Rechtsprechung
   LSG Bayern, 11.04.2018 - L 11 AS 221/18 NZB   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,10170
LSG Bayern, 11.04.2018 - L 11 AS 221/18 NZB (https://dejure.org/2018,10170)
LSG Bayern, Entscheidung vom 11.04.2018 - L 11 AS 221/18 NZB (https://dejure.org/2018,10170)
LSG Bayern, Entscheidung vom 11. April 2018 - L 11 AS 221/18 NZB (https://dejure.org/2018,10170)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,10170) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    SGB-II-Leistungen; Kosten der Unterkunft und Heizung; Nichtzulassungsbeschwerde; Verletzung rechtlichen Gehörs; Genügen der Darlegungspflicht

  • rewis.io

    Keine Zulassung der Berufung mangels Zulassungsgründen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 144 Abs. 2 Nr. 3 ; SGG § 62
    SGB-II -Leistungen

  • rechtsportal.de

    SGG § 144 Abs. 2 Nr. 1 -3; SGG § 145 Abs. 1 S. 2
    Keine Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren unter Berufung auf ein Ablehnungsgesuch gegen den erstinstanzlichen Richter

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • SG Würzburg, 31.01.2018 - S 10 AS 445/16

    Beweisanforderungen bei Mietverhältnis unter Angehörigen

    Auszug aus LSG Bayern, 11.04.2018 - L 11 AS 221/18
    Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 31.01.2018 - S 10 AS 445/16 - wird zurückgewiesen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.09.2021 - L 11 AS 370/18

    Leistungen für Kosten der Unterkunft nach dem SGB II; Angemessenheit der

    Schließlich enthält der vom Beklagten im Berufungsverfahren L 11 AS 221/18 zur Gerichtsakte gereichte Datensatz " Auswertung Region I 3 Personen GA 2014 07 Stand 2020 07" (mit Angebotsmieten aus dem Erhebungszeitraum April 2010 bis März 2014) diverse Wohnungsangebote aus dem im vorliegenden Verfahren maßgeblichen Erhebungszeitraum (1. April 2011 bis 31. März 2015), die in der vom Beklagten zur Gerichtsakte gereichten Excel-Datei " Auswertung Region I 3 Personen GA 2015 07 Stand 2020 07 " nicht enthalten sind, sondern dort fehlen.

    So enthält die Excel-Datei " Auswertung Region I 3 Personen GA 2014 07 Stand 2020 07" (Erhebungszeitraum April 2010 bis März 2014 - zur Gerichtsakte gereicht im Verfahren L 11 AS 221/18) niedrigere Nettokaltmieten (2,00 bis 3, 00 Euro pro qm - jeweils aus Juni 2013) und auch höhere Nettokaltmieten (8,21 bis 9, 01 Euro qm - aus den Jahren 2013/2014) als die vom Beklagten im vorliegenden Verfahren zur Gerichtsakte gereichte Excel-Datei " Auswertung Region I 3 Personen GA 2015 07 Stand 2020 07 " (Erhebungszeitraum April 2011 bis März 2015 mit Nettokaltmieten von 3, 60 bis 8, 00 Euro pro qm).

    Zudem hat der Beklagte für den Erhebungszeitraum 1. April 2011 bis 31. März 2015 diverse Nettokaltmieten (zB von 2, 00 bis 3, 00 Euro pro qm aus dem Monat Juni 2013 sowie von 8, 21 bis 9, 01 Euro pro qm aus den Jahren 2013/2014; vgl zu diesen Angebotsmieten: Excel-Datei " Auswertung Region I 3 Personen GA 2014 07 Stand 2020 07" , vom Beklagten im Berufungsverfahren L 11 AS 221/18 zur Gerichtsakte gereicht) bei der Berechnung der im vorliegenden Verfahren streitbefangenen Angemessenheitsgrenze unberücksichtigt gelassen, ohne dass eine Aussonderung von Angebotsmieten im KdU-Konzept vorgesehen gewesen wäre.

    Den weiteren Vortrag des Beklagten, wonach es sich seiner Kenntnis entziehe, welche Daten er im Berufungsverfahren L 11 AS 221/18 vorgelegt habe (vgl zu diesem Vortrag: Seite 2 des Schriftsatzes des Beklagten vom 30. Juli 2021), kann der Senat bereits im Tatsächlichen nicht nachvollziehen.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.12.2019 - L 19 AS 1752/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beschwerde über Nichtzulassung der Berufung -

    Aus den vorgetragenen Tatsachen muss sich schlüssig ergeben, welcher Mangel gerügt werden soll und sinngemäß auch, welche Verfahrensvorschrift als verletzt angesehen wird (Bayerisches Landessozialgericht (BayLSG), Beschluss vom 11. April 2018 - L 11 AS 221/18 NZB -, juris, Leitherer, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl. 2017, § 144 Rn. 36).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht