Rechtsprechung
   LSG Bayern, 09.05.2018 - L 19 R 412/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,13476
LSG Bayern, 09.05.2018 - L 19 R 412/17 (https://dejure.org/2018,13476)
LSG Bayern, Entscheidung vom 09.05.2018 - L 19 R 412/17 (https://dejure.org/2018,13476)
LSG Bayern, Entscheidung vom 09. Mai 2018 - L 19 R 412/17 (https://dejure.org/2018,13476)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,13476) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe einer rentenrechtlichen Beitragserstattung nach Durchführung eines Versorgungsausgleiches; Korrektur nachträglich eintretender grundrechtswidriger Auswirkungen des Versorgungsausgleiches; Bezug von Rentenleistungen

  • rewis.io

    Höhe der Beitragserstattung nach Durchführung eines Versorgungsausgleichs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höhe der Beitragserstattung nach Durchführung eines Versorgungsausgleiches in der gesetzlichen Rentenversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2018, 1751
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus LSG Bayern, 09.05.2018 - L 19 R 412/17
    § 37 VersAusglG normiert den bisher in § 4 VAHRG geregelten Härtefall, der einer Forderung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) entsprach, nachträglich eintretenden grundrechtswidrigen Auswirkungen des Versorgungsausgleiches zu begegnen (Urteil vom 28.02.1980 - 1 BvL 17/77 u.a. - juris).
  • BSG, 08.11.1989 - 1 RA 61/87

    Rückübertragung von Rentenanwartschaften nach § 4 Abs. 1 VersorgAusglHärteG

    Auszug aus LSG Bayern, 09.05.2018 - L 19 R 412/17
    Vor Eintritt des Versicherungsfalls, der Rentengewährung an den Ausgleichsverpflichteten, wirkt sich aber die Härte des Versorgungsausgleiches nicht aus, vielmehr ist erst die nach Eintritt des Versicherungsfalls dem Ausgleichsverpflichteten gewährte Rente nicht länger aufgrund des Versorgungsausgleiches zu kürzen (vgl. zu § 4 VAHRG: BSG Urteil vom 08.11.1989 - 1 RA 61/87 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht