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   LSG Bayern, 11.02.2009 - L 9 AL 385/03   

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https://dejure.org/2009,28490
LSG Bayern, 11.02.2009 - L 9 AL 385/03 (https://dejure.org/2009,28490)
LSG Bayern, Entscheidung vom 11.02.2009 - L 9 AL 385/03 (https://dejure.org/2009,28490)
LSG Bayern, Entscheidung vom 11. Februar 2009 - L 9 AL 385/03 (https://dejure.org/2009,28490)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Aufhebung einer Bewilligung von Arbeitslosengeld bei fehlender Verfügbarkeit aufgrund einer Urlaubsreise; Anforderungen an die Erreichbarkeit eines Arbeitslosen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 20.06.2001 - B 11 AL 10/01 R

    Arbeitslosenhilfe - Verfügbarkeit - Erreichbarkeit des Arbeitslosen nach dem SGB

    Auszug aus LSG Bayern, 11.02.2009 - L 9 AL 385/03
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (z.B. Urteil vom 13. Juli 2006 SozR4-4300 § 122 Nr. 5; Urteil vom 20. Juni 2001 BSGE 88, 172, 176; siehe auch Niesel, SGB III, § 119, Rnrn. 74 ff. m.w.N.) entspricht ein Arbeitsloser diesen Anforderungen an die Erreichbarkeit, wenn er sich einmal werktäglich in seiner Wohnung aufhielt, um die Briefpost in Empfang und zur Kenntnis zu nehmen.

    Es reicht auch nicht aus, dass ein Versicherter auf andere Weise Vorkehrungen getroffen hat, dass die an die bisherige Anschrift gerichtete Post erreicht wird; insbesondere kommt es nicht darauf an, ob sich Postnachsendeaufträge mit den gegenwärtigen technischen Möglichkeiten ohne Zeitverlust abwickeln lassen (BSG vom 29. April 1992, DBIR 3928a, SGB X, § 48 RAr 4/91; BSG vom 20. Juni 2001, a.a.O.).

  • BSG, 09.02.2006 - B 7a AL 58/05 R

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung für die Vergangenheit - Nichtmitteilung

    Auszug aus LSG Bayern, 11.02.2009 - L 9 AL 385/03
    Auch wenn der Arbeitslose über eine Mittelsperson erreicht werden kann, liegt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung Arbeitslosigkeit bzw. Erreichbarkeit nicht vor (BSG vom 9. Februar 2006 SGb 2006, 307).
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