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   LSG Bayern, 09.05.2017 - L 7 R 434/15   

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https://dejure.org/2017,18269
LSG Bayern, 09.05.2017 - L 7 R 434/15 (https://dejure.org/2017,18269)
LSG Bayern, Entscheidung vom 09.05.2017 - L 7 R 434/15 (https://dejure.org/2017,18269)
LSG Bayern, Entscheidung vom 09. Mai 2017 - L 7 R 434/15 (https://dejure.org/2017,18269)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sozialversicherungsbeitragspflicht; Mitarbeiter in Drückerkolonne; Personenbezogene Feststellung der Versicherungspflicht; Erlass eines Summenbescheids; Sozialversicherungspflicht von Zeitungswerbern; Rechtmäßigkeit der Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen; ...

  • rewis.io

    Der Summenbeitragsbescheid in der Betriebsprüfung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialversicherungspflicht von Zeitungswerbern; Rechtmäßigkeit der Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen; Zulässigkeit des Erlasses eines Summenbescheids und gerichtliche Überprüfbarkeit

  • rechtsportal.de

    Sozialversicherungspflicht von Zeitungswerbern

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 07.02.2002 - B 12 KR 12/01 R

    Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt - Sparkasse - Beschäftigte - kostenlose

    Auszug aus LSG Bayern, 09.05.2017 - L 7 R 434/15
    Die Feststellung der Versicherungspflicht und Beitragshöhe im Prüfbescheid hat danach grundsätzlich personenbezogen zu erfolgen (vgl. zB BSGE 89, 158, 159 f = SozR 3-2400 § 28f Nr. 3 S. 4 ff mwN).

    Dies ergibt die Auslegung der Vorschrift, insbesondere im Lichte der Gesetzeshistorie, vgl. BSG, Urteil vom 07.02.2002 - B 12 KR 12/01 R -, BSGE 89, 158-167, SozR 3-2400 § 28f Nr. 3, SozR 3-2400 § 14 Nr. 22.

    § 28f Abs. 2 SGB IV regelte danach bei Inkrafttreten eine bis zum Zustandekommen dieser Vorschrift seit Jahrzehnten bestehende Zweifelsfrage, vgl. BSG, Urteil vom 07.02.2002 - B 12 KR 12/01 R.

    Sie stellt nach Maßgabe ihres Satzes 1 bei nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der Aufzeichnungspflicht durch den Arbeitgeber die Zulässigkeit von Summenbescheiden in den Vordergrund (so ausdrücklich BSG, Urteil vom 07.02.2002 - B 12 KR 12/01 R).

    Die Beklagte konnte über den Erlass eines Summenbescheides und damit über die Frage, ob eine personenbezogene Beitragserhebung unverhältnismäßig verwaltungsaufwendig war, ohnehin nur bis zum Abschluss des Vorverfahrens entscheiden (BSG, Urteil vom 07.02.2002 - B 12 KR 12/01 R -, BSGE 89, 158-167, SozR 3-2400 § 28f Nr. 3, SozR 3-2400 § 14 Nr. 22, Rz. 28) Bis dahin war der Summenbescheid von der Klägerin nicht beanstandet worden.

    Für eine - spätere - Beanstandung durch ein Gericht ist jedoch erforderlich, dass abgestellt wird allein auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Widerspruchsverfahrens (so ausdrücklich BSG, Urteil vom 07.02.2002 - B 12 KR 12/01 R Rz. 28).

    Soweit hier der Kläger mit seinem Vorbringen zur angeblichen Möglichkeit der Benennung einzelner Personen für den im Berufungsverfahren streitgegenständlichen Zeitraum erstmals im Prozess und mehrere Jahre nach der Betriebsprüfung und dem Abschluss des Verwaltungsverfahrens den Summenbescheid zu Fall bringen will, kann er deshalb damit keinen Erfolg haben (vgl BSG, Urteil vom 07.02.2002 - B 12 KR 12/01 R Rz. 28).

