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   LSG Bayern, 10.07.2017 - L 4 KR 89/17 B ER   

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https://dejure.org/2017,24850
LSG Bayern, 10.07.2017 - L 4 KR 89/17 B ER (https://dejure.org/2017,24850)
LSG Bayern, Entscheidung vom 10.07.2017 - L 4 KR 89/17 B ER (https://dejure.org/2017,24850)
LSG Bayern, Entscheidung vom 10. Juli 2017 - L 4 KR 89/17 B ER (https://dejure.org/2017,24850)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgabe von Blutzuckerteststreifen ohne Abschluss eines Rahmenvertrages; Einstweiliger Rechtsschutz; Offener Ausgang des Hauptsacheverfahrens; Folgenabwägung; Keine Vorwegnahme der Hauptsache; Ausschreibung des Abschlusses nicht-exklusiver Vereinbarungen zur ambulanten ...

  • rewis.io

    Abgabe von Blutzuckerstreifen an die Versicherten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschreibung des Abschlusses nicht-exklusiver Vereinbarungen zur ambulanten Abgabe von Blutzuckerteststreifen im Rahmen des sog. "Open-House-Modells" in der gesetzlichen Krankenversicherung; Kein Erlass einer einstweiligen Anordnung im Wege des einstweiligen ...

  • rechtsportal.de

    Ausschreibung des Abschlusses nicht-exklusiver Vereinbarungen zur ambulanten Abgabe von Blutzuckerteststreifen im Rahmen des sog. "Open-House-Modells" in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 80 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Krankenversicherungsrecht | Beziehungen zu Leistungserbringern und Arzneimittelherstellern | Hilfsmittelerbringer | Einstweilige Anordnung: Versorgung mit Blutzuckerteststreifen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Düsseldorf, 13.08.2014 - Verg 13/14

    Begriff des öffentlichen Auftrags im Sinne von Art. 1 Abs. 2 lit a der Richtlinie

    Auszug aus LSG Bayern, 10.07.2017 - L 4 KR 89/17
    Denn er entspreche im Hinblick auf die darin in § 7 Abs. 3 vorgegebene Vertrags-Regelung nicht den Vorgaben des EuGH und des OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 13/14), wonach als Open-House-Vertrag nur ein Vertrag in Betracht komme, der für alle Vertragspartner identische Vertragskonditionen vorsehe und nicht mehr verhandelbar sei.

    Nach der Rechtsprechung des Vergabesenates des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 13.08.2014, Az. VII Verg 13/14, bestätigt durch Beschluss vom 21.12.2016, Az. VII Verg 26/16) entfalle eine Ausschreibungspflicht nur dann, wenn der öffentliche Auftraggeber ein sog. Open-House-Verfahren durchführe.

  • BSG, 10.03.2010 - B 3 KR 26/08 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Recht der Leistungserbringer auf

    Auszug aus LSG Bayern, 10.07.2017 - L 4 KR 89/17
    Aus der Stomatherapeutenentscheidung des BSG vom 21.07.2011 (Az. B 3 KR 14/10 R, Juris-Rn. 10) sowie den Ausführungen des BSG im Urteil vom 10.03.2010 (Az. B 3 KR 26/08 R) ergebe sich, dass die Bg. mit dem Open-House-Vertrag in die nach Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsausübungsfreiheit rechtswidrig eingriffen und gegen das Diskriminierungsverbot verstießen.

    Eine Krankenkasse könne sich nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 10.03.2010, Az. B 3 KR 26/08 R) zur Durchsetzung des allgemeinen Wirtschaftlichkeitsgebotes aller rechtlich zulässigen Mittel bedienen und demnach auf der Grundlage der §§ 53 ff SGB X auch Verträge mit Leistungsanbietern schließen, ohne dass es dazu einer besonderen Ermächtigungsnorm bedürfe.

  • BSG, 25.11.2015 - B 3 KR 16/15 R

    Krankenversicherung - Arzneimittelversorgung - Zytostatikazubereitung -

    Auszug aus LSG Bayern, 10.07.2017 - L 4 KR 89/17
    Dies gelte auch, wenn die Versorgung fachgerecht erfolgt sei und die Krankenkasse vom Sachleistungsanspruch freigestellt sei (BSG, Urt. v. 25.11.2015, Az.: B 3 KR 16/15 R).

