiert nach Juris).

    Ebenso wenig ist zu entscheiden, ob der Beitragnachforderung das als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 BGB) auch für das Sozialversicherungsrecht und insbesondere für die Nachforderung von Beiträgen zur Sozialversicherung anerkannte Rechtsinstitut der Verwirkung (vgl BSG, Urteil vom 14. Juli 2004 - B 12 KR 1/04 R, Rn. 43 - zitiert nach juris) entgegenstehen kann.

    Das gilt insbesondere für das Urteil vom 14.07.2004 - B 12 KR 1/04 R.

  • BSG, 30.11.1978 - 12 RK 6/76

    Verwirkung eines Rechts - Besondere Umstände - Verwirkungsverhalten -

    Auszug aus LSG Bayern, 08.10.2013 - L 5 R 554/13
    In den von ihr zitierten Entscheidungen hat das Bundessozialgericht die Voraussetzungen festgelegt, unter denen der Beklagte "das Recht zur Geltendmachung der festgestellten Beitragsforderungen verwirkt" hätte (BSG, Urteil vom 10.09.1975 - 3/12 RK 15/74 Rdnr. 20 und Urteil vom 30.11.1978 - 12 RK 6/76 Rdnr. 10, 11 ; BSG, Urteil vom 14.07.2004 - B 12 KR 1/04 R Rdnrn. 42, 44 - jeweils zitiert nach Juris).

    a) Die von der Beklagten in Bezug genommene Entscheidung 30.11.1978 (Az: 12 RK 6/76; vorangegangen im Instanzenzug BSG, Urteil vom 31.07.1974 - 12 RK 1/73) hatte sich auf Beitragsnachforderungen für die Zeiträume von Januar 1966 bis Mai 1970 bezogen gemäß der dort strittigen Bescheide vom 11.12.1968, 15.01.1969, 17.04.1970, 03.12.1970 (vgl. das im Instanzenzug vorangegangene BSG, Urteil vom 31.07.1974 - 12 RK 1/73 Rdnrn. 1, 8, 9 - zitiert nach Juris).

    b) Auch die späteren Entscheidungen des Bundessozialgerichts, die die Entscheidung vom 30.11.1978 - 12 RK 6/76 aufgreifen und zitierend übernehmen, beziehen sich auf die Auseinandersetzung mit der Verwirkung einer Beitragsrückforderung.

  • BSG, 12.02.1992 - 10 RAr 6/90

    Berechnung der Umlage zur Produktiven Winterbauförderung, Rückname von

    Auszug aus LSG Bayern, 08.10.2013 - L 5 R 554/13
    Wegen dieser objektiven Minderbelastung hatte der Bescheid vom 03.03.2005 - gemessen an den gesetzlichen Erfordernissen - einen begünstigenden Inhalt (zu dieser Wertung vgl. BSG, Urteil vom 12.02.1992 - 10 RAr 6/90, Rn 16 mwN - zitiert nach Juris).

    Es wäre damit erforderlich gewesen, den bestandskräftigen Erstbescheid vom 03.03.2005 vor Erlass der strittigen Entscheidung aufzuheben nach § 45 SGB X. Zur anderslautenden Auffassung der Beklagten, dass eine Nachveranlagung jederzeit möglich sei und § 45 SGB X keine Anwendung fände, hat das BSG im Urteil vom 12.02.1992 - 10 RAr 6/90 unter Rn 18 (zitiert nach Juris) entschieden: Der Gesetzgeber hat in § 45 Abs. 2 SGB X eine grundsätzliche Abwägung getroffen zwischen dem Rechtsstaatsprinzip einerseits und dem Vertrauensschutz des Beitragsschuldners (oder Berechtigten) andererseits.

    Eine Auseinandersetzung mit der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 12.02.1992 - 10 RAr 6/90 (Rdnr. 18 - zitiert nach Juris), bei welchem der 10. Senat die Anwendbarkeit des § 45 im Falle von einer Nachveranlagung durch einen weiteren Beitragsbescheid bestimmt hat, ist auch dort nicht erfolgt.

  • BSG, 31.07.1974 - 12 RK 1/73
    Auszug aus LSG Bayern, 08.10.2013 - L 5 R 554/13
    a) Die von der Beklagten in Bezug genommene Entscheidung 30.11.1978 (Az: 12 RK 6/76; vorangegangen im Instanzenzug BSG, Urteil vom 31.07.1974 - 12 RK 1/73) hatte sich auf Beitragsnachforderungen für die Zeiträume von Januar 1966 bis Mai 1970 bezogen gemäß der dort strittigen Bescheide vom 11.12.1968, 15.01.1969, 17.04.1970, 03.12.1970 (vgl. das im Instanzenzug vorangegangene BSG, Urteil vom 31.07.1974 - 12 RK 1/73 Rdnrn. 1, 8, 9 - zitiert nach Juris).
  • BSG, 29.07.2003 - B 12 AL 1/02 R

