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   LSG Bayern, 09.08.2016 - L 16 AS 366/16 B ER   

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https://dejure.org/2016,27746
LSG Bayern, 09.08.2016 - L 16 AS 366/16 B ER (https://dejure.org/2016,27746)
LSG Bayern, Entscheidung vom 09.08.2016 - L 16 AS 366/16 B ER (https://dejure.org/2016,27746)
LSG Bayern, Entscheidung vom 09. August 2016 - L 16 AS 366/16 B ER (https://dejure.org/2016,27746)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rewis.io

    Anordnungsgrund, Arbeitslosengeld, Einkommen, einstweiliger Rechtsschutz, Erwerbseinkommen, Heizkosten, Urlaubsgeld, Unterkunftskosten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundsicherungsleistungen; Einstweiliger Rechtsschutz; Leistungen für die Vergangenheit

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2015 - L 19 AS 1623/15

    Einstweiliger Rechtsschutz gerichtet auf die Erbringung von

    Auszug aus LSG Bayern, 09.08.2016 - L 16 AS 366/16
    Im Hauptsacheverfahren geschützte Freibeträge nach § 11b SGB II finden im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes grundsätzlich keine Berücksichtigung, sie müssen vielmehr zur Deckung des aktuellen Bedarfes regelmäßig ausgeschöpft werden (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 26.10.2015, L 19 AS 1623/15 B ER, L 19 AS 1624/15 B).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Bayern, 09.08.2016 - L 16 AS 366/16
    Unter Hinzunahme des anrechenbaren Anteils von Weihnachts- und Urlaubsgeld und unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BVerfG, nach der im Rahmen eines Eilverfahrens auch bei existenzsichernden Leistungen ein Abschlag von der vollen Leistung möglich ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005, 1 BvR 569/05), ist auch der Mehrbedarf für Alleinerziehende gedeckt und eine Eilbedürftigkeit zusammenfassend nicht ersichtlich.
  • BSG, 15.06.2016 - B 4 AS 27/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungen für Auszubildende -

    Auszug aus LSG Bayern, 09.08.2016 - L 16 AS 366/16
    Mangelt es insoweit an einem Differenzbetrag zulasten des Anspruchstellers, scheitert bereits hieran die Verpflichtung, einen Zuschuss zu erbringen (vgl. BSG, Terminsbericht vom 15.06.2016, B 4 AS 27/15 R).
  • LSG Bayern, 12.04.2010 - L 7 AS 144/10

    Bestandskräftige Bescheide im Eilverfahren - fehlender Anordnungsgrund und

    Auszug aus LSG Bayern, 09.08.2016 - L 16 AS 366/16
    Das ist Aufgabe eines Hauptsacheverfahrens (vgl. LSG Bayern, Beschluss vom 12.04.2010, L 7 AS 144/10 B ER).
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Bayern, 09.08.2016 - L 16 AS 366/16
    Das ist etwa dann der Fall, wenn dem Antragsteller ohne eine solche Anordnung schwere und unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. Bundesverfassungsgericht - BverfG -, Beschluss vom 22.11.2002, 1 BvR 1586/02).
  • SG Bayreuth, 13.04.2017 - S 14 AS 150/17

    Kein Anspruch auf Kosten der Unterkunft

    Dies ist Aufgabe des Hauptsacheverfahrens (vgl. Keller in Meyer-Ladewig, Sozialgerichtsgesetz, 11.Auflage 2014, § 86b Rn.29, Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 12.04.2010, L 7 AS 144/10 B ER sowie Beschluss vom 09.08.2016 L 16 AS 366/16 B ER).
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