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   LSG Bayern, 10.12.2019 - L 15 BL 5/16   

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LSG Bayern, 10.12.2019 - L 15 BL 5/16 (https://dejure.org/2019,54487)
LSG Bayern, Entscheidung vom 10.12.2019 - L 15 BL 5/16 (https://dejure.org/2019,54487)
LSG Bayern, Entscheidung vom 10. Dezember 2019 - L 15 BL 5/16 (https://dejure.org/2019,54487)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io

    Blindengeld: Einwand der Zweckverfehlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Blindengeld nach dem BayBlindG ; Begriff der Blindheit im gesetzlichen Sinne; Einwand der Zweckverfehlung des BayBlindG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • LSG Bayern, 26.11.2019 - L 15 BL 2/19

    Rechtsprechung des BSG, Mehraufwendung, Blindengeld, Zweckverfehlung,

    Auszug aus LSG Bayern, 10.12.2019 - L 15 BL 5/16
    Wie der Senat wiederholt (vgl. z.B. die Urteile v. 12.11.2019 - L 15 BL 1/12 - und 26.11.2019 - L 15 BL 2/19) unterstrichen hat, sind nach den Grundsätzen im sozialgerichtlichen Verfahren die einen Anspruch begründenden Tatsachen grundsätzlich im Vollbeweis, d.h. mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, nachzuweisen (vgl. BSG, Urteil v. 15.12.1999 - B 9 VS 2/98 R).

    Soweit das BSG in seiner bisherigen Rechtsprechung für den Blindengeldanspruch verlangt hatte, dass bei zerebralen Schäden eine spezifische Störung des Sehvermögens vorliegt, hat es im Urteil v. 11.08.2015 (a.a.O.) hieran nicht mehr festgehalten (vgl. im Einzelnen auch die Ausführungen im Urteil des Senats vom 26.11.2019 - L 15 BL 2/19).

    Der Senat fühlt sich an diese (neuere) Rechtsprechung des BSG gebunden (vgl. bereits das Urteil v. 19.12.2016 - L 15 BL 9/14; Urteile v. 12.11.2019 - L 15 BL 1/12 - und v. 26.11.2019 - L 15 BL 2/19).

    Maßgeblich sind die tatsächlichen beim Kläger bestehenden Verhältnisse (vgl. bereits die Urteile des Senats v. 12.11.2019 - L 15 BL 1/12 - und 26.11.2019 - L 15 BL 2/19).

    Wie der Senat bereits im Urteil vom 26.11.2019 (a.a.O.) dargelegt hat, kommt es nicht entscheidend darauf an, ob beim Kläger ein Restkommunikationsvermögen vorhanden ist.

    Der Senat hat bereits entschieden (Urteile v. 26.11.2019 - L 15 BL 2/19 - und bereits v. 27.11.2013 - L 15 BL 4/12), dass Maßnahmen nur des psychischen Beistands o.ä.

  • BSG, 14.06.2018 - B 9 BL 1/17 R

    Blindengeld bei Alzheimer?

    Auszug aus LSG Bayern, 10.12.2019 - L 15 BL 5/16
    Im Hinblick auf das Revisionsverfahren des BSG Az. B 9 BL 1/17 R ist mit Einverständnis der Beteiligten sodann mit Beschluss vom 24.05.2017 (erneut) das Ruhen des Verfahrens angeordnet worden.

    Nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. bereits die Entscheidungen v. 31.01.1995 - 1 RS 1/93 - und 26.10.2004 - B 7 SF 2/03 R; zuletzt Urteil v. 14.06.2018 - B 9 BL 1/17 R) stehen auch zerebrale Schäden, die - für sich allein oder im Zusammenwirken mit Beeinträchtigungen des Sehorgans - zu einer Beeinträchtigung des Sehvermögens führen, der Annahme von Blindheit nicht grundsätzlich entgegen.

    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteile v. 11.08.2015 - a.a.O. - und 14.06.2018 - B 9 BL 1/17 R) ist für den Anspruch auf Blindengeld vielmehr allein entscheidend, ob es insgesamt an der Möglichkeit zur Sinneswahrnehmung "Sehen (optische Reizaufnahme und deren weitere Verarbeitung im Bewusstsein des Menschen) fehlt, ob der behinderte Mensch blind ist" (BSG, a.a.O.).

