Rechtsprechung
LSG Bayern, 09.04.2018 - L 20 KR 72/18 B ER |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,37955) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
SGB V § 5 Abs. 1 Nr. 13, § 52a; SGB I § 30 Abs. 1, Abs. 3
Einreise nach Deutschland nur zur medizinischen Behandlung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
Einreise nach Deutschland nur zur medizinischen Behandlung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Vorläufige Gewährung von Krankenversicherungsschutz
Kurzfassungen/Presse
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 44 (Leitsatz und Kurzinformation)
Krankenversicherungsrecht | Vertrags(zahn)ärztliche Behandlung | Rückkehr nach Deutschland zur missbräuchlichen Inanspruchnahme von Leistungen
Verfahrensgang
- SG Würzburg, 07.02.2018 - S 11 KR 37/18
- LSG Bayern, 09.04.2018 - L 20 KR 72/18 B ER
- LSG Bayern, 19.04.2018 - L 20 KR 72/18
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02
Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines …
Auszug aus LSG Bayern, 09.04.2018 - L 20 KR 72/18
Jedoch hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit Beschluss und 22.11.2002 unter Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) jedenfalls dann vorläufigen Rechtsschutz verlangt, wenn ohne ihn schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbarer Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (BVerfG, Beschluss vom 22.11.2002, 1 BvR 1586/02, juris, m.w.N.).
- LSG Bayern, 19.04.2018 - L 20 KR 72/18
Einreise, Leistungen, Anordnungsanspruch, Unfallfolgen, Verletzung, Ausland, …
Die Anhörungsrüge gegen den Beschluss vom 09.04.2018, L 20 KR 72/18 B ER, wird als unzulässig verworfen.Mit Beschluss vom 09.04.2018, L 20 KR 72/18 B ER, wies der Senat die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 07.02.2018, S 11 KR 37/18 ER, zurück.