Rechtsprechung
LSG Bayern, 09.07.2014 - L 12 KA 57/13 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Nachfolgezulassung in der vertragsärztlichen Versorgung; Maßgeblicher Zeitpunkt für Beurteilung der Fortführungsfähigkeit einer Praxis; Notwendigkeit einer zügigen Durchführung des Nachfolgeverfahrens
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Nachfolgezulassung in der vertragsärztlichen Versorgung; Maßgeblicher Zeitpunkt für Beurteilung der Fortführungsfähigkeit einer Praxis; Notwendigkeit einer zügigen Durchführung des Nachfolgeverfahrens
- rechtsportal.de
Anspruch auf Nachfolgezulassung in der vertragsärztlichen Versorgung; Maßgeblicher Zeitpunkt für Beurteilung der Fortführungsfähigkeit einer Praxis; Notwendigkeit einer zügigen Durchführung des Nachfolgeverfahrens
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- jusmedicus.de (Kurzinformation)
Fortführungsfähigkeit einer vertragsärztlichen Praxis als Voraussetzung für die Übergabe an einen Nachfolger
Verfahrensgang
- SG München, 30.04.2013 - S 38 KA 1/12
- LSG Bayern, 09.07.2014 - L 12 KA 57/13
- BSG, 23.03.2016 - B 6 KA 9/15 R
- LSG Bayern, 22.03.2017 - L 12 KA 77/16
- BSG, 15.01.2018 - B 6 KA 64/17 B
Papierfundstellen
- NZS 2014, 799
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (6)
- LSG Bayern, 18.12.2012 - L 12 KA 119/12
Die Fortführungstätigkeit einer Praxis setzt zunächst voraus, dass der …
Auszug aus LSG Bayern, 09.07.2014 - L 12 KA 57/13
Das Beschwerdeverfahren zum LSG blieb erfolglos (L 12 KA 119/12 B ER).Der Beklagte hält das Urteil des SG für zutreffend und verweist im Übrigen auf den Beschluss des Senats vom 18.12.2012 im Eilverfahren (L 12 KA 119/12 B ER).
Zur weiteren Darstellung des Sachverhalts wird auf die beigezogenen Verwaltungsakten des Beklagten und die gerichtlichen Akten beider Instanzen sowie das Verfahren L 12 KA 119/12 B ER verwiesen.
Insoweit wird auf die Ausführungen des Senats vom 18.12.2012 im Eilverfahren, L 12 KA 119/12 B ER verwiesen.
- BSG, 05.06.2013 - B 6 KA 2/13 B
Vertragsärztliche Versorgung - Eignung eines Vertragsarztsitzes für …
Auszug aus LSG Bayern, 09.07.2014 - L 12 KA 57/13
Denn der Zulassungsausschuss kann gemäß § 103 Abs. 4 Satz 3 SGB V einen Zulassungsbewerber nur dann als "Nachfolger" auswählen, wenn es (noch) eine vertragsärztliche Praxis gibt, die bisher von einem Vertragsarzt geführt worden ist und die von einem anderen Vertragsarzt fortgeführt werden kann (vgl. zuletzt Beschluss des BSG vom 05.06.2013, B 6 KA 2/13 B).Ab welcher Zeitspanne eine Nichtausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit vorliegt, die der Annahme einer fortführungsfähigen Praxis entgegensteht, entzieht sich einer generellen Bestimmung und ist stets von der Bewertung der gesamten Umstände des Einzelfalls abhängig (BSG, Beschluss vom 05.06.2013, B 6 KA 2/13 B).
Das BSG hat in seinem Urteil vom 14.12.2011 (B 6 KA 13/11 R, bestätigt mit Beschluss des BSG vom 05.06.2013, B 6 KA 2/13 B) unter Hinweis auf seine bisherige Rechtsprechung nochmals betont, dass das Nachfolgeverfahren nach § 103 Abs. 4 SGB V zügig durchgeführt werden müsse.
- BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 1/99 R
Ausschreibung und Neubesetzung eines Vertragsarztsitzes in Planungsbereich mit …
Auszug aus LSG Bayern, 09.07.2014 - L 12 KA 57/13
Ein Vertragsarzt, der eine vertragsärztliche Tätigkeit tatsächlich nicht wahrnimmt, keine Praxisräume mehr besitzt, keine Patienten mehr behandelt und über keinen Patientenstamm verfügt, betreibt keine Praxis mehr, die iS des § 103 Abs. 4 Satz 1 SGB V von einem Nachfolger fortgeführt werden könnte (vgl. grundlegend BSG, Urteil vom 29.09.1999, B 6 KA 1/99 R) .Sofern der Tatbestand einer Praxisfortführung iS des § 103 Abs. 4 Satz 1 SGB V nicht erfüllt ist, weil es keine fortführungsfähige Praxis gibt, ist weder ein Vertragsarztsitz auszuschreiben noch eine Zulassung im Nachbesetzungsverfahren zu erteilen (BSG, Urteil vom 29.09.1999, B 6 KA 1/99 R).