    Durch die neuere Rechtsprechung des BSG (Urteile v. 11.08.2015 - B 9 BL 1/14 R - und 14.06.2018 - B 9 BL 1/17 R) hat sich an der Erforderlichkeit der Prüfung, ob die visuellen Fähigkeiten des Betroffenen (nun: optische Reizaufnahme und Verarbeitung etc.) unterhalb der vom BayBlindG vorgegebenen Blindheitsschwelle liegen, nichts geändert (vgl. bereits die frühere Rechtsprechung des erkennenden Senats, nach der es schon bisher in den Fällen umfangreicher zerebraler Schäden auf das Erfordernis einer spezifischen Störung des Sehvermögens nicht mehr ankam, wenn bereits Zweifel am Vorliegen von Blindheit bestanden, z.B. Urteil v. 27.11.2013 - L 15 BL 4/11; so auch die Lit., vgl. Braun, Neue Regeln für den Blindheitsnachweis bei zerebralen Funktionsstörungen, in: MedSach 2016, 134 : keine allgemeine "Entwarnung").

    Für den gerichtlich überprüfbaren Einwand der Zweckverfehlung trägt nach der Entscheidung des BSG vom 14.06.2018 (a.a.O.) die Behörde die Darlegungs- und die Beweislast.

    Es ändert jedoch nichts daran - wie sich aus den Darlegungen des BSG im o.g. Urteil vom 14.06.2018 (a.a.O.) ohne Weiteres ergibt -, dass das Krankheitsbild des Klägers von vornherein blindheitsbedingte Aufwendungen nicht entstehen lässt, da der Mangel an Sehvermögen krankheitsbedingt durch keinerlei Maßnahmen ausgeglichen werden kann.

  • BSG, 11.08.2015 - B 9 BL 1/14 R

    Schwerbehindertenrecht - Anspruch auf Landesblindengeld für cerebral schwerst

    Auszug aus LSG Bayern, 10.12.2019 - L 15 BL 5/16
    Am 19.09.2016 hat der Bevollmächtigte erklärt, dass entgegen diesen Ausführungen nach dem Urteil des BSG vom 11.08.2015 (B 9 BL 1/14 R) für die anspruchsbegründenden Tatsachen der Blindheit kein Vollbeweis gefordert werden könne.

    Soweit das BSG in seiner bisherigen Rechtsprechung für den Blindengeldanspruch verlangt hatte, dass bei zerebralen Schäden eine spezifische Störung des Sehvermögens vorliegt, hat es im Urteil v. 11.08.2015 (a.a.O.) hieran nicht mehr festgehalten (vgl. im Einzelnen auch die Ausführungen im Urteil des Senats vom 26.11.2019 - L 15 BL 2/19).

    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteile v. 11.08.2015 - a.a.O. - und 14.06.2018 - B 9 BL 1/17 R) ist für den Anspruch auf Blindengeld vielmehr allein entscheidend, ob es insgesamt an der Möglichkeit zur Sinneswahrnehmung "Sehen (optische Reizaufnahme und deren weitere Verarbeitung im Bewusstsein des Menschen) fehlt, ob der behinderte Mensch blind ist" (BSG, a.a.O.).

    Durch die neuere Rechtsprechung des BSG (Urteile v. 11.08.2015 - B 9 BL 1/14 R - und 14.06.2018 - B 9 BL 1/17 R) hat sich an der Erforderlichkeit der Prüfung, ob die visuellen Fähigkeiten des Betroffenen (nun: optische Reizaufnahme und Verarbeitung etc.) unterhalb der vom BayBlindG vorgegebenen Blindheitsschwelle liegen, nichts geändert (vgl. bereits die frühere Rechtsprechung des erkennenden Senats, nach der es schon bisher in den Fällen umfangreicher zerebraler Schäden auf das Erfordernis einer spezifischen Störung des Sehvermögens nicht mehr ankam, wenn bereits Zweifel am Vorliegen von Blindheit bestanden, z.B. Urteil v. 27.11.2013 - L 15 BL 4/11; so auch die Lit., vgl. Braun, Neue Regeln für den Blindheitsnachweis bei zerebralen Funktionsstörungen, in: MedSach 2016, 134 : keine allgemeine "Entwarnung").

