Rechtsprechung
LSG Bayern, 09.05.2018 - L 19 R 412/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
SGB VI § 210 Abs. 5; VAHRG § 4; VersAusglG § 37 Abs. 2; SGB VI § 210 Abs. 4 S. 1; VersAusglG § 37 Abs. 1 S. 1
Höhe der Beitragserstattung nach Durchführung eines Versorgungsausgleichs
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Höhe einer rentenrechtlichen Beitragserstattung nach Durchführung eines Versorgungsausgleiches; Korrektur nachträglich eintretender grundrechtswidriger Auswirkungen des Versorgungsausgleiches; Bezug von Rentenleistungen
- rewis.io
Höhe der Beitragserstattung nach Durchführung eines Versorgungsausgleichs
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Höhe der Beitragserstattung nach Durchführung eines Versorgungsausgleiches in der gesetzlichen Rentenversicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Bayreuth, 08.06.2017 - S 16 R 258/16
- LSG Bayern, 09.05.2018 - L 19 R 412/17
Papierfundstellen
- FamRZ 2018, 1751
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77
Versorgungsausgleich I
Auszug aus LSG Bayern, 09.05.2018 - L 19 R 412/17
§ 37 VersAusglG normiert den bisher in § 4 VAHRG geregelten Härtefall, der einer Forderung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) entsprach, nachträglich eintretenden grundrechtswidrigen Auswirkungen des Versorgungsausgleiches zu begegnen (Urteil vom 28.02.1980 - 1 BvL 17/77 u.a. - juris). - BSG, 08.11.1989 - 1 RA 61/87
Rückübertragung von Rentenanwartschaften nach § 4 Abs. 1 VersorgAusglHärteG
Auszug aus LSG Bayern, 09.05.2018 - L 19 R 412/17
Vor Eintritt des Versicherungsfalls, der Rentengewährung an den Ausgleichsverpflichteten, wirkt sich aber die Härte des Versorgungsausgleiches nicht aus, vielmehr ist erst die nach Eintritt des Versicherungsfalls dem Ausgleichsverpflichteten gewährte Rente nicht länger aufgrund des Versorgungsausgleiches zu kürzen (vgl. zu § 4 VAHRG: BSG Urteil vom 08.11.1989 - 1 RA 61/87 - juris).