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   LSG Bayern, 09.11.2005 - L 3 KA 5012/04   

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https://dejure.org/2005,21182
LSG Bayern, 09.11.2005 - L 3 KA 5012/04 (https://dejure.org/2005,21182)
LSG Bayern, Entscheidung vom 09.11.2005 - L 3 KA 5012/04 (https://dejure.org/2005,21182)
LSG Bayern, Entscheidung vom 09. November 2005 - L 3 KA 5012/04 (https://dejure.org/2005,21182)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines Disziplinarbescheides mit Festsetzung einer Geldbuße; Disziplinarbescheid wegen der Nichterfüllung der vertragszahnärztlichen Pflichten; Verpflichtung zur Übermittlung erforderlicher Behandlungsunterlagen an den Schadensprüfungsausschuss bzw. den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Bayern, 23.09.1998 - L 12 KA 518/97

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung eines Schadensersatzanspruches durch eine

    Auszug aus LSG Bayern, 09.11.2005 - L 3 KA 5012/04
    Die Beklagte ging dabei von folgendem Sachverhalt aus: Der Kläger sei vom Bayer. Landessozialgericht (BayLSG) im Urteil vom 23.09.1998 (L 12 KA 518/97) deutlich auf seine Mitwirkungspflicht, d.h. die Pflicht zur Vorlage entsprechender Behandlungsunterlagen hingewiesen worden.

    Zur Ergänzung des Tatbestandes wird verwiesen auf die Beklagtenakten, die Gerichtsakten beider Instanzen sowie die Akten des BayLSG im Verfahren L 12 KA 518/97, die zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht wurden.

    Entgegen seiner Auffassung hat der Kläger - wie auch vom BayLSG im Verfahren L 12 KA 518/97 festgestellt wurde - die Verpflichtung, dem Schadensbeschwerdeausschuss alle Behandlungsunterlagen, Modelle und Röntgenbilder im jeweils zu überprüfenden Einzelfall vorzulegen.

    Der Senat teilt die Auffassung des 12. Senates des BayLSG, dass das Verfahren zur Feststellung eines sonstigen Schadens eine Wirtschaftlichkeitsprüfung im weiteren Sinne ist (Urteil vom 23.09.1998, L 12 KA 518/97).

    Darüber hinaus wird jedoch die Prüfungskompetenz weder der Prüfungs- und Beschwerdeausschüsse noch des Schadensprüfungs- und Schadensbeschwerdeausschusses beschränkt (ebenso BayLSG Urteil vom 23.09.1998, L 12 KA 518/97 mit weiteren Nachweisen der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts).

  • BVerfG, 10.04.2000 - 1 BvR 422/00

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Arztes gegen die Pflicht,

    Auszug aus LSG Bayern, 09.11.2005 - L 3 KA 5012/04
    Im Zusammenhang mit der Übermittlung von Diagnoseschlüsseln nach ICD 10 durch die Vertragsärzte an die Krankenkassen hat das Bundesverfassungsgericht bereits auf die besondere Bedeutung von Wirtschaftlichkeitsprüfungen in der vertragsärztlichen Versorgung zur Sicherung der finanziellen Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung hingewiesen, die auch Grundrechtseinschränkungen rechtfertigen (Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 10.04.2000, 1 BvR 422/00).
  • BSG, 22.06.1983 - 6 RKa 10/82

    Herausgabe von Unterlagen - Befugnis der Kassenzahnärzte - Durchführung von

    Auszug aus LSG Bayern, 09.11.2005 - L 3 KA 5012/04
    Die Revision war nicht nach § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG zuzulassen, da das Bundessozialgericht bereits zur früheren Rechtslage vor InKraft-Treten von §§ 294 und 298 SGB V entschieden hat, dass die Kassenzahnärzte zur Herausgabe der Unterlagen, deren Kenntnis die Gutachter zur Durchführung der Gutachterverfahren nach Anlage 6, 9 und 12 zum BMV-Z benötigen, kraft Gesetzes verpflichtet und damit auch befugt sind (BSGE 55, 150).
  • OLG Braunschweig, 05.11.2008 - 1 W 64/08

    Pflicht des Patienten zur Vorlage von Röntgenbildern im Regressprozess des

    Auch in diesen Fällen ist anerkannt, dass in entsprechender Abwägung der wechselseitigen Interessen eine Einschränkung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und insbesondere des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung vom Mandanten bzw. Patienten hinzunehmen ist (vgl. OLG Stuttgart MDR 1999, 192 = OLGR 1998, 427f.; OLG Brandenburg OLGR 2002, 323f.; Bayerisches Landessozialgericht, Urt. v. 9.11.2005 - L 3 KA 5012/04 - Rn. 32 [zit. n. juris]).
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