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LSG Bayern, 11.01.2006 - L 16 R 210/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattungsanspruch infolge der Neufeststellung der Höhe der Berufsunfähigkeitsrente aufgrund der Anrechnung von bezogenem Arbeitslosengeld; Erwerb der Anwartschaft für die Gewährung der Berufsunfähigkeitsrente; Voraussetzungen für das Ruhen des Anspruchs auf ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Regensburg, 02.03.2004 - S 9 RJ 673/02
- LSG Bayern, 11.01.2006 - L 16 R 210/04
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 09.12.1982 - 7 RAr 116/81
Anspruch auf Arbeitslosengeld; Zuerkennung von Krankengeld; Fortfall des …
Auszug aus LSG Bayern, 11.01.2006 - L 16 R 210/04
Das Ruhen des Anspruches bewirkt, dass der Arbeitslosengeldanspruch während des Ruhenszeitraumes nicht verbraucht wird und insbesondere der bewilligte Anspruch mit Eintritt des Ruhens nicht entfällt (BSG SozR 4100 § 125 Nr. 2, § 105b Nr. 1 ).
- SG Osnabrück, 21.03.2007 - S 11 RJ 207/02 Zwischen den Beteiligten sollte nämlich nicht streitig sein, dass das dem Kläger ab 11. März 2001 zuerkannte Arbeitslosengeld im Hinblick auf §§ 313, 96 a SGB VI in Verbindung mit § 18 a Abs. 3 S. 1 Nr. 1 des 4. Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) als Hinzuverdienst bei der Rente wegen Berufsunfähigkeit zu berücksichtigen ist (so z. B. auch Bayerisches LSG, Urteil vom 11. Januar 2006 - L 16 R 210/04); dabei ist nicht auf die Höhe der Leistung Arbeitslosengeld selbst, sondern auf das seiner Berechnung zugrunde liegende monatliche Arbeitsentgeld bzw. Arbeitseinkommen abzuheben (vgl. dazu LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 02. Mai 2006 - L 18 KN 27/05).