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   LSG Bayern, 10.04.2018 - L 15 BL 4/16   

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LSG Bayern, 10.04.2018 - L 15 BL 4/16 (https://dejure.org/2018,12625)
LSG Bayern, Entscheidung vom 10.04.2018 - L 15 BL 4/16 (https://dejure.org/2018,12625)
LSG Bayern, Entscheidung vom 10. April 2018 - L 15 BL 4/16 (https://dejure.org/2018,12625)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Blindengeld nach dem BayBlindG; Anette-von-Droste-Hülshoff-Syndrom; Ausgleich der blindheitsbedingten Mehraufwendungen keine eigenständige Anspruchsvoraussetzung; Blindheitsnachweis in sozialgerichtlichen Verfahren; Verbleibende Restzweifel

  • rewis.io

    Annahme von Blindheit außerhalb der normierten Fallgruppen der versorgungsmedizinischen Grundsätzen in Ausnahmefällen zulässig

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BayBlindG Art. 1 Abs. 2 S. 2 Nr. 2
    Anspruch auf Blindengeld nach dem Bayerischen Blindengeldgesetz

  • rechtsportal.de

    Blindengeld nach dem BayBlindG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • LSG Bayern, 26.09.2017 - L 15 BL 8/14

    Blindheitsnachweis

    Auszug aus LSG Bayern, 10.04.2018 - L 15 BL 4/16
    Im Übrigen ist es auch nicht Sinn eines sozialgerichtlichen Verfahrens, die Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft voranzutreiben oder in wissenschaftlichen Auseinandersetzungen Position zu beziehen, wie der Senat in Übereinstimmung mit dem BSG bereits in zahlreichen Entscheidungen dargelegt hat (vgl. z.B. die Urteile vom 11.07.2017 - L 15 VJ 6/14 - sowie vom 26.09.2017 - L 15 BL 8/14, mit Verweis auf das Urteil des BSG vom 16.09.20107 - 1 RK 28/95).

    Hinsichtlich des OKN geht der Senat in seiner Rechtsprechung (vgl. z.B. das Urteil vom 26.09.2017 - L 15 BL 8/14, m.w.N.) zwar davon aus, dass eine Auslösbarkeit zu erheblichen Zweifeln an einer niedrig angegebenen Sehschärfe (von nur noch Handbewegungen) Anlass gibt.

    Wie der Senat im Urteil vom 26.09.2017 (L 15 BL 8/14) entschieden hat, gilt dies (im Fall einer Makuladegeneration) auch dann, wenn ein (fast) vollständiger Verlust der Lesefähigkeit vorliegt und die Sehschärfe in der Ferne deutlich besser ist.

  • LSG Bayern, 31.01.2013 - L 15 BL 6/07

    Blindengeld, Sachverständigengutachten, Beeinträchtigung der Sehschärfe,

    Auszug aus LSG Bayern, 10.04.2018 - L 15 BL 4/16
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. die Urteile vom 31.01.2013 - L 15 BL 6/07 - und vom 05.07.2016 - L 15 BL 17/12) ist in besonderen Ausnahmefällen spezieller Krankheitsbilder die Annahme von Blindheit auch außerhalb der normierten Fallgruppen der VG bzw. der DOG nicht ausgeschlossen.

    Hierzu hat der Senat in seinem Urteil vom 31.01.2013 (a.a.O.) Folgendes ausgeführt:.

    Die Entscheidung vom 05.07.2016 (a.a.O.) schließt es gerade nicht aus, in wie hier vorliegenden Grenzfällen die Rechtsprechung des Senats (31.01.2013, a.a.O.) zur Annahme von Blindheit außerhalb der normierten Fallgruppen anzuwenden.

  • LSG Bayern, 05.07.2016 - L 15 BL 17/12

    Anspruch auf Blindengeld

    Auszug aus LSG Bayern, 10.04.2018 - L 15 BL 4/16
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. die Urteile vom 31.01.2013 - L 15 BL 6/07 - und vom 05.07.2016 - L 15 BL 17/12) ist in besonderen Ausnahmefällen spezieller Krankheitsbilder die Annahme von Blindheit auch außerhalb der normierten Fallgruppen der VG bzw. der DOG nicht ausgeschlossen.

    Dass hier ein Ausnahmefall im o.g. Sinn und somit Blindheit auch außerhalb der normierten Fallgruppen der VG bzw. der DOG vorliegt, steht im Übrigen auch nicht das oben erwähnte Urteil des Senats vom 05.07.2016 (L 15 BL 17/12) entgegen.

