Rechtsprechung
LSG Bayern, 09.11.2011 - L 6 R 1042/10 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Rentenversicherung - Beitragserstattung - freiwillige Versicherung - Deutsch-jugoslawisches Sozialversicherungsabkommen von 1968 - Republik Bosnien und Herzegowina - Fortgeltung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Landshut, 15.10.2010 - S 3 R 482/10
- LSG Bayern, 09.11.2011 - L 6 R 1042/10
- LSG Bayern, 14.11.2011 - L 6 R 1042/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 23.05.2006 - B 13 RJ 17/05 R
Vorlagebeschluss an des BVerfG - Fortgeltung zweiseitiger Verträge bei …
Auszug aus LSG Bayern, 09.11.2011 - L 6 R 1042/10
Die Fortgeltung des deutsch-jugoslawischen Sozialversicherungsabkommens für die Republik Bosnien-Herzegowina wird insbesondere nicht etwa dadurch ausgeschlossen, dass ein verbindlicher völkerrechtlicher Vertrag laut Vorlagebeschluss des 13. Senats des BSG vom 23.05.2006 (B 13 RJ 17/05 R) noch nicht vorliegt, solange die zwischenstaatliche Vereinbarung nicht in einem Verfahren nach Art. 59 Abs. Satz 1 GG in innerstaatliches Recht transformiert worden ist.Dies gilt auch unter Beachtung des verfassungsrechtlich geregelten Gesetzesvorbehaltes gem. Art. 20 Abs. 3 GG in seiner konkreten Ausgestaltung durch § 31 SGB I. Denn für alle abgespaltenen Nachfolgestaaten der ehemaligen Föderativen Republik Jugoslawien hat sich ein entsprechendes Völkergewohnheitsrecht (vgl. hierzu Vorlagebeschluss des 13. Senats des BSG vom 23.05.2006, a.a.O.) herausgebildet, wonach jedenfalls das hier entscheidungserhebliche Sozialversicherungsabkommen - gegebenenfalls bis zum Abschluss eines neuen Sozialversicherungsabkommens (wie z.B. mit Slowenien, Kroatien und Mazedonien) - Fortgeltung finden soll.