  • LSG Bayern, 12.11.2019 - L 15 BL 1/12

    Blindengeld: Blindengeldanspruch nach dem BayBlindG

    Auszug aus LSG Bayern, 10.12.2019 - L 15 BL 5/16
    Wie der Senat wiederholt (vgl. z.B. die Urteile v. 12.11.2019 - L 15 BL 1/12 - und 26.11.2019 - L 15 BL 2/19) unterstrichen hat, sind nach den Grundsätzen im sozialgerichtlichen Verfahren die einen Anspruch begründenden Tatsachen grundsätzlich im Vollbeweis, d.h. mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, nachzuweisen (vgl. BSG, Urteil v. 15.12.1999 - B 9 VS 2/98 R).

    Der Senat fühlt sich an diese (neuere) Rechtsprechung des BSG gebunden (vgl. bereits das Urteil v. 19.12.2016 - L 15 BL 9/14; Urteile v. 12.11.2019 - L 15 BL 1/12 - und v. 26.11.2019 - L 15 BL 2/19).

    Maßgeblich sind die tatsächlichen beim Kläger bestehenden Verhältnisse (vgl. bereits die Urteile des Senats v. 12.11.2019 - L 15 BL 1/12 - und 26.11.2019 - L 15 BL 2/19).

  • BSG, 26.10.2004 - B 7 SF 2/03 R

    Blindengeld - Revisibilität - Landesrecht - Rüge - Blindheitshilfe - Blindheit -

    Auszug aus LSG Bayern, 10.12.2019 - L 15 BL 5/16
    Das BSG habe nämlich (Urteil v. 26.10.2004 - B 7 SF 2/03 R) festgestellt, dass der Ausgleich blindheitsbedingter Mehraufwendungen nicht Voraussetzung für einen Anspruch nach dem BayBlindG sei.

    Nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. bereits die Entscheidungen v. 31.01.1995 - 1 RS 1/93 - und 26.10.2004 - B 7 SF 2/03 R; zuletzt Urteil v. 14.06.2018 - B 9 BL 1/17 R) stehen auch zerebrale Schäden, die - für sich allein oder im Zusammenwirken mit Beeinträchtigungen des Sehorgans - zu einer Beeinträchtigung des Sehvermögens führen, der Annahme von Blindheit nicht grundsätzlich entgegen.

  • BSG, 17.04.2013 - B 9 V 3/12 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - sexueller Missbrauch in

    Auszug aus LSG Bayern, 10.12.2019 - L 15 BL 5/16
    Ausreichend, aber auch erforderlich ist indessen ein so hoher Grad der Wahrscheinlichkeit, dass bei Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens kein vernünftiger, den Sachverhalt überschauender Mensch mehr am Vorliegen der Tatsachen zweifelt (vgl. BSG, Urteil v. 28.06.2000 - B 9 VG 3/99 R), d.h. dass die Wahrscheinlichkeit an Sicherheit grenzt (vgl. BSG, Urteil v. 05.05.1993 - 9/9a RV 1/92, Beschluss v. 29.01.2018 - B 9 V 39/17 B, Urteil v. 17.04.2013 - B 9 V 3/12 R).

    Auch dem Vollbeweis können gewisse Zweifel innewohnen; verbleibende Restzweifel sind bei der Überzeugungsbildung unschädlich, solange sie sich nicht zu gewichtigen Zweifeln verdichten (z.B. BSG, Urteil v. 17.04.2013 - B 9 V 3/12 R, m.w.N.).

