Rechtsprechung
LSG Bayern, 09.02.2011 - L 18 U 418/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - Straftat - Tätermotiv: persönlicher Beweggrund - keine besonderen Verhältnisse: Überfall in einem Wäldchen
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Volltext/Leitsatz)
Wegeunfall - Überfall - Mord an einer Versicherten - rein persönliches Tatmotiv - fehlender innerer/sachlicher Zusammenhang - keine besonderen, den Überfall entscheidend begünstigenden Wegeverhältnisse
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Nürnberg, 22.09.2009 - S 2 U 185/07
- LSG Bayern, 09.02.2011 - L 18 U 418/09
- BSG, 03.08.2011 - B 2 U 96/11 B
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BSG, 19.12.2000 - B 2 U 37/99 R
Kein Unfallversicherungsschutz bei Überfall während eigenwirtschaftlicher …
Auszug aus LSG Bayern, 09.02.2011 - L 18 U 418/09
Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 19.12.2000,B 2 U 37/99 R) sei die Getötete im Zeitpunkt des Angriffs ohnehin eigenwirtschaftlich unterwegs gewesen, da sie ca. 30 m habe fliehen müssen.Mit der Erwägung, dass die betriebsfremden Beziehungen zwischen Täter und Opfer vorherrschen und den Zusammenhang des Überfalls mit dem versicherten Weg als rechtlich unwesentlich zurückdrängen, rechtfertigt sich die Versagung des Unfallversicherungsschutzes in diesen Fällen (vgl. schon BSGE 17, 75, 77; BSG, Urteil vom 19.12.2000, B 2 U 37/99 R).
Das angefochtene Urteil des SG ist damit im Ergebnis nicht zu beanstanden, wenngleich es die Vorgaben des BSG in dessen Entscheidung vom 19.12.2000, B 2 U 37/99 R, nicht korrekt anwendet, wenn es ausführt, die LMB habe sich durch die Flucht nicht mehr auf dem versicherten Weg befunden.
- LSG Bayern, 22.02.2006 - L 2 U 410/04
Anspruch auf Gewährung von Entschädigungsleistungen aus Anlass erlittener …
Auszug aus LSG Bayern, 09.02.2011 - L 18 U 418/09
Nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 30.06.1998, B 2 U 27/97 R m.w.N.) und, dieser folgend auch des BayLSG (U. v. 22.02.2006, L 2 U 410/04), schließt nämlich ein Überfall, also ein vorsätzlicher Angriff, einen Arbeitsunfall nur dann nicht aus, wenn die Beweggründe des Täters nicht dem persönlichen Bereich des Täters zugeordnet werden können und die Tat nicht von besonderen Verhältnissen bei der Zurücklegung des Weges entscheidend begünstigt wurde.Allein aus der Tatsache, dass dem H seine Kenntnis vom täglichen Weg der LMB zugute kam und er sich vor dem Überfall in einem Wäldchen verstecken konnte, ergeben sich keine solchen besonderen Verhältnisse (vgl. schon BayLSG, Urteil vom 22.02.2006,L 2 U 410/04).
- BSG, 30.01.2007 - B 2 U 23/05 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - drogenbedingte …
Auszug aus LSG Bayern, 09.02.2011 - L 18 U 418/09
Die Umstände des Tatortes sind gegenüber dem rein persönlich motivierten Angriff nur als unwesentliche Gelegenheitsursache (vgl. dazu BSG, Urteil vom 30.01.2007, B 2 U 23/05 R) anzusehen.
- BSG, 30.06.1998 - B 2 U 27/97 R
Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Überfall - persönliches Tatmotiv
Auszug aus LSG Bayern, 09.02.2011 - L 18 U 418/09
Nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 30.06.1998, B 2 U 27/97 R m.w.N.) und, dieser folgend auch des BayLSG (U. v. 22.02.2006, L 2 U 410/04), schließt nämlich ein Überfall, also ein vorsätzlicher Angriff, einen Arbeitsunfall nur dann nicht aus, wenn die Beweggründe des Täters nicht dem persönlichen Bereich des Täters zugeordnet werden können und die Tat nicht von besonderen Verhältnissen bei der Zurücklegung des Weges entscheidend begünstigt wurde. - BSG, 29.05.1962 - 2 RU 170/59
Auszug aus LSG Bayern, 09.02.2011 - L 18 U 418/09
Mit der Erwägung, dass die betriebsfremden Beziehungen zwischen Täter und Opfer vorherrschen und den Zusammenhang des Überfalls mit dem versicherten Weg als rechtlich unwesentlich zurückdrängen, rechtfertigt sich die Versagung des Unfallversicherungsschutzes in diesen Fällen (vgl. schon BSGE 17, 75, 77; BSG, Urteil vom 19.12.2000, B 2 U 37/99 R). - BSG, 19.03.1996 - 2 RU 19/95
Unfallversicherungsschutz bei einem auf persönlichen Gründen beruhenden …
Auszug aus LSG Bayern, 09.02.2011 - L 18 U 418/09
Nach der Rechtsprechung sind derartige besondere Verhältnisse z. B. Dunkelheit, Dämmerung, einsam gelegener Tatort, örtliche Gegebenheiten, die eine sichere Flucht ermöglichen oder die den Tatplan erheblich bestimmt haben (vgl. BSGE 78, 65).
- SG Nürnberg, 09.10.2017 - S 2 U 253/16
Feststellung eines Arbeitsunfalls
Die Kammer hat darauf hingewiesen, dass auch aus ihrer Sicht ein solch weiter Versicherungsschutz in der Unfallversicherung nicht dem Normzweck entspricht (vergleiche Bayerisches LSG, Urteil vom 9.2.2011, Az.: L 18 U 418/09 und LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.11.2012, Az.: L 2 U 71/11 sowie LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.11.2011, Az.: L 2 U 5633/10).