    Vielmehr müsste der Kläger, wenn er jetzt noch eine personenbezogene Beitragsbemessung anstrebt, dieses nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens zum Summenbescheid in einem Widerrufsverfahren § 28f SGB IV und damit in einem besonderen Verwaltungsverfahren geltend machen, wobei er nicht nur die Möglichkeit einer personenbezogenen Beitragsfestsetzung aufzeigen, sondern zugleich alle für die individuelle Beitragsfeststellung erforderlichen Angaben mitzuteilen hätte, BSG, Urteil vom 07.02.2002 - B 12 KR 12/01 R Rz. 28.

    Nachdem die Voraussetzungen für den Erlass eines Summenbescheides, insbesondere auch im Hinblick auf das Unterlassen weiterer Feststellungen durch die Beklagte im Rahmen ihrer Amtsermittlungspflicht, zwar voller gerichtlicher Überprüfung unterliegt, dabei jedoch auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides abzustellen ist (BSGE 89, 158, 162 f = SozR 3-2400 § 28f Nr. 3 S. 8), verletzt die Aktenvernichtung durch das Finanzamt den Kläger - wie von diesem behauptet - auch nicht in seinem Anspruch auf ein faires Verfahren (vgl. dazu etwa BVerfG Beschluss vom 06.04.1998, 1 BvR 2194/97, BFH Beschluss vom 05.02.2014, X B 138/13, BFH Beschluss vom 13.02.2014, X B 168-170/13).

  • BSG, 16.12.2015 - B 12 R 11/14 R

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Arbeitnehmerüberlassung - Feststellung

    Auszug aus LSG Bayern, 09.05.2017 - L 7 R 434/15
    Welchen Inhalt ein Verwaltungsakt hat, hat das erkennende Gericht mittels Auslegung des Bescheides zu beantworten (BSG Urteil vom 16.12.2015 - B 12 R 11/14 R Rz 16).

    Die jeweiligen Teilbeträge wurden dann zwar nicht weiter getrennt nach Versicherungszweigen einzelnen Arbeitnehmern und den für diese jeweils zuständigen Einzugsstellen zugeordnet (vgl. dazu BSG Urteil vom 16.12.2015 -B 12 R 11/14 R).

    Der Streitwert für das Berufungsverfahren war gemäß § 197a Abs. 1 S. 1 Teils 1 SGG iVm § 63 Abs. 2 S. 1, § 52 Abs. 1 und 3, § 47 Abs. 1 GKG in Höhe des Betrags der im Berufungsverfahren noch streitigen Nachforderung festzusetzen (vgl. BSG, Urteil vom 16. Dezember 2015 - B 12 R 11/14 R -, BSGE 120, 209-230, SozR 4-2400 § 28p Nr. 6, Rz. 77).

  • BVerfG, 06.04.1998 - 1 BvR 2194/97

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs und auf ein faires

    Auszug aus LSG Bayern, 09.05.2017 - L 7 R 434/15
    Nachdem die Voraussetzungen für den Erlass eines Summenbescheides, insbesondere auch im Hinblick auf das Unterlassen weiterer Feststellungen durch die Beklagte im Rahmen ihrer Amtsermittlungspflicht, zwar voller gerichtlicher Überprüfung unterliegt, dabei jedoch auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides abzustellen ist (BSGE 89, 158, 162 f = SozR 3-2400 § 28f Nr. 3 S. 8), verletzt die Aktenvernichtung durch das Finanzamt den Kläger - wie von diesem behauptet - auch nicht in seinem Anspruch auf ein faires Verfahren (vgl. dazu etwa BVerfG Beschluss vom 06.04.1998, 1 BvR 2194/97, BFH Beschluss vom 05.02.2014, X B 138/13, BFH Beschluss vom 13.02.2014, X B 168-170/13).

    Hier kann zumindest anhand der Verwaltungsakten der Beklagten die Rechtmäßigkeit des Bescheides noch insofern beurteilt werden, als die Beklagte sich auf diese Unterlagen gestützt hat (zu abweichenden Fallgestaltungen vgl. BVerfG Beschluss vom 06.04.1998, 1 BvR 2194/97, BFH Beschluss vom 05.02.2014, X B 138/13, BFH Beschluss vom 13.02.2014, X B 168-170/13).

