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   LSG Bayern, 09.06.2015 - L 4 KR 27/13   

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https://dejure.org/2015,40999
LSG Bayern, 09.06.2015 - L 4 KR 27/13 (https://dejure.org/2015,40999)
LSG Bayern, Entscheidung vom 09.06.2015 - L 4 KR 27/13 (https://dejure.org/2015,40999)
LSG Bayern, Entscheidung vom 09. Juni 2015 - L 4 KR 27/13 (https://dejure.org/2015,40999)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Weiterbestehen einer freiwilligen Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung; Anderweitige Absicherung im Sinne des § 175 Abs. 4 Satz 4 SGB V; Auffangpflichtversicherung; Weiterbestehen einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung bei Vorliegen ...

  • rewis.io

    Mitgliedschaft in einer Solidargemeinschaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 175 Abs. 4; SGB V § 5 Abs. 1 Nr. 13
    Weiterbestehen einer freiwilligen Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung

  • rechtsportal.de

    Weiterbestehen einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung bei Vorliegen einer anderweitigen Absicherung im Krankheitsfall als Mitglied in einer von der Bundesarbeitsgemeinschaft von Selbsthilfeeinrichtungen zertifizierten ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wechsel der Krankenversicherung PKV in GKV - Solidargemeinschaft als Alternative?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

    Auszug aus LSG Bayern, 09.06.2015 - L 4 KR 27/13
    Ihr ist der Gesetzgeber nachgekommen, indem er durch Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung als öffentlich-rechtlicher Pflichtversicherung für den Krankenschutz jedenfalls eines Großteils der Bevölkerung Sorge getragen und die Art und Weise der Durchführung dieses Schutzes geregelt hat (vgl. § 1 Abs. 1 SGB I und siehe Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 31.10.1984,1 BvR 35/82, 356/82, 794/92, zitiert nach juris).

    Nicht veränderbar ist somit der Kern der sozialen Absicherung, da das Sozialrecht eines der wichtigsten Instrumente staatlicher Sozialpolitik ist (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 31.10.1984 a. a. O.).

  • BSG, 07.05.2014 - B 12 KR 2/12 R

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - hauptberuflich selbstständig

    Auszug aus LSG Bayern, 09.06.2015 - L 4 KR 27/13
    Das von Klägerseite zitierte Urteil des BSG vom 03.07.2013, Az.: B 12 KR 2/12 R, führt zu keiner anderen Beurteilung des vorliegenden Sachverhalts.
  • BVerfG, 09.04.1975 - 2 BvR 879/73

    AOK

    Auszug aus LSG Bayern, 09.06.2015 - L 4 KR 27/13
    Auch wenn das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 09.04.1975 2 BvR 879/73) entschieden hat, dass die gegenwärtige organisatorische Ausgestaltung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht als Anspruch der Träger der GKV auf unveränderbaren Fortbestand der Selbstverwaltung zu interpretieren ist, der Gesetzgeber also entsprechend den sich ständig wandelnden Veränderungen im Interesse der sozialen Sicherung auch zum Beispiel andere Organisationsformen schaffen kann, so steht doch fest, dass dies nur soweit zulässig ist, als der Kernbereich der sozialen Sicherung und damit der Krankenversicherung nicht berührt wird (Bundesverfassungsgericht, a. a. O. 3. Orientierungssatz, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 27.07.2006 - 2 BvR 1416/06

    Gerichtliche Nachprüfung parteigerichtlicher Entscheidungen erst nach

    Auszug aus LSG Bayern, 09.06.2015 - L 4 KR 27/13
    Der allgemeine Justizgewährungsanspruch, der sich in seinem rechtsstaatlichen Kerngehalt nicht von der Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG unterscheidet, schließt es nicht aus, den Zugang zu den Gerichten von bestimmten Zulässigkeitsvoraussetzungen abhängig zu machen, namentlich das Vorliegen eines Rechtsschutzinteresses zu verlangen oder aber auch andere Zugangsvoraussetzungen, wie zum Beispiel vorgeschaltete Schiedsverfahren etc. zu fordern (Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 27.7.2006, 2 BvR 1416/06 Rn. 3).
  • SG Landshut, 10.08.2009 - S 4 KR 124/09

    Anforderungen an die Verteidigung gegen Beitragsbescheide der Kranken- und

    Auszug aus LSG Bayern, 09.06.2015 - L 4 KR 27/13
    Jedenfalls das SG Landshut habe dieser Interpretation mit nachvollziehbaren Gründen widersprochen (Beschluss vom 10.08.2009, Az.: S 4 KR 124/09 ER).
  • BSG, 06.10.2010 - B 12 KR 25/09 R