    Die Bf. begehrte zuletzt noch eine Regelung zu eventuellen Rückforderungsansprüchen der Bg.; auf die Rechtsprechung des 3. Senats des BSG (BSG v. 25.11.2015, BSGE 120, 122 ff; BSG v. 20.04.2016 - juris) wird in diesem Zusammenhang hingewiesen.

  • BSG, 10.04.2008 - B 3 KR 5/07 R

    Krankenversicherung - Vergütung von Rettungsfahrten eines privaten

    Auszug aus LSG Bayern, 10.07.2017 - L 4 KR 89/17
    Da die Versorgung von GKV-Versicherten mit Blutzuckerteststreifen somit in jedem Fall einen Versorgungsvertrag voraussetze, seien nichtvertragliche Ansprüche auf Wertersatz nach dem Urteil des BSG vom 10.04.2008 (Az. B 3 KR 5/07 R) ausgeschlossen.
  • BSG, 21.07.2011 - B 3 KR 14/10 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung mit Stomaartikeln - keine

    Auszug aus LSG Bayern, 10.07.2017 - L 4 KR 89/17
    Aus der Stomatherapeutenentscheidung des BSG vom 21.07.2011 (Az. B 3 KR 14/10 R, Juris-Rn. 10) sowie den Ausführungen des BSG im Urteil vom 10.03.2010 (Az. B 3 KR 26/08 R) ergebe sich, dass die Bg. mit dem Open-House-Vertrag in die nach Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsausübungsfreiheit rechtswidrig eingriffen und gegen das Diskriminierungsverbot verstießen.
  • OLG Düsseldorf, 21.12.2016 - Verg 26/16

    Gerichtliche Überprüfung der Vergabe von Rahmenvereinbarungen zur ambulanten

    Auszug aus LSG Bayern, 10.07.2017 - L 4 KR 89/17
    Nach der Rechtsprechung des Vergabesenates des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 13.08.2014, Az. VII Verg 13/14, bestätigt durch Beschluss vom 21.12.2016, Az. VII Verg 26/16) entfalle eine Ausschreibungspflicht nur dann, wenn der öffentliche Auftraggeber ein sog. Open-House-Verfahren durchführe.
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Bayern, 10.07.2017 - L 4 KR 89/17
    Können ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Beeinträchtigungen entstehen, die durch das Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären, und ist dem Gericht eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich, so verlangt der Anspruch des Antragstellers auf effektiven Rechtsschutz eine Eilentscheidung anhand einer umfassenden Güter- und Folgenabwägung (BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005, Az.: 1 BvR 569/05).
  • BVerfG, 29.11.2007 - 1 BvR 2496/07

    Verfassungsmäßigkeit der Ablehnung der Kostenübernahme für eine

    Auszug aus LSG Bayern, 10.07.2017 - L 4 KR 89/17
    Sie hat auf die Entscheidung des Sächs. Landessozialgerichts (a.a.O.) mit Verweis auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG v. 29.11.2007, Az.: 1 BvR 2496/07) verwiesen.
  • BSG, 17.07.2008 - B 3 KR 16/07 R

    Krankenversicherung - Höhe der Vergütung für Sondennahrung - keine Kürzung bei

    Auszug aus LSG Bayern, 10.07.2017 - L 4 KR 89/17
    Dass den Krankenkassen ein einseitiges Preisbestimmungsrecht nicht zustehe, sondern vertragliche Vergütungsvereinbarungen im freien Spiel der Kräfte geschlossen werden sollen, habe im Übrigen auch schon das Bundessozialgericht (BSG, Urteil vom 17.07.2008, Az. B 3 KR 16/07, Juris-Rn. 15) bestätigt.
  • LSG Bayern, 23.03.2015 - L 1 R 138/15

    Umschulung zum Fachinformatiker Systemintegration

    Auszug aus LSG Bayern, 10.07.2017 - L 4 KR 89/17
    Ist die Klage offensichtlich zulässig und begründet, vermindern sich die Anforderungen an den Anordnungsgrund (Bayer. Landessozialgericht, Az.: L 1 R 138/15 B ER; Mayer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, 12. Aufl., § 86 b Rn. 29).
  • EuGH, 02.06.2016 - C-410/14

    Falk Pharma - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie

  • LSG Sachsen, 29.10.2015 - L 1 KR 37/15

    Abänderung einzelner Vereinbarungen eines Versorgungsvertrages

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