  • BFH, 05.02.2014 - X B 138/13

    Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus LSG Bayern, 09.05.2017 - L 7 R 434/15
    Nachdem die Voraussetzungen für den Erlass eines Summenbescheides, insbesondere auch im Hinblick auf das Unterlassen weiterer Feststellungen durch die Beklagte im Rahmen ihrer Amtsermittlungspflicht, zwar voller gerichtlicher Überprüfung unterliegt, dabei jedoch auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides abzustellen ist (BSGE 89, 158, 162 f = SozR 3-2400 § 28f Nr. 3 S. 8), verletzt die Aktenvernichtung durch das Finanzamt den Kläger - wie von diesem behauptet - auch nicht in seinem Anspruch auf ein faires Verfahren (vgl. dazu etwa BVerfG Beschluss vom 06.04.1998, 1 BvR 2194/97, BFH Beschluss vom 05.02.2014, X B 138/13, BFH Beschluss vom 13.02.2014, X B 168-170/13).

    Hier kann zumindest anhand der Verwaltungsakten der Beklagten die Rechtmäßigkeit des Bescheides noch insofern beurteilt werden, als die Beklagte sich auf diese Unterlagen gestützt hat (zu abweichenden Fallgestaltungen vgl. BVerfG Beschluss vom 06.04.1998, 1 BvR 2194/97, BFH Beschluss vom 05.02.2014, X B 138/13, BFH Beschluss vom 13.02.2014, X B 168-170/13).

  • BSG, 22.09.1988 - 12 RK 36/86

    Einvernehmliche Steuerhinterziehung - Umfang und Entrichtung von Beiträgen -

    Auszug aus LSG Bayern, 09.05.2017 - L 7 R 434/15
    Das Bundessozialgericht habe mit Urteil vom 22.09.1998, 12 RK 36/86, entschieden, dass bei Hinterziehung der Sozialversicherungsbeiträge die Beiträge aus dem gezahlten Arbeitsentgelt zuzüglich der vom Arbeitgeber zu zahlenden Lohnsteuer zu berechnen sei, so dass hier eine Umrechnung vom Barlohn zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt notwendig gewesen sei.

    Zutreffend hat die Beklagte die von der Steuerfahndung festgestellten Arbeitslöhne zuzüglich der von der Steuerfahndung ermittelten Steuern als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Beiträge berücksichtigt, vgl. BSG Urteil vom 22.09.1988 - 12 RK 36/86.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2016 - L 8 R 1096/14

    Nachentrichtung von Pflichtbeiträgen zur Sozialversicherung

    Auszug aus LSG Bayern, 09.05.2017 - L 7 R 434/15
    Die Beklagte durfte die Ermittlungsergebnisse des Hauptzollamtes und der Steuerbehörden ihrer Beitragsberechnung zugrunde legen (vgl etwa LSG NRW Beschluss vom 11.08.2016, L 8 R 1096/14 B ER).
  • BSG, 17.12.1985 - 12 RK 30/83

    Rentenversicherungsbeitrag - Feststellung der Beitragspflicht - Beitragshöhe -

    Auszug aus LSG Bayern, 09.05.2017 - L 7 R 434/15
    Etwa mit Urteil vom 17.12.1985 (BSGE 59, 235 = SozR 2200 § 1399 Nr. 16) hatte das BSG in Fortführung früherer Rechtsprechung entschieden, dass die Versicherungs- und Beitragspflicht sowie die Beitragshöhe auch dann grundsätzlich personenbezogen festzustellen seien, wenn der Arbeitgeber seine Aufzeichnungspflicht verletzt hatte und die Aufklärung des Sachverhalts dadurch zwar erschwert, aber nicht unmöglich gemacht worden war.
  • LSG Bayern, 19.02.2013 - L 5 R 933/12

