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   LSG Bayern, 09.08.2016 - L 5 KR 163/16   

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LSG Bayern, 09.08.2016 - L 5 KR 163/16 (https://dejure.org/2016,39075)
LSG Bayern, Entscheidung vom 09.08.2016 - L 5 KR 163/16 (https://dejure.org/2016,39075)
LSG Bayern, Entscheidung vom 09. August 2016 - L 5 KR 163/16 (https://dejure.org/2016,39075)
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  • BSG, 10.05.2012 - B 1 KR 19/11 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Erhalt der Mitgliedschaft

    Auszug aus LSG Bayern, 09.08.2016 - L 5 KR 163/16
    Das Bundessozialgericht hat wiederholt entschieden, dass es für den Erhalt der Mitgliedschaft versicherungspflichtig Beschäftigter in der gesetzlichen Krankenversicherung genügt aber auch erforderlich ist, dass sie mit Ablauf des letzten Tages ihrer Beschäftigung alle Voraussetzungen dafür erfüllen, dass mit dem zeitgleichen Beginn des nächsten Tages ein Anspruch auf Krankengeld entsteht (vgl. insbesondere BSG, Urteil vom 10.05.2012, B 1 KR 19/11 R, juris).

    Das belegen andere Fallgestaltungen des § 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V, in denen sich der Anspruch auf die Sozialleistung lediglich ohne Überschneidung an das versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis anschließt und dadurch die Mitgliedschaft aufrechterhält (vgl. BSG, Urteil vom 10.05.2012, B 1 KR 19/11 R, juris).

  • BSG, 19.09.2002 - B 1 KR 11/02 R

    Krankenversicherung - Arbeitsunfähigkeit - zuletzt ausgeübte Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Bayern, 09.08.2016 - L 5 KR 163/16
    Zwar ist § 47b Abs. 1 Satz 2 SGB V mit Rücksicht auf § 46 Satz 1 Nr. 2 SGB V nicht zu entnehmen, dass es - anders als bei allen anderen Krankenversicherungsverhältnissen - insoweit auf den wirklichen Beginn der Arbeitsunfähigkeit und nicht auf die ärztliche Feststellung ankommen soll (vgl. BSG, Urteil vom 19.09.2002, B 1 KR 11/02 R, juris), jedoch entsteht der Krankengeldanspruch bereits am ersten Tag der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit und nicht erst mit dem Folgetag (vgl. BSG, Urteil vom 06.11.2008, B 1 KR 37/07 R, juris Rn. 23; Brandts in Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, 88. Ergänzungslieferung Dezember 2015, § 47b SGB V Rn. 13).
  • BSG, 12.03.2013 - B 1 KR 7/12 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsschutzbedürfnis bei Erfüllungseinwand -

    Auszug aus LSG Bayern, 09.08.2016 - L 5 KR 163/16
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts bestimmt allein das bei Entstehen eines Krankengeldanspruchs bestehende Versicherungsverhältnis, wer in welchem Umfang als "Versicherter" Anspruch auf Krankengeld hat (vgl. insbesondere BSG, Urteil vom 12.03.2013, B 1 KR 7/12 R, juris).
  • BSG, 05.05.2009 - B 1 KR 20/08 R

    Krankenversicherung - Krankengeldbezug - nachgehender Leistungsanspruch - keine

    Auszug aus LSG Bayern, 09.08.2016 - L 5 KR 163/16
    Die Voraussetzungen eines Krankengeldanspruchs müssen bei zeitlich befristeter ärztlicher Feststellung und dementsprechender Krankengeldgewährung für jeden Bewilligungsabschnitt jeweils erneut vorliegen (vgl. BSG, Urteil vom 05.05.2009, B 1 KR 20/08 R, juris).
  • BSG, 06.11.2008 - B 1 KR 37/07 R

    Krankenversicherung - Anspruch auf Krankengeld für einen über den 31.12.2004

    Auszug aus LSG Bayern, 09.08.2016 - L 5 KR 163/16
    Zwar ist § 47b Abs. 1 Satz 2 SGB V mit Rücksicht auf § 46 Satz 1 Nr. 2 SGB V nicht zu entnehmen, dass es - anders als bei allen anderen Krankenversicherungsverhältnissen - insoweit auf den wirklichen Beginn der Arbeitsunfähigkeit und nicht auf die ärztliche Feststellung ankommen soll (vgl. BSG, Urteil vom 19.09.2002, B 1 KR 11/02 R, juris), jedoch entsteht der Krankengeldanspruch bereits am ersten Tag der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit und nicht erst mit dem Folgetag (vgl. BSG, Urteil vom 06.11.2008, B 1 KR 37/07 R, juris Rn. 23; Brandts in Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, 88. Ergänzungslieferung Dezember 2015, § 47b SGB V Rn. 13).
  • BSG, 16.12.2014 - B 1 KR 19/14 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf Krankengeld bei fehlender erneuter

    Auszug aus LSG Bayern, 09.08.2016 - L 5 KR 163/16
    Weil der Kläger jedoch zu diesem Zeitpunkt einen Anspruch auf Krankengeld hatte, blieb die Versicherung als Arbeitslosengeldbezieher gemäß § 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V bestehen, solange ein (nahtloser) Anspruch auf Krankengeld fortbestand (vgl. BSG, Urteil vom 16.12.2014, B 1 KR 19/14 R, juris).
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