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   LSG Bayern, 11.03.2008 - L 15 VG 23/06   

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https://dejure.org/2008,30987
LSG Bayern, 11.03.2008 - L 15 VG 23/06 (https://dejure.org/2008,30987)
LSG Bayern, Entscheidung vom 11.03.2008 - L 15 VG 23/06 (https://dejure.org/2008,30987)
LSG Bayern, Entscheidung vom 11. März 2008 - L 15 VG 23/06 (https://dejure.org/2008,30987)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Ausländers mit geminderter Erwerbsfähigkeit auf Hinterbliebenenversorgung; Allgemeine Voraussetzungen für die Gewährung einer staatlichen Entschädigung zur Wiedergutmachung des einem Opfer durch eine Gewalttat zugefügten Schadens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 08.11.2007 - B 9/9a VG 3/05 R

    Gewaltopferentschädigung - Beschädigten-Grundrente - sonstige Ausländer nach § 1

    Auszug aus LSG Bayern, 11.03.2008 - L 15 VG 23/06
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit grundlegendem Urteil vom 08.11.2007 - B 9/9a VG 3/05 R - (JURIS, RegNr.28100 BSG-Intern) ausgeführt, dass ein Ausländer, der die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 OEG erfülle, bei entsprechender Minderung der Erwerbsfähigkeit (§ 31 BVG) Anspruch auf Beschädigten-Grundrente habe, sobald eine der besonderen Leistungsvoraussetzungen nach § 1 Abs. 4 bis 6 OEG gegeben sei.

    Ein Anspruch auf eine Sozialleistung (hier: Elternrente für den Kläger zu 2)) steht dem Berechtigten allerdings erst dann zu, wenn - auch in zeitlicher Hinsicht - sämtliche im Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelten materiell-rechtlichen Anspruchsvoraussetzungen vorliegen (BSG mit Urteil vom 08.11.2007 a.a.O.), hier also mit Eingang des Antrags vom 07.03.2005.

    Die besonderen Leistungsvoraussetzungen für Ausländer stehen nur als vorläufiges rechtshemmendes Hindernis der Durchsetzung dieses Rechts entgegen (BSG mit Urteil vom 08.11.2007 a.a.O.).

    Die gegenteilige Auffassung des Beklagten, der sich an das Rundschreiben des BMGS vom 29.11.2004 - Nr. 432-62034-EU gebunden sieht, überzeugt in Hinblick auf die spätere höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundessozialgerichts mit Urteil vom 08.11.2007 a.a.O. nicht mehr.

  • BSG, 11.03.1998 - B 9 VG 2/96 R

    Gewaltopferentschädigung für "nichtprivilegierte" Ausländer -

    Auszug aus LSG Bayern, 11.03.2008 - L 15 VG 23/06
    Denn auch ein deutscher Staatsangehöriger, der die deutsche Staatsangehörigkeit erst nach einer Gewalttat erworben hat, kann uneingeschränkte Versorgung nach dem OEG ab dem Zeitpunkt der Einbürgerung erhalten (vgl. Urteil des BSG vom 11.03.1998 - B 9 VG 2/96 R - SozR 3-3800 § 1 Nr. 13; Kunz/ Zellner, Opferentschädigungsgesetz, 4. Auflage, Rz.95 zu § 1 OEG; Behn in ZfS 1993, 294).
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