    Die Entscheidung vom 05.07.2016 (a.a.O.) schließt es gerade nicht aus, in wie hier vorliegenden Grenzfällen die Rechtsprechung des Senats (31.01.2013, a.a.O.) zur Annahme von Blindheit außerhalb der normierten Fallgruppen anzuwenden.

  • BSG, 11.08.2015 - B 9 BL 1/14 R

    Schwerbehindertenrecht - Anspruch auf Landesblindengeld für cerebral schwerst

    Auszug aus LSG Bayern, 10.04.2018 - L 15 BL 4/16
    Zwar hat das BSG im Urteil vom 11.08.2015 (B 9 BL 1/14 R) eindeutig festgelegt, dass die objektive Beweislast für die den Blindengeldanspruch begründende Tatbestandsvoraussetzungen grundsätzlich den sehbehinderten bzw. blinden Anspruchsteller/Kläger trifft und dass etwaige Beweiserleichterungen (des sozialen Entschädigungsrechts) nicht zum Tragen kommen.

    Im Gegenteil hat das BSG (im Urteil vom 11.08.2015, a.a.O.) in einem Teilbereich - nämlich der Diagnostik spezifischer Sehstörungen - sogar darauf aufmerksam gemacht, dass die "mit dem Beweisrecht verbundene typisierende Annahme, dass die relevanten Tatsachen im Ansatz hinreichend verlässlich feststellbar sind", nicht gerechtfertigt ist.

  • LSG Bayern, 16.09.2015 - L 15 BL 2/13

    Plausibilitätskontrolle, faktische Blindheit, Diskrepanzen

    Auszug aus LSG Bayern, 10.04.2018 - L 15 BL 4/16
    Im Übrigen hat der Senat bereits längst entschieden (z.B. Urteil vom 16.09.2015 - L 15 BL 2/13), dass bei der Blindheitsbegutachtung im Rahmen von Plausibilitätskontrollen unter anderem auch Verhaltensbeobachtungen berücksichtigt werden können, dass dabei jedoch zu beachten ist, dass eine Verhaltensbeobachtung grundsätzlich nur eine grobe Einschätzung des Sehvermögens erlaubt.
  • BSG, 15.12.1999 - B 9 VS 2/98 R

    Haftungsbegründende Kausalität im sozialen Entschädigungsrecht

    Auszug aus LSG Bayern, 10.04.2018 - L 15 BL 4/16
    Dies steht nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme zur Überzeugung des Senats mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit fest (vgl. BSG, Urteil vom 15.12.1999 - B 9 VS 2/98 R).
  • BSG, 26.10.2004 - B 7 SF 2/03 R

    Blindengeld - Revisibilität - Landesrecht - Rüge - Blindheitshilfe - Blindheit -

    Auszug aus LSG Bayern, 10.04.2018 - L 15 BL 4/16
    Dabei beinhaltet nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), an die sich der Senat gebunden fühlt, die Formulierung "zum Ausgleich der blindheitsbedingten Mehraufwendungen" keine eigenständige Anspruchsvoraussetzung, sondern umschreibt lediglich die allgemeine Zielsetzung der gesetzlichen Regelung (vgl. BSG, Urteil vom 26.10.2004 - B 7 SF 2/03 R).
  • BSG, 16.09.1997 - 1 RK 28/95

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Übernehme - Erstattung - Kosten -

    Auszug aus LSG Bayern, 10.04.2018 - L 15 BL 4/16
    Im Übrigen ist es auch nicht Sinn eines sozialgerichtlichen Verfahrens, die Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft voranzutreiben oder in wissenschaftlichen Auseinandersetzungen Position zu beziehen, wie der Senat in Übereinstimmung mit dem BSG bereits in zahlreichen Entscheidungen dargelegt hat (vgl. z.B. die Urteile vom 11.07.2017 - L 15 VJ 6/14 - sowie vom 26.09.2017 - L 15 BL 8/14, mit Verweis auf das Urteil des BSG vom 16.09.20107 - 1 RK 28/95).
  • BSG, 17.04.2013 - B 9 V 3/12 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - sexueller Missbrauch in

    Auszug aus LSG Bayern, 10.04.2018 - L 15 BL 4/16
    Allerdings verlangt auch der Vollbeweis keine absolute Gewissheit, sondern lässt eine an Gewissheit grenzende Wahrscheinlichkeit ausreichen mit der Folge, dass auch dem Vollbeweis gewisse Zweifel innewohnen können, verbleibende Restzweifel mit anderen Worten bei der Überzeugungsbildung unschädlich sind, solange sie sich nicht zu gewichtigen Zweifeln verdichten (vgl. BSG, Urteil vom 17.04.2013 - B 9 V 3/12 R, m.w.N.).
  • LSG Bayern, 11.07.2017 - L 15 VJ 6/14