  • LSG Bayern, 27.11.2013 - L 15 BL 4/12

    Blindengeld, Begleitperson, Krankenhausaufenthalt, Aufstockung, Betreuung,

    Auszug aus LSG Bayern, 10.12.2019 - L 15 BL 5/16
    Der Senat hat bereits entschieden (Urteile v. 26.11.2019 - L 15 BL 2/19 - und bereits v. 27.11.2013 - L 15 BL 4/12), dass Maßnahmen nur des psychischen Beistands o.ä.
  • LSG Bayern, 17.07.2012 - L 15 BL 11/08

    Blindengeld, Wachkoma, Sehvermögen, apallisches Syndrom

    Auszug aus LSG Bayern, 10.12.2019 - L 15 BL 5/16
    Ein Verweis auf die jeweilige Diagnose wäre nicht ausreichend, um dem Einzelfall gerecht zu werden (vgl. näher a.a.O. mit Verweis auf das Urteil des erkennenden Senats bereits v. 17.07.2012 - L 15 BL 11/08).
  • BVerwG, 04.11.1976 - 5 C 7.76

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LSG Bayern, 10.12.2019 - L 15 BL 5/16
    Das BVerwG hat hierzu zur früheren Blindenhilfe nach § 67 Abs. 1 BSHG bereits ausgeführt, dass Aufwendungen, die einem Blinden durch Kontaktpflege und Teilnahme am kulturellen Leben entstehen, nur einen Teil dessen ausmachen, was ein Blinder bedingt durch sein Leiden im Verhältnis zu einem Sehenden vermehrt aufwenden muss (so BVerwG Urteil vom 4.11.1976 - V C 7.76 - BVerwGE 51, 281, 287).
  • LSG Bayern, 19.12.2016 - L 15 BL 9/14

    Blindheit ist trotz möglicherweise bestehenden Sehvermögens auch bei erheblicher

    Auszug aus LSG Bayern, 10.12.2019 - L 15 BL 5/16
    Der Senat fühlt sich an diese (neuere) Rechtsprechung des BSG gebunden (vgl. bereits das Urteil v. 19.12.2016 - L 15 BL 9/14; Urteile v. 12.11.2019 - L 15 BL 1/12 - und v. 26.11.2019 - L 15 BL 2/19).
  • BSG, 15.12.1999 - B 9 VS 2/98 R

    Haftungsbegründende Kausalität im sozialen Entschädigungsrecht

  • BSG, 29.01.2018 - B 9 V 39/17 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 28.06.2000 - B 9 VG 3/99 R

    Keine Beweiserleichterung in der Gewaltopferentschädigung

  • BSG, 05.05.1993 - 9a RV 1/92

    Todesleiden - Schädigungsfolge - Hinterbliebenenrente - Wahrscheinlichkeit

  • BSG, 31.01.1995 - 1 RS 1/93

    Umfang der Revisibilität länderrechtlicher Vorschriften - Voraussetzungen des

  • LSG Bayern, 27.11.2013 - L 15 BL 4/11

    Wenn in den Fällen umfangreicher cerebraler Schäden bereits Zweifel am Vorliegen

  • LSG Bayern, 28.07.2020 - L 15 BL 2/17

    Zum Anspruch auf Blindengeld nach dem Bayerischen Blindengeldgesetz bei

    Maßgeblich sind die tatsächlichen beim Antragsteller bestehenden Verhältnisse (vgl. bereits die Urteile des Senats vom 12.11.2019 - L 15 BL 1/12, 26.11.2019 - L 15 BL 2/19, 10.12.2019 - L 15 BL 5/16 - und 11.02.2020 - L 15 BL 9/14).
  • LSG Bayern, 08.02.2022 - L 15 BL 9/20

    Blindengeld: Einwand der Zweckverfehlung

    Dieser Bedarf ist, was sich auch in diesem Fall als offensichtlich darstellt, der allgemeinen Problematik der schwersten Beeinträchtigung der Klägerin, nicht jedoch speziell ihrer Blindheit geschuldet (vgl. hierzu z.B. das Urteil des Senats vom 10.12.2019 - L 15 BL 5/16).
  • LSG Bayern, 17.05.2022 - L 15 BL 6/20

    Soziales Entschädigungsrecht: Einwand der Zweckverfehlung bei kognitiven

    Dieser Bedarf ist, was sich auch in diesem Fall als offensichtlich darstellt, der allgemeinen Problematik der schwersten Beeinträchtigung des Klägers, nicht jedoch speziell seiner Blindheit geschuldet (vgl. hierzu z.B. das Urteil des Senats vom 10.12.2019 - L 15 BL 5/16).
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