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   LSG Bayern, 10.10.2017 - L 1 SV 8/17 B ER   

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https://dejure.org/2017,42265
LSG Bayern, 10.10.2017 - L 1 SV 8/17 B ER (https://dejure.org/2017,42265)
LSG Bayern, Entscheidung vom 10.10.2017 - L 1 SV 8/17 B ER (https://dejure.org/2017,42265)
LSG Bayern, Entscheidung vom 10. Oktober 2017 - L 1 SV 8/17 B ER (https://dejure.org/2017,42265)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfung des Rechtswegs im Rechtsmittelverfahren; Anforderungen an das Vorliegen einer Entscheidung in der Hauptsache im Sinne von § 17a Abs 5 GVG; Keine Sonderzuständigkeit der Sozialgerichte für Ansprüche auf Unterhalt nach der Haager Landkriegsordnung

  • rewis.io

    Unterhaltskosten nach der Haager Landkriegsordnung - Rechtswegzuständigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prüfung des Rechtswegs im Rechtsmittelverfahren; Anforderungen an das Vorliegen einer Entscheidung in der Hauptsache im Sinne von § 17a Abs 5 GVG ; Keine Sonderzuständigkeit der Sozialgerichte für Ansprüche auf Unterhalt nach der Haager Landkriegsordnung

  • rechtsportal.de

    Prüfung des Rechtswegs im Rechtsmittelverfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • SG Düsseldorf, 25.03.2014 - S 28 SO 683/13

    Anspruch eines Sozialhilfeempfängers auf Gewährung von Leistungen nach der Haager

    Auszug aus LSG Bayern, 10.10.2017 - L 1 SV 8/17
    Dieser sei mit Bescheid vom 15.02.2016 unter Hinweis auf den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Düsseldorf vom 15.03.2014 (S 28 SO 683/13) abgelehnt worden, da ein Anspruch danach nicht bestehe.
  • BGH, 09.03.1961 - III ZR 44/60

    Rechtsweg für Ansprüche Kriegsgefangener

    Auszug aus LSG Bayern, 10.10.2017 - L 1 SV 8/17
    Rechtsstreitigkeiten über Ansprüche tatsächlicher oder vermeintlicher Kriegsgefangener gegen die Bundesrepublik sind auch dann als öffentlich-rechtliche Streitigkeiten i.S.d. § 40 VwGO anzusehen und vor den Verwaltungsgerichten zu verhandeln, wenn das Rechtsverhältnis zwischen dem Gefangenen und dem Gewahrsamsstaat rein völkerrechtlich zu sehen wäre (BGH, Urteil vom 09.03.1961 - III ZR 44/60 -, BGHZ 34, 349-355; Verwaltungsrechtsweg im Ergebnis bejaht auch vom VG Augsburg, Urteil vom 22.10.2008 - Au 4 K 08.1050 -, juris).
  • BGH, 23.09.1992 - I ZB 3/92

    Keine Rechtswegprüfung bei Rechtsmittelentscheidung in der Hauptsache

    Auszug aus LSG Bayern, 10.10.2017 - L 1 SV 8/17
    Dies setzt aber voraus, dass das Gericht auch eine Entscheidung in der Sache getroffen hat (BGH, Beschluss vom 23.09.1992 - I ZB 3/92 -, BGHZ 119, 246-251).
  • VG Augsburg, 22.10.2008 - Au 4 K 08.1050

    Unzulässige Feststellungsklage

    Auszug aus LSG Bayern, 10.10.2017 - L 1 SV 8/17
    Rechtsstreitigkeiten über Ansprüche tatsächlicher oder vermeintlicher Kriegsgefangener gegen die Bundesrepublik sind auch dann als öffentlich-rechtliche Streitigkeiten i.S.d. § 40 VwGO anzusehen und vor den Verwaltungsgerichten zu verhandeln, wenn das Rechtsverhältnis zwischen dem Gefangenen und dem Gewahrsamsstaat rein völkerrechtlich zu sehen wäre (BGH, Urteil vom 09.03.1961 - III ZR 44/60 -, BGHZ 34, 349-355; Verwaltungsrechtsweg im Ergebnis bejaht auch vom VG Augsburg, Urteil vom 22.10.2008 - Au 4 K 08.1050 -, juris).
  • BSG, 16.06.1999 - B 9 V 24/98 R

    Entscheidung in der Hauptsache iS des § 17a Abs 5 GVG - Entscheidung eines

    Auszug aus LSG Bayern, 10.10.2017 - L 1 SV 8/17
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn eindeutig feststeht, dass und an welches Gericht zu verweisen ist (BSG, Urteil vom 16.06.1999 - B 9 V 24/98 R - Wolff-Dellen in Breitkreuz/ Fichte, SGG, 2. Aufl. 2014, § 51, Rn. 12).
  • LSG Bayern, 14.05.2021 - L 1 SV 24/20

    Sozialgerichtsverfahren: Rechtsweg bei Streit über die Ausstellung von

    Zugleich war gemäß § 202 Satz 1 SGG i.V.m. § 17a Abs. 2 Satz 1 GVG von Amts wegen der Rechtsstreit zwischen dem Bf. und dem Bg. zu 1) nach Anhörung der Beteiligten an das sachlich und örtlich zuständige Sozialgericht Detmold zu verweisen, §§ 8, 51, 57 Abs. 1 Satz 1 SGG (BayLSG, Beschluss vom 10.10.2017, L 1 SV 8/17 B ER, juris; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 02.08.2017, 4 Bs 124/17, juris).

    Auf die Beschwerde des Bf. war daher von Amts wegen gemäß § 202 Satz 1 SGG i.V.m. § 17a Abs. 2 Satz 1 GVG der Rechtsstreit zwischen dem Bf. und dem Bg. zu 2) nach Anhörung der Beteiligten an das sachlich und örtlich zuständige Bayerische Verwaltungsgericht München zu verweisen, §§ 40 Abs. 1 Satz 1, 45, 52 Nr. 5 VwGO (BayLSG, Beschluss vom 10.10.2017, L 1 SV 8/17 B ER, juris; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 02.08.2017, 4 Bs 124/17, juris).

  • SG Karlsruhe, 19.02.2018 - S 4 VS 474/18

    Sonderzuständigkeit der Sozialgerichte für ein Leistungsbegehren nach der Haager

    Es handelt sich bei dem geltend gemachten Anspruch nach der HLKO um eine allgemeine öffentlich-rechtliche Streitigkeit, für die gemäß § 40 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte gegeben ist (Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 10. Oktober 2017 - L 1 SV 8/17 B ER -, juris).
  • SG Karlsruhe, 19.02.2018 - S 4 SV 474/18

    "Notversorgung" nach der Haager Landkriegsordnung, Zuständigkeit der

    Es handelt sich bei dem geltend gemachten Anspruch nach der HLKO um eine allgemeine öffentlich-rechtliche Streitigkeit, für die gemäß § 40 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte gegeben ist (Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 10. Oktober 2017 - L 1 SV 8/17 B ER -, juris).
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