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   LSG Bayern, 10.09.2015 - L 1 LW 11/14   

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https://dejure.org/2015,44084
LSG Bayern, 10.09.2015 - L 1 LW 11/14 (https://dejure.org/2015,44084)
LSG Bayern, Entscheidung vom 10.09.2015 - L 1 LW 11/14 (https://dejure.org/2015,44084)
LSG Bayern, Entscheidung vom 10. September 2015 - L 1 LW 11/14 (https://dejure.org/2015,44084)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verzinsung einer Beitragsrückzahlung; Rückwirkende Rechtsänderung durch das BUK-NOG; Eigenständigkeit der Verzinsung sozialrechtlicher Ansprüche; Beginn der Verzinsung einer Beitragsrückzahlung in der Alterssicherung der Landwirte

  • rewis.io

    Beginn der Verzinsung eines Erstattungsanspruchs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IV § 27 Abs. 1 S. 1; BGB § 288; BGB § 291
    Verzinsung einer Beitragsrückzahlung

  • rechtsportal.de

    Beginn der Verzinsung einer Beitragsrückzahlung in der Alterssicherung der Landwirte

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 16.04.1985 - 12 RK 19/83

    Beitragserstattungsanspruch - Verzinsung eines Anspruchs - Verzugszinsen -

    Auszug aus LSG Bayern, 10.09.2015 - L 1 LW 11/14
    Der zu unterstellende Erstattungsantrag wirkt dann für die später entrichteten Beiträge fort (s. BSG, Urteil vom 26.06.1986, 2 RU 25/85, juris Rn. 21; BSG Urteil vom 16.04.1985, 12 RK 19/83, juris Rn. 22).

    Der Erstattungsanspruch war insoweit noch nicht fällig (vgl. BSG, Urteil vom 16.04.1985, 12 RK 19/83, juris Rn. 18).

    Der Wortlaut des § 27 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 SGB IV stellt aber - anders als etwa ausdrücklich § 44 Abs. 1 SGB I - gerade nicht auf die Fälligkeit bzw. Entstehung des Anspruchs (vgl. §§ 40, 41 SGB I) ab (vgl. BSG, Urteil vom 16.04.1985, a.a.O, juris Rn. 21).

    Die Eigenständigkeit der Verzinsung sozialrechtlicher Ansprüche schließt es vielmehr nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung aus, die Grundsätze der bürgerlich-rechtlichen Normen heranzuziehen (vgl. BSG, Urteil vom 16.04.1985, 12 RK 19/83, SozR 2100 § 27 Nr. 3, juris).

  • BSG, 31.03.2015 - B 12 AL 4/13 R

    Sozialversicherung - Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge - Einrede der

    Auszug aus LSG Bayern, 10.09.2015 - L 1 LW 11/14
    Hätte der Gesetzgeber "dieselbe" Regelung gewollt, so hätte eine Verweisung auf die Vorschrift genügt (vgl. BSG, Urteil vom 31.03.2015 - B 12 AL 4/13 R, juris, Rn. 20 zur Frage der Verjährung).

    Die Auslegung des Senats, wonach es für die Verzinsung nicht auf das Entstehen des Anspruchs ankommt, entspricht auch der (neuesten) Rechtsprechung des BSG (vgl. BSG, Urteil vom 31.03.2015 - B 12 AL 4/13 R) zur Verjährung nach § 27 SGB IV. Darin wird ausgeführt, dass es für den Beginn der Verjährungsfrist (mit Ablauf des Kalenderjahres der Beitragsentrichtung) nach dem Wortlaut des § 27 Abs. 1 SGB IV, der Gesetzessystematik und dem Sinn und Zweck der Norm nicht darauf ankommt, wann der Erstattungsanspruch entsteht.

  • LSG Bayern, 18.12.2012 - L 1 LW 31/11

    Frau heiratet Bauer - und wird beitragspflichtig

    Auszug aus LSG Bayern, 10.09.2015 - L 1 LW 11/14
    Mit Schreiben vom 12.04.2012 teilte die Beklagte außerdem mit, dass die Frage der rückwirkenden Befreiung Gegenstand einer Musterklage vor dem Bayerischen Landessozialgericht (L 1 LW 31/11) sei.

    Auf die Frage, ob die zwischenzeitlich geltende Rechtslage verfassungsgemäß war (s. dazu L 1 LW 31/11), kommt es nicht an.

