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   LSG Bayern, 10.03.2020 - L 3 SB 132/18   

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https://dejure.org/2020,9650
LSG Bayern, 10.03.2020 - L 3 SB 132/18 (https://dejure.org/2020,9650)
LSG Bayern, Entscheidung vom 10.03.2020 - L 3 SB 132/18 (https://dejure.org/2020,9650)
LSG Bayern, Entscheidung vom 10. März 2020 - L 3 SB 132/18 (https://dejure.org/2020,9650)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Voraussetzungen von Verschuldenskosten nach § 192 SGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung einer Kostenentscheidung; Missbräuchliche Rechtsverfolgung; Auferlegung von Missbrauchskosten als gerichtliche Ermessensentscheidung

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 1435/05

    Verhängung einer Missbrauchsgebühr gegen Prozessbevollmächtigte

    Auszug aus LSG Bayern, 10.03.2020 - L 3 SB 132/18
    a) Bezüglich des Begriffs der Missbräuchlichkeit kann wegen des Bezugs auf § 34 BVerfGG auf die Bestimmung des Begriffs der Missbräuchlichkeit nach den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Grundsätzen zurückgegriffen werden (Krauß in Roos/Warendorf, Sozialgerichtsgesetzt, 2014, § 192, Rn. 25, m.w.N.) Missbräuchlich ist danach insbesondere eine offensichtlich unzulässige oder unbegründete Rechtsverfolgung, die von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (z.B. BVerfG, Beschluss vom 25.10.2011-2 BvR 751/11-, Rn. 7; BVerfGK 6, 219 (219); 10, 94 (97); 14, 468 (470)).
  • BVerfG, 25.10.2011 - 2 BvR 751/11

    Unverschuldete Fristversäumnis iSd § 93 Abs 2 BVerfGG nicht glaubhaft gemacht -

    Auszug aus LSG Bayern, 10.03.2020 - L 3 SB 132/18
    a) Bezüglich des Begriffs der Missbräuchlichkeit kann wegen des Bezugs auf § 34 BVerfGG auf die Bestimmung des Begriffs der Missbräuchlichkeit nach den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Grundsätzen zurückgegriffen werden (Krauß in Roos/Warendorf, Sozialgerichtsgesetzt, 2014, § 192, Rn. 25, m.w.N.) Missbräuchlich ist danach insbesondere eine offensichtlich unzulässige oder unbegründete Rechtsverfolgung, die von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (z.B. BVerfG, Beschluss vom 25.10.2011-2 BvR 751/11-, Rn. 7; BVerfGK 6, 219 (219); 10, 94 (97); 14, 468 (470)).
  • BVerfG, 19.12.2006 - 2 BvR 2357/06

    Offensichtliche Erfolglosigkeit der Verfassungsbeschwerden gegen ablehnende

    Auszug aus LSG Bayern, 10.03.2020 - L 3 SB 132/18
    a) Bezüglich des Begriffs der Missbräuchlichkeit kann wegen des Bezugs auf § 34 BVerfGG auf die Bestimmung des Begriffs der Missbräuchlichkeit nach den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Grundsätzen zurückgegriffen werden (Krauß in Roos/Warendorf, Sozialgerichtsgesetzt, 2014, § 192, Rn. 25, m.w.N.) Missbräuchlich ist danach insbesondere eine offensichtlich unzulässige oder unbegründete Rechtsverfolgung, die von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (z.B. BVerfG, Beschluss vom 25.10.2011-2 BvR 751/11-, Rn. 7; BVerfGK 6, 219 (219); 10, 94 (97); 14, 468 (470)).
  • LSG Bayern, 20.12.2006 - L 8 AL 130/05

    Ungenehmigte Ortsabwesenheit des Hilfeempfängers als Grund für die Versagung von

    Auszug aus LSG Bayern, 10.03.2020 - L 3 SB 132/18
    Hängt der Ausgang eines Rechtsstreites maßgeblich von einer Beweiswürdigung ab, kann sich die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung auch als offensichtlich aussichtslos darstellen, wenn ein gesteigertes Maß an Aussichtslosigkeit besteht (vergleiche z.B Bay. LSG, Beschluss vom 20.12.2006 - L 8 AL 130/05).
  • BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 2187/08

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Bewilligung einer Auslieferung nach

    Auszug aus LSG Bayern, 10.03.2020 - L 3 SB 132/18
    a) Bezüglich des Begriffs der Missbräuchlichkeit kann wegen des Bezugs auf § 34 BVerfGG auf die Bestimmung des Begriffs der Missbräuchlichkeit nach den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Grundsätzen zurückgegriffen werden (Krauß in Roos/Warendorf, Sozialgerichtsgesetzt, 2014, § 192, Rn. 25, m.w.N.) Missbräuchlich ist danach insbesondere eine offensichtlich unzulässige oder unbegründete Rechtsverfolgung, die von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (z.B. BVerfG, Beschluss vom 25.10.2011-2 BvR 751/11-, Rn. 7; BVerfGK 6, 219 (219); 10, 94 (97); 14, 468 (470)).
  • LSG Bayern, 21.07.2022 - L 18 SB 140/18

    Missbrauchsgebühr in sozialgerichtlichen Verfahren

    Dies liegt nach Auffassung des Senats insbesondere dann vor, wenn kein Gutachten - weder nach § 106 SGG noch ein Gutachten nach § 109 SGG - das Begehren stützt und keine durchgreifenden Einwendungen gegen die Gutachten vorgetragen werden (vgl. dazu auch Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 10. März 2020 - L 3 SB 132/18 -, Rn. 4, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2022 - L 4 KG 1/21

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verschuldenskosten - Auferlegung gegenüber dem

    Die Entscheidung nach § 192 Abs. 1 SGG steht im Ermessen des Gerichts (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Dezember 2021 - L 17 EG 2/21 -, Rn. 39, juris; LSG Bayern, Beschluss vom 10. März 2020 - L 3 SB 132/18 -, juris, Rn. 7; Meyer-Ladewig u.a., a.a.O., Rn. 16; Krauß, in: Roos u.a., § 192 Rn. 50; Groß, in: Berchtold, Sozialgerichtsgesetz, 6.A., § 192 Rn. 24), und zwar sowohl hinsichtlich des "Ob" als auch hinsichtlich des "Wie" (Stotz, in: Schlegel/Voelzke, a.a.O., § 192 SGG (Stand: 15. Juni 2022), Rn. 63).
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