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   LSG Bayern, 10.05.2006 - L 1 R 4230/04   

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https://dejure.org/2006,21389
LSG Bayern, 10.05.2006 - L 1 R 4230/04 (https://dejure.org/2006,21389)
LSG Bayern, Entscheidung vom 10.05.2006 - L 1 R 4230/04 (https://dejure.org/2006,21389)
LSG Bayern, Entscheidung vom 10. Mai 2006 - L 1 R 4230/04 (https://dejure.org/2006,21389)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erstattung von Krankengeld; Zulässigkeit der nachträglichen Beschränkung der Dispositionsbefugnis; Befugnis des Versicherten zum Widerspruch gegen die Umdeutung eines Reha-Antrags in einen Rentenantrag im Fall eingeschränkter Dispositionsbefugnis; Wegfall ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 04.06.1981 - 3 RK 50/80

    Hinausschieben des Rentenbeginns - Aufforderung zur Stellung eines

    Auszug aus LSG Bayern, 10.05.2006 - L 1 R 4230/04
    Eine solche nachträgliche Einschränkung der Dispositionsbefugnis entspricht auch dem Sinn und Zweck des § 51 SGB V. Die Vorschrift soll es der Krankenkasse u.a. ermöglichen, ihre Verpflichtung zur Krankengeldzahlung zeitlich zu begrenzen (vgl. BSGE 52, 26), und zwar bei fehlender Antragstellung durch den Wegfall des Anspruchs auf Krankengeld mit Ablauf der Antragsfrist (§ 51 Abs. 3 SGB V), bei erfolgter Antragstellung durch das Ruhen (während des Bezuges von Übergangsgeld, § 49 Abs. 1 Nr. 3 SGB V) bzw. den Wegfall (bei Bewilligung einer Rente, § 50 Abs. 1, 2 SGB V) des Anspruchs auf Krankengeld.

    Aufgrund dieser Zielsetzung beschränkt sich die Bedeutung des § 51 SGB V nicht auf die Herbeiführung eines Reha- oder Rentenantrags (dazu unten), sondern schränkt auch das Recht des Versicherten ein, den Zeitpunkt des Rentenbeginns zu bestimmen (vgl. BSGE 52, 26; zur Fortgeltung dieser zu § 183 Abs. 7, 8 Reichsversicherungsordnung - RVO - entwickelten Rechtsprechung nach Inkrafttreten des § 116 Abs. 2 SGB VI vgl. BSGE 94, 26), wie dies im vorliegenden Fall durch die Bestimmung des späteren Rentenantrags als für den Rentenbeginn maßgebenden Antragszeitpunkt (§ 99 Abs. 1 S. 2 SGB VI) geschehen ist.

  • BSG, 07.12.2004 - B 1 KR 6/03 R

    Krankenversicherung - berechtigtes Interesse - Zustimmung - Krankenkasse - auf

    Auszug aus LSG Bayern, 10.05.2006 - L 1 R 4230/04
    Aufgrund dieser Zielsetzung beschränkt sich die Bedeutung des § 51 SGB V nicht auf die Herbeiführung eines Reha- oder Rentenantrags (dazu unten), sondern schränkt auch das Recht des Versicherten ein, den Zeitpunkt des Rentenbeginns zu bestimmen (vgl. BSGE 52, 26; zur Fortgeltung dieser zu § 183 Abs. 7, 8 Reichsversicherungsordnung - RVO - entwickelten Rechtsprechung nach Inkrafttreten des § 116 Abs. 2 SGB VI vgl. BSGE 94, 26), wie dies im vorliegenden Fall durch die Bestimmung des späteren Rentenantrags als für den Rentenbeginn maßgebenden Antragszeitpunkt (§ 99 Abs. 1 S. 2 SGB VI) geschehen ist.

    Sie bewirkt, dass die Versicherte nach Zugang des Bescheides vom 17. Februar 2000 einer Umdeutung ihres Reha-Antrags von 27. Januar 2000 nur noch mit Zustimmung der Klägerin wirksam widersprechen konnte (vgl. BSGE 94, 26).

  • BSG, 09.08.1995 - 13 RJ 43/94

    Erstattungsanspruch der Krankenkasse bei rückwirkender Bewilligung einer

    Auszug aus LSG Bayern, 10.05.2006 - L 1 R 4230/04
    Die Klägerin widersprach dem unter Berufung auf ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 9. August 1995, Az.: 13 RJ 43/94 (= BSGE 76, 218).

    Dazu ist festzustellen, dass der insoweit unklare Wortlaut des § 51 SGB V einer nachträglichen Beschränkung der Dispositionsbefugnis nach der Rechtsprechung des BSG (BSGE 76, 218) nicht entgegensteht.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2004 - L 4 RA 57/02

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Bayern, 10.05.2006 - L 1 R 4230/04
    Gegen die Zulässigkeit der nachträglichen Beschränkung der Dispositionsbefugnis bestehen danach keine Bedenken (so auch Zweng/Scherer/Buschmann/Dörr, Handbuch der Rentenversicherung, § 116 Rdnr. 53; LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 9. Januar 2004, Az.: L 4 RA 57/02).
  • BSG, 01.09.1999 - B 13 RJ 49/98 R

    Erwerbsunfähigkeitsrente - Festsetzung des Rentenbeginnes Erstattungsanspruch der

    Auszug aus LSG Bayern, 10.05.2006 - L 1 R 4230/04
    Zu der zwischen den Beteiligten allein streitigen Frage, ob die Versicherte durch eine wirksame Beschränkung ihrer Dispositionsbefugnis nach § 51 Abs. 1 SGB V gehindert war, der gesetzlichen Fiktion des § 116 Abs. 2 SGB VI (Umdeutung des Reha-Antrags in einen Rentenantrag) zu widersprechen (vgl. BSG SozR 3-1300 § 86 Nr. 3), ist im Hinblick auf das Vorbringen im Berufungsverfahren ergänzend folgendes auszuführen.
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