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   LSG Bayern, 11.02.2015 - L 19 R 117/14   

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https://dejure.org/2015,7308
LSG Bayern, 11.02.2015 - L 19 R 117/14 (https://dejure.org/2015,7308)
LSG Bayern, Entscheidung vom 11.02.2015 - L 19 R 117/14 (https://dejure.org/2015,7308)
LSG Bayern, Entscheidung vom 11. Februar 2015 - L 19 R 117/14 (https://dejure.org/2015,7308)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ungekürzte Altersrente für langjährig Versicherte; Verfassungsmäßigkeit einer Vertrauensschutzregelung; Zulässigkeit von Stichtagen; Verfassungsmäßigkeit der Rentenabschläge bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente für langjährig Versicherte

  • rewis.io

    Altersrente für langjährig Versicherte

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Rentenabschläge bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente für langjährig Versicherte

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 19.11.2009 - B 13 R 5/09 R

    Anspruch auf Altersrente; abschlagsfreie Zahlung für langjährig Versicherte;

    Auszug aus LSG Bayern, 11.02.2015 - L 19 R 117/14
    Das Bundessozialgericht habe das Verfahren B 13 R 5/09 R durch Urteil vom 19.11.2009 zurückgewiesen.

    Unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 19.11.2009, B 13 R 5/09 R hat es ausgeführt, die Regelung des § 236 SGB VI verstoße nicht gegen das Grundgesetz (GG).

    Der Senat schließt sich jedoch in vollem Umfang den Gründen des Bundessozialgerichts in der Entscheidung vom 19.11.2009, B 13 R 5/09 R an, wonach die Vorschriften über die Bestimmung von Abschlägen bei vorzeitiger Inanspruchnahme für Altersrente für langjährige Versicherte und insbesondere die Vertrauensschutzregelung nicht gegen das GG verstoßen.

    Das Bundessozialgericht hat in seiner Entscheidung vom 19.11.2009 (aaO) weiter ausgeführt, die dauerhaften Abschläge verstießen auch nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG.

  • BVerfG, 05.02.2009 - 1 BvR 1631/04

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Anhebung der Altersgrenzen bei vorzeitigem

    Auszug aus LSG Bayern, 11.02.2015 - L 19 R 117/14
    Das BSG hat insoweit unter Hinweis auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts bezüglich der vorzeitigen Inanspruchnahme der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit (BVerfG vom 11.11.2008, 1 BvL 3/05 ua, vom 05.02.2009, 1 BvR 1631/04) darauf hingewiesen, dass die dortigen Regelungen verfassungsgemäß seien.

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Nichtannahmebeschluss vom 05.02.2009, 1 BvR 1631/04 bezüglich der Verfassungsbeschwerden wegen Kürzung der gesetzlichen Altersrente bei vorzeitiger Inanspruchnahme wegen Arbeitslosigkeit bzw. nach Altersteilzeit zur Stichtagsregelung des § 237 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b SGB VI ausgeführt, dass zur Regelung bestimmter Lebenssachverhalte Stichtage eingeführt werden dürften, obwohl jeder Stichtag unvermeidlich gewisse Härten mit sich bringe (vgl. auch BVerfG vom 11.01.2011, 1 BvR 3588/08).

  • EuGH, 06.11.2012 - C-286/12

    Die starke Absenkung des Rentenalters ungarischer Richter stellt eine nicht

    Auszug aus LSG Bayern, 11.02.2015 - L 19 R 117/14
    Ergänzend hat er unter Verweis auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 06.11.2012, C-286/12 vorgetragen, die Stichtagsregelung des § 236 SGB VI verstoße gegen die Richtlinie 2000/78/EG im Hinblick auf das dort niedergelegte Verbot der Benachteiligung wegen des Alters.

    Soweit der Kläger unter Bezugnahme auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 06.11.2012, C-286/12 vorträgt, die Stichtagsregelung des § 236 SGB VI verstoße gegen die Richtlinie 2000/78/EG im Hinblick auf das dort niedergelegte Verbot der Benachteiligung wegen des Alters, ist dem nicht zu folgen.

  • BSG, 11.10.2001 - B 12 KR 19/00 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - materielle Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus LSG Bayern, 11.02.2015 - L 19 R 117/14
    Zwischen den Alterssicherungssystemen "gesetzliche Rentenversicherung" und "Beamtenversorgung" bestehen grundsätzliche Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht, dass sie Unterschiede im Zugang zur Altersrente einerseits und zu den Versorgungsbezügen andererseits jedenfalls im Bezug auf einzelne Zugangszeitpunkte rechtfertigen (vgl. LSG Baden-Württemberg vom 05.03.2003, L 13 R 2511/02; BSG vom 11.10.2011, B 12 KR 19/00 R).
  • BVerfG, 11.11.2008 - 1 BvL 3/05

    Begünstigung von Versicherten mit 45 Pflichtbeitragsjahren und Kürzungen von

    Auszug aus LSG Bayern, 11.02.2015 - L 19 R 117/14
    Das BSG hat insoweit unter Hinweis auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts bezüglich der vorzeitigen Inanspruchnahme der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit (BVerfG vom 11.11.2008, 1 BvL 3/05 ua, vom 05.02.2009, 1 BvR 1631/04) darauf hingewiesen, dass die dortigen Regelungen verfassungsgemäß seien.
  • BVerfG, 11.01.2011 - 1 BvR 3588/08

    Kürzung der Erwerbsminderungsrenten auch bei Rentenbeginn vor dem 60. Lebensjahr

    Auszug aus LSG Bayern, 11.02.2015 - L 19 R 117/14
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Nichtannahmebeschluss vom 05.02.2009, 1 BvR 1631/04 bezüglich der Verfassungsbeschwerden wegen Kürzung der gesetzlichen Altersrente bei vorzeitiger Inanspruchnahme wegen Arbeitslosigkeit bzw. nach Altersteilzeit zur Stichtagsregelung des § 237 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b SGB VI ausgeführt, dass zur Regelung bestimmter Lebenssachverhalte Stichtage eingeführt werden dürften, obwohl jeder Stichtag unvermeidlich gewisse Härten mit sich bringe (vgl. auch BVerfG vom 11.01.2011, 1 BvR 3588/08).
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