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   LSG Bayern, 10.02.2005 - L 4 KR 112/03   

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https://dejure.org/2005,19691
LSG Bayern, 10.02.2005 - L 4 KR 112/03 (https://dejure.org/2005,19691)
LSG Bayern, Entscheidung vom 10.02.2005 - L 4 KR 112/03 (https://dejure.org/2005,19691)
LSG Bayern, Entscheidung vom 10. Februar 2005 - L 4 KR 112/03 (https://dejure.org/2005,19691)
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Wird zitiert von ... (5)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2004 - L 16 KR 102/03

    Krankenversicherung

    Sportliche Aktivitäten haben in der Gesellschaft in den seither beinahe vergangenen 25 Jahren ersichtlich noch an Bedeutung gewonnen (vgl. zu weiteren Vorteilen wasserfester Prothesen auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.09.2003 - L 4 KR 112/03 - (nicht veröffentlicht), das allerdings einen Anspruch wegen Auswirkungen in erster Linie auf die "Freizeit im privaten Bereich" verneint).

    Im Übrigen vermag der Senat eine grundsätzliche Aufgabe der bisherigen ständigen Rechtsprechung durch diese offenbar auf den Einzelfall abstellende Entscheidung ("Geht es - wie hier - ...") nicht zu erkennen (a.A. offenbar ohne Bezugnahme auf die C-Leg-Entscheidung: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.09.2003 - L 4 KR 112/03).

  • SG Dortmund, 13.04.2005 - S 44 (40) KR 108/03
    Sie hält ihre Entscheidung für rechtmäßig und verweist auf Rechtsprechung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg mit Urteil vom 19.09.2003 (Az: L 4 KR 112/03), wonach das Schwimmen in erster Linie der Freizeit im privaten Bereich, nicht aber den Grundbedürfnissen des täglichen Lebens zuzurechnen sei.

    Im Ergebnis stimmt die Kammer daher überein mit der Rechtsprechung des LSG Baden- Württemberg vom 19.09.2003 (a.a.O.) sowie des LSG Nordrhein-Westfalen vom 22.01.2003 (Az.: L 5 KR 159/02), auch wenn hier zum einen eine differenzierende Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nicht erfolgte bzw. (offenbar versehentlich) davon die Rede ist, dass es sich bei einer wasserfesten Prothese um ein auf mittelbaren Ausgleich einer Behinderung gerichtetes Körperersatzstück handelt.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2005 - L 9 KR 128/03

    Anspruch auf Versorgung mit einer Badeprothese

    Sie hält die Entscheidung des Sozialgerichts für zutreffend und bezieht sich ergänzend auf das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 19. September 2003, L 4 KR 112/03.

    Im Übrigen vermag der Senat eine grundsätzliche Aufgabe der bisherigen ständigen Rechtsprechung durch diese offenbar auf den Einzelfall abstellende Entscheidung ("Geht es - wie hier - ...") nicht zu erkennen (wie hier LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 5. Februar 2004, L 16 KR 102/03, dokumentiert in juris; a.A. offenbar ohne Bezugnahme auf die C-Leg-Entscheidung: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.09.2003 - L 4 KR 112/03).

  • SG Stuttgart, 22.01.2007 - S 8 KR 354/06

    Anspruch auf Versorgung mit zwei wasserfesten Unterschenkelprothesen bei einer

    Bei nur mittelbar oder nur teilweise die Organfunktion ersetzenden Hilfsmitteln wird nach zutreffender ständiger Rechtsprechung darüber hinaus gefordert, dass das Hilfsmittel die Auswirkungen der Behinderung nicht nur in einem bestimmten Lebensbereich wie Beruf, Gesellschaft oder Freizeit sondern im gesamten täglichen Leben beseitigt oder mildert und damit ein Grundbedürfnis des täglichen Lebens betrifft (vgl. zum Ganzen: Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 19.09.2003 - L 4 KR 112/03; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 05.02.2004 - L 16 KR 102/03; Sozialgericht Aachen, Urteil vom 24.06.2003 - S 13 KR 52/02, jeweils m.w.N.; Höfler, in: Kasseler Kommentar, Sozialversicherungsrecht, Band 1, Stand: November 2006, § 33 SGB V, Rdnr. 12 ff. mit zahlreichen Beispielen und m.w.N.).

    Denn durch die Versorgung eines beidseits Beinamputierten mit wasserfesten Prothesen wird jedenfalls eines seiner Grundbedürfnisse des täglichen Lebens befriedigt (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 05.02.2004 - L 16 KR 102/03; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.09.2005 - L 16 KR 77/05; a.A. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 19.09.2003 - L 4 KR 112/03; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.01.2003 - L 5 KR 159/02).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2005 - L 16 KR 77/05

    Krankenversicherung

    Sie hat Bezug genommen auf die Auffassung des LSG Baden-Württemberg im Urteil vom 19.9.2003 (L 4 KR 112/03), daß "Schwimmen" in erster Linie der Freizeit im privaten Bereich, nicht aber den "Grundbedürfnissen des täglichen Lebens" zuzurechnen sei.
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