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   LSG Bayern, 09.03.2011 - L 7 AS 151/11 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,21494
LSG Bayern, 09.03.2011 - L 7 AS 151/11 B ER (https://dejure.org/2011,21494)
LSG Bayern, Entscheidung vom 09.03.2011 - L 7 AS 151/11 B ER (https://dejure.org/2011,21494)
LSG Bayern, Entscheidung vom 09. März 2011 - L 7 AS 151/11 B ER (https://dejure.org/2011,21494)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Wenn keine Rechtsverordnung nach § 65a SGG besteht, können verfahrenserhebliche Schriftsätze nicht durch E-Mail eingereicht werden. Dies gilt sowohl für den erstinstanzlichen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz als auch für die Beschwerde.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ohne gesetzliche Regelung können einem Gericht keine elektronischen Dokumente (z.B. in Form von E-Mails) übermittelt werden; Zulässigkeit der Übermittlung elektronischer Dokumente im sozialgerichtlichen Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 65a Abs. 1 S. 1; SGG § 86b
    Zulässigkeit der Übermittlung elektronischer Dokumente im sozialgerichtlichen Verfahren; Notwendigkeit einer zulassenden Rechtsverordnung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)

  • LSG Bayern, 24.02.2012 - L 8 SO 9/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Schriftformerfordernis - Übermittlung einer

    Auch der erstinstanzliche Eilantrag ist in elektronischer Form nur unter den Voraussetzungen von § 65a SGG möglich (Bayer. LSG, Beschluss vom 9. März 2011 [L 7 AS 151/11 B ER] m.w.N.; siehe auch Bayer. LSG, Urteil vom 29. März 2011 [L 8 AS 75/11]).
  • LSG Bayern, 07.10.2013 - L 7 AS 644/13

    Wenn eine Wohnung mit Strom geheizt wird, ist vorrangig eine realitätsnahe

    Ein E-Mail genügt nicht der analog § 90 SGG erforderlichen Schriftform (vgl. BayLSG, Beschluss vom 09.03.2011, L 7 AS 151/11 B ER).
  • LSG Baden-Württemberg, 01.02.2012 - L 13 R 4869/11
    (vgl zum Ganzen: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 4. August 2010 - L 2 SO 18/10 - Bayerisches Landessozialgericht Beschluss vom 9. März 2011, L 7 AS 151/11 B ER, m.w.N., beide veröffentlicht in Juris).
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