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   LSG Bayern, 08.11.2016 - L 15 SF 284/16   

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https://dejure.org/2016,42091
LSG Bayern, 08.11.2016 - L 15 SF 284/16 (https://dejure.org/2016,42091)
LSG Bayern, Entscheidung vom 08.11.2016 - L 15 SF 284/16 (https://dejure.org/2016,42091)
LSG Bayern, Entscheidung vom 08. November 2016 - L 15 SF 284/16 (https://dejure.org/2016,42091)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rewis.io

    Kostenschuldnerschaft für notwendige Mehrfertigungen von Schriftsätzen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festsetzung einer Dokumentenpauschale

  • rechtsportal.de

    Festsetzung von Gerichtskosten im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Bayern, 19.04.2016 - L 15 SF 72/15

    Schuldner der Aktenversendungspauschale

    Auszug aus LSG Bayern, 08.11.2016 - L 15 SF 284/16
    Für eine entsprechende Anwendung der vom Kostenbeamten und anschließend dem Bezirksrevisor in Bezug genommenen Entscheidung des Kostensenats des Bayer. Landessozialgerichts (LSG) vom 19.04.2016, Az.: L 15 SF 72/15 E, bestehe kein Raum.

    Sofern im Erinnerungsverfahren von Seiten des Beschwerdeführers versucht worden ist, eine Kostenschuldnerschaft der Beschwerdegegner unter Hinweis auf den Beschluss des Senats vom 19.04.2016, Az.: L 15 SF 72/15 E, zu begründen, ist dabei verkannt worden, dass sich der vorgenannte Beschluss des Senats ausschließlich mit der Frage befasst hat, wer Kostenschuldner im Sinne von § 28 Abs. 1 Satz 1 GKG, ist, also wenn die Erteilung von Ausfertigungen, Ablichtungen oder Ausdrucken beantragt worden ist.

  • OLG Oldenburg, 31.05.2010 - 11 WF 70/10

    Erhebung von Gebühren für erstellte Faxe durch einen Urkundsbeamten der

    Auszug aus LSG Bayern, 08.11.2016 - L 15 SF 284/16
    Zur Begründung der Beschwerde stützt er sich auf den Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg vom 31.05.2010, Az.: 11 WF 70/10, wonach auch der Verfahrensbevollmächtigte als Kostenverursacher der Schuldner der Kopierkosten für fehlende Abschriften nach § 28 GKG sein könne.

    Wenn der Beschwerdeführer zur Begründung der Beschwerde auf den Beschluss des OLG Oldenburg vom 31.05.2010, Az.: 11 WF 70/10, Bezug nimmt, kann dies nicht überzeugen.

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