    Bundesanstalt für Arbeit - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter

    Auszug aus LSG Bayern, 08.10.2013 - L 5 R 554/13
    Ebenso wenig stehen die Entscheidungen des Bundessozialgerichts zur zulässigen Einrede der Verjährung gegen die Geltendmachung von Beitragserstattungsansprüchen der hier vertretenen Rechtsauffassung entgegen (vgl. BSG, Urteil vom 29.07.2003 - B 12 AL 1/02 R Rdnr. 26).
  • BSG, 20.03.2013 - B 5 R 16/12 R

    Rentenversicherung - Bestimmtheit eines Korrekturbescheides - unbestimmte

    Auszug aus LSG Bayern, 08.10.2013 - L 5 R 554/13
    Maßstab der Auslegung ist insofern der verständige und Zusammenhänge berücksichtigende Beteiligte (vgl. BSG, Urteil vom 20.3.2013 - B 5 R 16/12 R, Rz. 18).
  • LSG Hamburg, 22.01.2009 - L 3 R 17/08

    Bestimmtheit eines Verwaltungsaktes; Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit

    Auszug aus LSG Bayern, 08.10.2013 - L 5 R 554/13
    a) Auf die vorliegende Betriebsprüfung bei der Klägerin gem. § 28p SGB IV ist als Verfahrensrecht das SGB X anzuwenden, §§ 1, 8 SGB X (vgl. LSG Hamburg vom 22.01.2009 - L 3 R 17/08 Rdnr. 33 - zitiert nach Juris).
  • BSG, 10.09.1975 - 12 RK 15/74
    Auszug aus LSG Bayern, 08.10.2013 - L 5 R 554/13
    In den von ihr zitierten Entscheidungen hat das Bundessozialgericht die Voraussetzungen festgelegt, unter denen der Beklagte "das Recht zur Geltendmachung der festgestellten Beitragsforderungen verwirkt" hätte (BSG, Urteil vom 10.09.1975 - 3/12 RK 15/74 Rdnr. 20 und Urteil vom 30.11.1978 - 12 RK 6/76 Rdnr. 10, 11 ; BSG, Urteil vom 14.07.2004 - B 12 KR 1/04 R Rdnrn. 42, 44 - jeweils zitiert nach Juris).
  • BVerwG, 06.06.1975 - IV C 15.73

    Eigentumsgarantie und landesrechtliche Wirkung der Versagung einer

    Auszug aus LSG Bayern, 08.10.2013 - L 5 R 554/13
    Insoweit ist der Maßstab des Bundesverwaltungsgerichts anwendbar, dass sich der "Gegenstand und die rechtliche Tragweite der Bestandskraft eines Verwaltungsaktes [...] nicht einheitlich für alle Rechtsgebiete und für alle Arten von Verwaltungsakten beurteilen" lässt (vgl. BVerwGE 48, 271 (279) = NJW 1976, 340).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.04.2015 - L 4 R 1621/14

    Sozialversicherungspflicht - Tätigkeit als Übungsleiter neben Haupttätigkeit als

    Deshalb bedarf es bei einer Nachforderung für einen von der vorangegangenen Prüfung umfassten Zeitraum auch keiner Aufhebung des vorangegangenen Prüfbescheids nach §§ 45 oder 48 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB X - (Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 23. April 2012 - L 1 KR 95/12 B ER - und Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. Mai 2012 - L 8 R 164/12 B ER - beide in juris; a.A. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 8. Oktober 2013 - L 5 R 554/13 - in juris, Revision anhängig beim BSG - B 12 R 4/14 R -).
  • LSG Baden-Württemberg, 07.05.2014 - L 4 KR 1024/13

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit eines

    Deshalb bedarf es bei einer Nachforderung für einen von der vorangegangenen Prüfung umfassten Zeitraum auch keiner Aufhebung des vorangegangenen Prüfbescheids nach §§ 45 oder 48 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB X - (Urteil des erkennenden Senats vom 11. April 2014 - L 4 R 3776/12 - nicht veröffentlicht; Hessisches LSG, Beschluss vom 23. April 2012 - L 1 KR 95/12 B ER - und LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. Mai 2012 - L 8 R 164/12 B ER - beide in juris; a.A. Bayerisches LSG, Urteil vom 8. Oktober 2013 - L 5 R 554/13 - in juris, Revision anhängig beim BSG - B 12 R 4/14 R -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.06.2016 - L 2 R 276/16

    Feststellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs; Betriebsprüfung;