    Die Betriebsprüfungsbehörde darf einen Summenbeitragsbescheid nicht erlassen,

    Auszug aus LSG Bayern, 09.05.2017 - L 7 R 434/15
    Unter Verweis auf u.a. zwei Entscheidungen des LSG Bayern vom 21.10.2013, L 5 R 605/13 B ER und vom 19.02.2013, L 5 R 933/12 B ER, stellte das Sozialgericht fest, dass der Erlass eines Summenbescheides nicht zulässig gewesen sei, da zumindest teilweise eine personenbezogene Zuordnung habe erfolgen können.
  • LSG Bayern, 21.10.2013 - L 5 R 605/13

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - strafverfahrensrechtliche Ermittlungen

    Auszug aus LSG Bayern, 09.05.2017 - L 7 R 434/15
    Unter Verweis auf u.a. zwei Entscheidungen des LSG Bayern vom 21.10.2013, L 5 R 605/13 B ER und vom 19.02.2013, L 5 R 933/12 B ER, stellte das Sozialgericht fest, dass der Erlass eines Summenbescheides nicht zulässig gewesen sei, da zumindest teilweise eine personenbezogene Zuordnung habe erfolgen können.
  • BSG, 09.03.2016 - B 14 AS 20/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufrechnung in Höhe von 30 % des Regelbedarfs

    Auszug aus LSG Bayern, 09.05.2017 - L 7 R 434/15
    Vielmehr bringt dieses "Kann" lediglich ein rechtliches Dürfen zum Ausdruck (sog "Kompetenz-Kann", vgl. etwa BSG, Urteil vom 09.03.2016 - B 14 AS 20/15 R, Rz. 25).
  • BSG, 04.04.2018 - B 12 R 38/17 B

    Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen

    Bayerisches LSG 09.05.2017 - L 7 R 434/15.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.03.2019 - L 12 BA 31/18
    Vielmehr bringt dieses "Kann" lediglich ein rechtliches Dürfen zum Ausdruck (sog. "Kompetenz-Kann", vgl. etwa BSG, Urteil vom 9.3.2016 - B 14 AS 20/15 R, Rn. 25; BayLSG, Urteil vom 9.5.2017 - L 7 R 434/15 -, juris Rn. 61 m.w.N.; BSG, Beschluss vom 4.4.2018 - B 12 R 38/17 B -, juris Rn. 34 - 37 unter Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 7.2.2002 - B 12 KR 12/01 R -, BSGE 89, 158).

    Wenn sich die Befugnis der Antragsgegnerin zur Verwendung der Ermittlungsergebnisse des Finanzamtes nicht schon aus § 2 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Satz 3 SchwarzArbG ergibt (vgl. in Bezug auf die Ermittlungsergebnisse des Hauptzollamtes: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.6.2017, a.a.O., Rn 20, und Sächsisches LSG, Beschluss vom 12.2.2018, a.a.O., Rn 125), so handelt es sich bei der nach Auswertung der Unterlagen des Finanzamtes erfolgten "Übernahme" der sich daraus ergebenden Ermittlungsergebnisse doch jedenfalls entgegen der Auffassung des Antragstellers gemäß § 20 Abs. 1 i.V.m. § 21 Abs. 1 Nr. 1 und 3 SGB X um eine Form der Amtsermittlung (so auch BayLSG, Urteil vom 9.5.2017, a.a.O. Rn. 86 m.w.N.).

    Er bezieht sich zur Begründung zum einen auf das Urteil des BSG vom 17.12.1985 - 12 RK 30/83 -, welches zur früheren Rechtslage ergangen ist (vgl. hierzu BayLSG, Urteil vom 9.5.2017, a.a.O., Rn 67 ff).

  • SG Landshut, 22.03.2018 - S 1 R 5091/15

    Streit um Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen für selbständige

    Dies ergibt die Auslegung der Vorschrift, insbesondere Lichte der Gesetzeshistorie (vgl. Bayer. Landessozialgericht, Urteil vom 09.05.2017 L 7 R 434/15 Rd. Ziff. 61, zitiert nach juris).

    Auch das Bayerische Landessozialgericht hat mit Urteil vom 09.05.2017 - L 7 R 434/15 entschieden, dass Zeitungswerber in einer Drückerkolone regelmäßig abhängig beschäftigt sind.

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