- BSG, 28.11.2007 - B 6 KA 26/07 R
Vertragsärztliche Versorgung - Ausschreibung eines Vertragsarztsitzes nur bei …
Auszug aus LSG Bayern, 09.07.2014 - L 12 KA 57/13
Diese Bestimmungen sind verfassungsgemäß (vgl. zuletzt BSG, Urteil vom 28.11.2007, B 6 KA 26/07 R, Juris, Rdnr. 16 mwN). - BSG, 14.12.2011 - B 6 KA 13/11 R
Vertragsarzt - Zulassungsverzicht - bestandskräftige Nachbesetzung seines …
Auszug aus LSG Bayern, 09.07.2014 - L 12 KA 57/13
Das BSG hat in seinem Urteil vom 14.12.2011 (B 6 KA 13/11 R, bestätigt mit Beschluss des BSG vom 05.06.2013, B 6 KA 2/13 B) unter Hinweis auf seine bisherige Rechtsprechung nochmals betont, dass das Nachfolgeverfahren nach § 103 Abs. 4 SGB V zügig durchgeführt werden müsse. - BSG, 11.12.2013 - B 6 KA 49/12 R
Vertragsärztliche Versorgung - Zulassung im Wege der Praxisnachfolge - Existenz …
Auszug aus LSG Bayern, 09.07.2014 - L 12 KA 57/13
31 Bei den auf Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung gerichteten Vornahmesachen sind grundsätzlich alle Änderungen der Sachlage bis zur mündlichen Verhandlung in der letzten Tatsacheninstanz sowie alle Rechtsänderungen, zu berücksichtigen (vgl. BSG, Urteil vom 11.12.2013, B 6 KA 49/12 R).
- LSG Bayern, 22.03.2017 - L 12 KA 77/16
Nachbesetzungsverfahren, Antrag des Beigeladenen, Vertragsarztsitz
das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 9. Juli 2014, L 12 KA 57/13 und das Urteil des Sozialgerichts München vom 30.04.2013, S 38 KA 1/12, aufzuheben,. - LSG Baden-Württemberg, 15.10.2014 - L 5 KA 2008/12
Vertragsärztliche Versorgung - Nachbesetzung - Vertragsarztsitz - …
Soweit das Bayerische LSG in dem Urteil vom 09.07.2014 - L 12 KA 57/13 einen Zeitraum von mehr als 9 Monaten ohne vertragsärztliche Tätigkeit aus Sicht sachgerechter Bedarfsplanung sowie realitätsnaher Berechnung als schwerlich tolerabel bezeichnet hat, übersieht das Bayerische LSG, dass diese Gesichtspunkte bei - wie hier - erheblicher Überversorgung eher unwichtig sind. - SG München, 24.10.2019 - S 38 KA 162/18
Ablehnung Nachbesetzungsverfahren für die Zulassung eines Vertragsarztes
Für den Zeitraum dazwischen (beginnend mit einem halben Jahr, einem Dreivierteljahr, einem Jahr, zweieinhalb Jahre Fehlen der vertragsärztlichen Tätigkeit; vgl. BayLSG, Urteil vom 09.07.2014, Az. L 12 KA 57/13; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 15.10.2014, Az. L 5 KA 2008/12; Bundessozialgericht, Beschluss vom 05.06.2013, Az. B 6 KA 2/13 B; BayLSG, Urteil vom 16.1.2013, Az. L 12 KA 3/12) gibt es unterschiedliche Entscheidungen der Obergerichte. - SG Marburg, 26.11.2014 - S 12 KA 655/13
1. Bis zur Dauer von einem Jahr kann ohne weiteres vom Fortbestand einer Praxis …
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Fortführungsfähigkeit der Praxis bei Vornahmeklagen, soweit nicht eine Drittanfechtung im Raum steht, ist daher der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (vgl. LSG Bayern, Urt. v. 09.07.2014 - L 12 KA 57/13 - juris Rdnr. 31). - LSG Baden-Württemberg, 22.10.2014 - L 5 R 3808/11 Soweit das Bayerische LSG in dem Urteil vom 09.07.2014 - L 12 KA 57/13 einen Zeitraum von mehr als 9 Monaten ohne vertragsärztliche Tätigkeit aus Sicht sachgerechter Bedarfsplanung sowie realitätsnaher Berechnung als schwerlich tolerabel bezeichnet hat, übersieht das Bayerische LSG, dass diese Gesichtspunkte bei - wie hier - erheblicher Überversorgung eher unwichtig sind.