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LSG Bayern, 09.03.2016 - L 15 SF 109/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BGB § 242; RVG §§ 2 II, 14, 56, 59; SGG §§ 101, 195; VV-RVG Nr. 1002, 1005, 1006
Keine Erledigungsgebühr bei Anerkenntnis - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Augsburg, 23.04.2015 - S 6 SF 294/14
- LSG Bayern, 09.03.2016 - L 15 SF 109/15
Wird zitiert von ... (8)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2017 - L 19 AS 1408/16
Beschwerde gegen Kostenfestsetzung; Prüfungsumfang; Betragsrahmengebühr; …
Die förmliche Bezeichnung wird nur dann nicht maßgeblich sein können, wenn sie offensichtlich unzutreffend ist (vgl. LSG Bayern, Beschluss vom 09.03.2016 - L 15 SF 109/15 m.w.N.). - LSG Bayern, 08.11.2016 - L 15 SF 256/14
Ablichtung einer gesamten Akte - Grundsatz der Effizienz
Vielmehr handelt es sich vorliegend um einen Vergleichsabschluss (vgl. die Entscheidung des Senats vom 09.03.2016, Az.: L 15 SF 109/15). - LSG Bayern, 27.06.2017 - L 15 VG 16/11
Beschädigtenversorgung nach dem OEG
Soweit die Klägerseite das Prinzip von Treu und Glauben, den Aspekt der langen Verfahrensdauer und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bemüht, um zu einem Versorgungsanspruch bereits vor Oktober 1996 zu gelangen, kann der Senat dem nicht folgen (zum "Griff in die Zauberkiste des § 242 BGB" vgl. bereits den Beschluss des Senats vom 09.03.2016 - L 15 SF 109/15, mit Verweis auf Staudinger/Olzen/Looschelders, 2015, BGB, § 242, Rdnrn. 1 ff.).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2017 - L 19 AS 871/17
Einigungsgebühr als Erfolgsgebühr
Die förmliche Bezeichnung wird nur dann nicht maßgeblich sein können, wenn sie offensichtlich unzutreffend ist (Beschluss des Senats vom 01.02.2017 - L 19 AS 1408/16 B; LSG Bayern, Beschluss vom 09.03.2016 - L 15 SF 109/15 m.w.N.). - LSG Bayern, 06.02.2019 - S 18 AS 520/12
Beschwerde, Beiordnung, Erinnerung, Verwirkung, Kostenfestsetzung, Erledigung, …
Die bloße Annahme eines Anerkenntnisses reicht nicht aus, um die Erledigungsgebühr auszulösen; wie auch bei einer Klagerücknahmeerklärung liegt darin noch keine über die normale Prozessführung hinausgehende, qualifizierte Mitwirkung des Rechtsanwalts an der Erledigung (Beschluss des BayLSG vom 09.03.2016 - L 15 SF 109/15 -, juris.). - LSG Bayern, 06.02.2019 - L 12 SF 22/15 Die bloße Annahme eines Anerkenntnisses reicht nicht aus, um die Erledigungsgebühr auszulösen; wie auch bei einer Klagerücknahmeerklärung liegt darin noch keine über die normale Prozessführung hinausgehende, qualifizierte Mitwirkung des Rechtsanwalts an der Erledigung (Beschluss des BayLSG vom 09.03.2016 - L 15 SF 109/15 -, juris.).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2019 - L 7 AS 15/17
Angelegenheiten nach dem SGB II, Keine Streitsachengebühren-Festsetzung
Der Senat hat bereits entschieden, dass es nach herrschender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur Treu und Glauben nach dem allgemeinen Rechtsgedanken des § 242 BGB widerspricht, wenn der Rechtsanwalt aus der Staatskasse auf Grund der Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter seiner Beiordnung eine Vergütung fordert, obwohl er oder der Mandant entgegen der gesetzlichen Verpflichtung aus § 59 RVG, die Staatskasse bei der Beitreibung von auf sie übergegangenen Ansprüchen gegen einen potentiell erstattungspflichtigen Dritten zu unterstützen (vgl. zu dieser Verpflichtung LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. April 2008 - L 1 B 33/07 AL), dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist und vielmehr ohne hinreichenden sachlichen Grund einen solchen Erstattungsanspruch sogar von vornherein unmöglich gemacht hat (Beschluss des Senats vom 3. Mai 2019 - L 7 AS 12/17 B - juris; vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. November 2008, - L 20 B 59/08 SO - juris; Oberlandesgericht München, Beschluss vom 9. Mai 1997, - 11 W 1452/97 - juris; SG Berlin, Beschluss vom 13. Mai 2015 - S 133 SF 6211/13 E - juris; Bayerisches LSG, Beschluss vom 9. März 2016 - L 15 SF 109/15 - juris;… Müller-Rabe in: Gerold/Schmidt, RVG, 21. Auflage 2015, § 55 Rn. 55;… Hartmann, Kostengesetze, 47. Auflage 2017, § 59 Rn. 15). - LSG Niedersachsen-Bremen, 03.05.2019 - L 7 AS 12/17
Angelegenheiten nach dem SGB IIRVG- Keine Streitsachengebühren-Festsetzung !!!
17 Nach herrschender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur widerspricht es Treu und Glauben nach dem allgemeinen Rechtsgedanken des § 242 BGB, wenn der Rechtsanwalt aus der Staatskasse auf Grund der Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter seiner Beiordnung eine Vergütung fordert, obwohl er oder der Mandant entgegen der gesetzlichen Verpflichtung aus § 59 RVG, die Staatskasse bei der Beitreibung von auf sie übergegangenen Ansprüchen gegen einen potentiell erstattungspflichtigen Dritten zu unterstützen (vgl. zu dieser Verpflichtung LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. April 2008 - L 1 B 33/07 AL), dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist und vielmehr ohne hinreichenden sachlichen Grund einen solchen Erstattungsanspruch sogar von vornherein unmöglich gemacht hat (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. November 2008, - L 20 B 59/08 SO - juris; Oberlandesgericht München, Beschluss vom 9. Mai 1997, - 11 W 1452/97 - juris; SG Berlin, Beschluss vom 13. Mai 2015 - S 133 SF 6211/13 E - juris; Bayerisches LSG, Beschluss vom 9. März 2016 - L 15 SF 109/15 - juris;… Müller-Rabe in: Gerold/Schmidt, RVG, 21. Auflage 2015, § 55 Rn. 55;… Hartmann, Kostengesetze, 47. Auflage 2017, § 59 Rn. 15).