    Im Übrigen hat die Antragsgegnerin auch von einer Korrektur des Bescheides vom 16. November 2015 nach § 45 SGB X abgesehen, wie sie geboten gewesen wäre, wenn aufgrund und im Rahmen derselben Betriebsprüfung über den zunächst erlassenen Betriebsprüfungsbescheid hinaus zum selben Prüfzeitraum weitere Beitragsnachforderungen erhoben werden sollen (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 08. Oktober 2013 - L 5 R 554/13 -, juris).
  • SG Landshut, 22.01.2014 - S 10 R 5023/13

    Rentenversicherung

    Einer Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen für den streitgegenständlichen Zeitraum vom 01.10.2006 bis 31.12.2009 steht jedenfalls die Bestandskraft der Prüfmitteilung vom 05.07.2010 entgegen (zur Sperrwirkung eines Betriebsprüfungsbescheids vgl. nur BayLSG, Urteil v. 08.10.2013 - L 5 R 554/13; Urteil v. 18.01.2011 - L 5 R 752/08; Beschluss v. 22.03.2012 - L 5 R 138/12 B ER; Beschluss v. 20.04.2012 - L 5 R 246/12 B ER; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 16.10.2013 - L 3 R 485/12 B ER; Rittweger, in: DB 2011, 2147 ff.; a. A. LSG Sachsen, Beschluss v. 22.03.2013 - L 1 KR 14/13 B ER; v. Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesagentur für Arbeit über Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs am 23./24.11.2011 TOP 12; http://www.aok-business.de/ fileadmin/user_upload/global/Fachthemen/ Besprechungsergebnisse/2011/bsperg_20111124-BeitrEinz.pdf.; Neidert/Scheer, in: DB 2011, 2547 ff.).

    Dies gilt umso mehr, als das BSG ausdrücklich auf sein Urteil vom 30.11.1978 - 12 RK 6/76 Bezug genommen hatte, dessen Entscheidungszeiträume vor Inkrafttreten des SGB X gelegen hatten (vgl. ausführlich BayLSG v. 08.10.2013 - L 5 R 554/13).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.02.2014 - L 8 R 872/12
    Dabei kann der Senat in diesem Fall offen lassen, ob eine entsprechende Bindungswirkung in Ermangelung konkreter, das Rechtsverhältnis des Beigeladenen zu 1) zur Gesellschaft betreffender Verfügungssätze, überhaupt in Betracht kommen kann [gegen eine Bindungswirkung: Senat, Beschluss v. 28.6.2013, L 8 R 469/13 B ER; Beschluss v. 6.5.2013, L 8 R 1057/12 B ER, sozialgerichtsbarkeit.de; ebenso: Bundessozialgericht (BSG), Urteil v. 30.10.2013, B 12 AL 2/11 R; a.A. Bayerisches Landessozialgericht (LSG), Urteil v. 8.10.2013, L 5 R 554/13; jeweils juris].
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.07.2014 - L 1 KR 131/14

    Beitragsnachforderung - Betriebsprüfung - Equal pay - CGZP - Verjährung

    Soweit insbesondere das LSG Bayern schon weitergehende Wirkungen einer Betriebsprüfung angenommen hat (vgl. etwa LSG Bayern, Urt. v. 8. Oktober 2013 - L 5 R 554/13), widerspricht dies der ständigen Rechtsprechung des BSG (vgl. zuletzt BSG, Urt. v. 18. Dezember 2013 - B 12 R 2/11 R - juris Rn 36).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.04.2014 - L 4 R 3776/12
    Deshalb bedarf es bei einer Nachforderung für einen von der vorangegangenen Prüfung umfassten Zeitraum auch keiner Aufhebung des vorangegangenen Prüfbescheids nach §§ 45 oder 48 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB X - (Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 23. April 2012 - L 1 KR 95/12 B ER - und Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. Mai 2012 - L 8 R 164/12 B ER - beide in juris; a.A. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 8. Oktober 2013 - L 5 R 554/13 - in juris, Revision anhängig beim BSG - B 12 R 4/14 R -).
  • LSG Bayern, 19.10.2015 - L 14 R 571/15

    Materielle Bindungswirkung von Prüfbescheiden

    Die Bf hat ihren Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage sowie ihre Beschwerde gegen den ablehnenden Beschluss des SG allein mit der für ihren Rechtsstandpunkt herangezogenen Rechtsprechung des 5. Senats des BayLSG begründet, wonach die Nachforderung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen für einen Zeitraum, der bereits zuvor Gegenstand einer Betriebsprüfung war, nur nach Aufhebung des entsprechenden Prüfbescheides in Anwendung des § 45 SGB X möglich sei (vgl. BayLSG, Urteile vom 18.01.2011, Az. L 5 R 752/08, und vom 08.10.2013, Az. L 5 R 554/13, sowie Beschlüsse vom 22.03.2012, Az. L 5 R 138/12 B ER, vom 20.04.2012, Az. L 5 R 246/12 B ER, und vom 31.07.2012, Az. L 5 R 345/12 B ER).
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