    Krankenversicherung - Versicherungspflicht eines sozialhilfebedürftigen

    Auszug aus LSG Bayern, 09.06.2015 - L 4 KR 27/13
    Auf das bereits zitierte Urteil des BSG vom 06.10.2010, Az.: B 12 KR 25/09 R, werde nochmals verwiesen.
  • BVerfG, 05.05.2015 - 2 BvL 17/09

    R 1-Besoldung der Jahre 2008 bis 2010 in Sachsen-Anhalt verfassungswidrig

    Auszug aus LSG Bayern, 09.06.2015 - L 4 KR 27/13
    Durch die umfassende tatsächliche und rechtliche Prüfung des Streitgegenstandes in einem geregelten Verfahren und die sich daran anschließende verbindliche Entscheidung durch eine unparteiische Instanz kann das Recht durchgesetzt und Rechtsfrieden hergestellt werden (siehe Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 05.05.2015, 2 BvL 17/092, BvL 18/02, BvL 3-6/12 und 2 BvL 1/14, Rn. 154).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.06.2023 - L 11 KR 659/22

    Krankenversicherung - obligatorische Anschlussversicherung - Voraussetzungen für

    Mit Bescheid vom 25.10.2016 teilte die Beklagte der Klägerin mit, dass die Mitgliedschaft in dem E2 nicht als anderweitiger Versicherungsschutz akzeptiert werden könne (Hinweis auf Landessozialgericht Bayern 09.06.2015, L 4 KR 27/13).

    Das Urteil des Bayerischen LSG vom 09.06.2015 (L 4 KR 27/13) sei nicht maßgeblich, weil sich dieses auf eine andere Fassung der Satzung beziehe.

    Dies habe das Bayerische LSG mit Urteil vom 09.06.2015 (L 4 KR 27/13) zu einer älteren, aber insoweit inhaltsgleichen Satzung entschieden.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.12.2023 - L 4 KR 134/22

    Obligatorische Anschlussversicherung - Feststellungsinteresse - Anderweitiger

    Ein anderweitiger "Anspruch" auf diese Absicherung liegt nur vor, wenn ein durchsetzbarer Anspruch im Sinne des § 194 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) auf die Leistungen zur Absicherung im Krankheitsfall besteht (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.06.2023 - L 11 KR 659/22 - juris Rn. 91; LSG Bayern, Urteil vom 09.06.2015 - L 4 KR 27/13 - juris Rn. 28; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 29.06.2018 - L 5 KR 76/15 - juris Rn. 46; SG Neuruppin, Urteil vom 19.07.2011 - S 9 KR 212/08; SG Landshut, Beschluss vom 10.08.2009 - S 4 KR 124/09 ER; Hahn in NZS 2022, 81, 82; R. Klein in jurisPK-SGB V, 4. Auflage, Stand: 29.08.2023, § 176 Rn. 20.1 und 27.2).

    Hierbei kann die zwischen den Beteiligten streitige Rechtsfrage, ob einem Mitglied der S nach deren hier maßgeblichen Satzung (in der Fassung vom 16.04.2016) ein durchsetzbarer Anspruch gegen die S auf eine mindestens den Anforderungen der deutschen privaten Krankenversicherung entsprechende Absicherung im Krankheitsfall zustand, dahinstehen (ebenfalls offengelassen, aber mit Angabe der für und gegen einen durchsetzbaren Anspruch eines Mitglieds sprechenden Argumente: LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 27.06.2023 - L 11 KR 659/22 - juris Rn. 92 (ebenfalls zur Satzung in der Fassung vom 16.04.2016); BFH, Urteil vom 23.08.2023 - X R 15/22 - juris Rn. 38 ff. (zur Satzung in der Fassung vom 13.07.2013); BFH, Urteil vom 12.08.2020 - X R 12/19 - juris Rn. 33 ff. (zur Satzung in der Fassung vom 13.07.2013); Anspruch verneint: FG Düsseldorf, Urteil vom 14.10.2021 - 11 K 3144/15 E - juris Rn. 32 ff. (wohl auch zur Satzung vom 13.07.2013); LSG Bayern - Urteil vom 09.06.2015 - L 4 KR 27/13 - juris Rn. 30 ff. (zur Satzung aus dem Jahr 2009; Revision als unzulässig verworfen: BSG, Beschluss vom 18.04.2017 - B 12 KR 18/15 R).