  • BSG, 24.06.2010 - B 10 LW 4/09 R

    Alterssicherung der Landwirte - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter

    Auszug aus LSG Bayern, 10.09.2015 - L 1 LW 11/14
    Dies bedeutet aber nicht, dass auch der Beginn der Verzinsung denknotwendig an den Entstehungszeitpunkt des Erstattungsanspruchs geknüpft sein muss (vgl. BSG, Urteil vom 24.06.2010 - B 10 LW 4/09 R zur entsprechenden Frage der Verjährung eines Erstattungsanspruchs nach § 27 Abs. 2 SGB IV).
  • Drs-Bund, 08.10.1975 - BT-Drs 7/4122
    Auszug aus LSG Bayern, 10.09.2015 - L 1 LW 11/14
    Auch wenn in der Gesetzesbegründung zum SGB IV davon die Rede ist, dass mit der Verjährungs- und Verzinsungsvorschrift des SGB IV (damals § 28 SGB IV) die Vorschrift des § 44 SGB I auf die Erstattungsansprüche "erstreckt" würde (BTDrucks 7/4122 S. 34 zu § 28), so hat der Wortlaut des SGB I in § 27 SGB IV gerade keinen Niederschlag gefunden.
  • BSG, 26.06.1986 - 2 RU 25/85
    Auszug aus LSG Bayern, 10.09.2015 - L 1 LW 11/14
    Der zu unterstellende Erstattungsantrag wirkt dann für die später entrichteten Beiträge fort (s. BSG, Urteil vom 26.06.1986, 2 RU 25/85, juris Rn. 21; BSG Urteil vom 16.04.1985, 12 RK 19/83, juris Rn. 22).
  • BSG, 26.03.1987 - 11a RLw 2/86

    Zur Verjährung eines Erstattungsanspruchs (§ 27 Abs. 2 SGB IV)

    Auszug aus LSG Bayern, 10.09.2015 - L 1 LW 11/14
    Die ursprünglich bestehende Beitragspflicht ist durch die (rechtmäßige) rückwirkende Beitragsbefreiung nachträglich entfallen, so dass die Beiträge "zu Unrecht" entrichtet worden sind (vgl. BSG, Urteil vom 26.03.1987, 11a RLw 3/86, SozR 1200 § 39 Nr. 5, juris Rn. 5; Urteil vom 26.03.1987, 11a RLw 2/86, juris Rn. 9; BSG SozR 5850 § 27a Nr. 1).
  • BSG, 26.03.1987 - 11a RLw 3/86

    Beitragserstattung - Erstattungsanspruch

    Auszug aus LSG Bayern, 10.09.2015 - L 1 LW 11/14
    Die ursprünglich bestehende Beitragspflicht ist durch die (rechtmäßige) rückwirkende Beitragsbefreiung nachträglich entfallen, so dass die Beiträge "zu Unrecht" entrichtet worden sind (vgl. BSG, Urteil vom 26.03.1987, 11a RLw 3/86, SozR 1200 § 39 Nr. 5, juris Rn. 5; Urteil vom 26.03.1987, 11a RLw 2/86, juris Rn. 9; BSG SozR 5850 § 27a Nr. 1).
  • BSG, 24.03.1983 - 1 RJ 92/81

    Erstattung rechtmäßig entrichteter Beiträge - Sozialrechtlicher

    Auszug aus LSG Bayern, 10.09.2015 - L 1 LW 11/14
    Erstattungsanspruch im Sinne des § 27 Abs. 1 SGB IV ist nur ein Anspruch auf Erstattung von zu Unrecht entrichteten Beiträgen im Sinne des § 26 Abs. 2 SGB IV, nicht ein Anspruch auf Erstattung zu Recht erbrachter Beiträge (vgl. BSGE 55, 40f) etwa im Sinne von § 210 SGB VI oder § 75 ALG.
  • BSG, 29.10.1985 - 11a RLw 11/84

    Beitragserstattung - Vertrauensschutz - Zu Unrecht entrichtete Beiträge -

    Auszug aus LSG Bayern, 10.09.2015 - L 1 LW 11/14
    Die ursprünglich bestehende Beitragspflicht ist durch die (rechtmäßige) rückwirkende Beitragsbefreiung nachträglich entfallen, so dass die Beiträge "zu Unrecht" entrichtet worden sind (vgl. BSG, Urteil vom 26.03.1987, 11a RLw 3/86, SozR 1200 § 39 Nr. 5, juris Rn. 5; Urteil vom 26.03.1987, 11a RLw 2/86, juris Rn. 9; BSG SozR 5850 § 27a Nr. 1).
  • BSG, 16.06.2020 - B 12 R 6/20 B

    Zinsanspruch aus einem Erstattungsanspruch wegen zu Unrecht gezahlter Beiträge

    Das zitierte Urteil des LSG München (vom 10.9.2015 - L 1 LW 11/14) vermag die Zulassung der Revision wegen einer Divergenz ebenfalls nicht zu begründen.
  • LSG Bayern, 22.11.2016 - L 7 R 5149/16

    Erfolgloser Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe mangels hinreichender

    Da es sich bei dem Erstattungsverfahren um ein selbständiges Verfahren handelt, das einen eigenen Antrag voraussetzt, kommt es für den Eintritt der Verjährung allein auf diesen Antrag vom 22.12.2011 an (vgl. BayLSG, Urteil vom 10.09.2015, L 1 LW 11/14).
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