    Fehlender Nachweis der Kausalität für Impfschaden bei Sechsfachimpfung

    Auszug aus LSG Bayern, 10.04.2018 - L 15 BL 4/16
    Im Übrigen ist es auch nicht Sinn eines sozialgerichtlichen Verfahrens, die Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft voranzutreiben oder in wissenschaftlichen Auseinandersetzungen Position zu beziehen, wie der Senat in Übereinstimmung mit dem BSG bereits in zahlreichen Entscheidungen dargelegt hat (vgl. z.B. die Urteile vom 11.07.2017 - L 15 VJ 6/14 - sowie vom 26.09.2017 - L 15 BL 8/14, mit Verweis auf das Urteil des BSG vom 16.09.20107 - 1 RK 28/95).
  • SG Regensburg, 18.09.2018 - S 13 VG 23/17

    Nachweis eines vorsätzlichen rechtswidrigen tätlichen Angriffs

    Auch solche Restzweifel, die durchaus einer Diskussion offenstehen, jedoch im Einzelnen nicht überzeugen können, stehen der richterlichen Überzeugungsbildung nicht entgegen; es muss sich nicht um nur völlig unbedeutende Restzweifel handeln (Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 10. April 2018 - L 15 BL 4/16).

    Obgleich das LSG dies dadurch etwas "entschärft", dass selbst auf der Vollbeweisebene verbleibende Restzweifel bei der Überzeugungsbildung unschädlich sein können, solange sie sich nicht zu gewichtigen Zweifeln verdichten (s.o., Urteil vom 10. April 2018 - L 15 BL 4/16), müssten solche gewichtigen (verdichteten) Zweifel aufgrund der Angaben des Zeugen A. wohl angenommen werden.

  • LSG Bayern, 28.07.2020 - L 15 BL 2/17

    Zum Anspruch auf Blindengeld nach dem Bayerischen Blindengeldgesetz bei

    Wie der Senat bereits mehrfach darauf hingewiesen hat (z.B. Urteil vom 12.02.2019, a.a.O., und vom 10.04.2018 - L 15 BL 4/16), müssen sich daher alle Beteiligten generell mit der Sicherheit begnügen, die die medizinische Wissenschaft bieten kann (vgl. Kater, a.a.O., S. 51, m.w.N.).
  • LSG Bayern, 14.12.2021 - L 15 BL 6/21

    Soziales Entschädigungsrecht: Annahme von Blindheit außerhalb der gesetzlich

    Zwar ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. die Urteile vom 31.01.2013 - L 15 BL 6/07-, 05.07.2016 - L 15 BL 17/12 - und 10.04.2018 - L 15 BL 4/16) in besonderen Ausnahmefällen spezieller Krankheitsbilder die Annahme von Blindheit auch außerhalb der normierten Fallgruppen der VG bzw. der DOG nicht ausgeschlossen.

    Auch wenn unbestritten ist, dass - neben Sehschärfe und Gesichtsfeld - vor allem das (vorliegend fehlende) räumliche Sehen, das Farbsehvermögen, das Dämmerungs- und Kontrastsehen und die Blendungsempfindlichkeit eine wesentliche Rolle spielen (vgl. z.B. Rohrschneider, MedSach 2012, 5 ; Urteil des Senats vom 10.04.2018, a.a.O.), wäre aus Sicht des Senats die Annahme eines speziellen Behinderungsbildes in dem vorgenannten Sinn hier nicht vertretbar.

  • LSG Bayern, 12.02.2019 - L 15 VH 1/15

    Leistungen der Sozialen Entschädigung bei gesundheitlicher Schädigung nach dem

    Wie der Senat bereits mehrfach darauf hingewiesen hat (z.B. Urteil vom 10.04.2018 - L 15 BL 4/16), müssen sich daher auch Verwaltung und Rechtsprechung mit der Sicherheit begnügen, die die medizinische Wissenschaft bieten kann (vgl. Kater, a.a.O., S. 51, m.w.N.).
  • SG Augsburg, 09.04.2020 - S 15 BL 5/19

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

    Im Gegenteil hat das BSG (im Urteil vom 11.08.2015, a.a.O.) in einem Teilbereich - nämlich der Diagnostik spezifischer Sehstörungen - sogar darauf aufmerksam gemacht, dass die "mit dem Beweisrecht verbundene typisierende Annahme, dass die relevanten Tatsachen im Ansatz hinreichend verlässlich feststellbar sind", nicht gerechtfertigt ist (Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 10. April 2018 - L 15 BL 4/16 -, Rn. 113, juris).
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