  • BFH, 12.08.2020 - X R 12/19

    Beiträge an einen nicht der Versicherungsaufsicht unterliegenden Solidarverein

    Das Bayerische Landessozialgericht hat mit Urteil vom 09.06.2015 - L 4 KR 27/13 für die im Jahr 2009 geltende Satzung des V entschieden, dass er aufgrund des darin fehlenden Rechtsanspruchs der Mitglieder auf Leistungen keine Einrichtung sei, die eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V gewähre.
  • BSG, 16.08.2017 - B 12 KR 13/17 C

    Anhörungsrüge; Anspruch auf rechtliches Gehör; Bescheidung von Vorbringen;

    Bayerisches LSG 09.06.2015 - L 4 KR 27/13.

    Durch Beschluss vom 18.4.2017 (B 12 KR 18/15 R) hat der Senat die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Bayerischen LSG vom 9.6.2015 (L 4 KR 27/13) als unzulässig verworfen.

  • BFH, 12.08.2020 - X R 22/18

    Von der ZfA vorgenommene Sperrung des Passworts für die Datenübermittlung von

    Das Bayerische Landessozialgericht (LSG) hat mit Urteil vom 09.06.2015 - L 4 KR 27/13 für die im Jahr 2009 geltende Satzung des Klägers entschieden, dass dieser aufgrund des fehlenden Rechtsanspruchs der Mitglieder auf Leistungen keine Einrichtung sei, die eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V gewähre.
  • BFH, 23.08.2023 - X R 15/22

    Sonderausgabenabzug von Beiträgen für die Krankheitskostenvorsorge, die an einen

    Dies ist nach der sozialgerichtlichen Rechtsprechung der Fall, wenn ein Rechtsanspruch auf Leistungen besteht, der gerichtlich durchsetzbar sein muss (vgl. das --auch von den Beteiligten mehrfach zitierte und die abweichende Satzungslage des V im Jahr 2009 betreffende-- Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 09.06.2015 - L 4 KR 27/13, Rz 25).
  • LSG Schleswig-Holstein, 28.06.2018 - L 5 KR 76/15

    Versicherungspflicht in der Krankenversicherung bei Fehlen eines anderweitigen

    Zwar hat der Gesetzgeber den Begriff des anderweitigen Anspruchs auf Absicherung im Krankheitsfall nicht näher definiert, aber es sind im Wortlaut des § 5 Abs. 1 Nr. 13 Buchstabe a, § 5 Abs. 8a SGB V keine Anhaltspunkte erkennbar, dass der Gesetzgeber entgegen der sonst üblichen Verfahrensweise dem Begriff des Anspruchs eine andere Bedeutung als in der Legaldefinition geregelt beimessen wollte (Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 9. Juni 2015 - L 4 KR 27/13 - in juris, nachgehend Bundessozialgericht, Beschluss vom 18. April 2017 - B 12 KR 18/15 R - Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde betr.
  • FG Düsseldorf, 14.10.2021 - 11 K 3144/15

    Abziehbarkeit von Beiträgen an einen Solidarverein als Sonderausgaben

    Das Bayerische Landessozialgericht hat mit Urteil vom 09.06.2015 (L 4 KR 27/13) für die im Jahr 2009 geltende Satzung des V entschieden, er sei aufgrund des darin fehlenden Rechtsanspruchs der Mitglieder auf Leistungen keine Einrichtung, die eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V gewähre.
  • LSG Schleswig-Holstein, 12.06.2014 - L 5 KR 76/15
    Zwar hat der Gesetzgeber den Begriff des anderweitigen Anspruchs auf Absicherung im Krankheitsfall nicht näher definiert, aber es sind im Wortlaut des § 5 Abs. 1 Nr. 13 Buchstabe a, § 5 Abs. 8a SGB V keine Anhaltspunkte erkennbar, dass der Gesetzgeber entgegen der sonst üblichen Verfahrensweise dem Begriff des Anspruchs eine andere Bedeutung als in der Legaldefinition geregelt beimessen wollte (Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 9. Juni 2015 - L 4 KR 27/13 - in juris, nachgehend Bundessozialgericht, Beschluss vom 18. April 2017 - B 12 KR 18/15 R - Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde betr. eine andere Solidargemeinschaft mit einer gleichen Satzung wie A ).
  • FG Hessen, 10.03.2022 - 1 K 1029/18

    Anforderungen an die Abzugsfähigkeit von Sonderausgaben bei einer privat

    (L 4 KR 27/13) als unzulässig verworfen, nachdem zuvor durch das LSG festgestellt worden sei, dass die B auch nach ihrer Satzungsänderung keine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall im Sinne des §§ 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V biete.
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