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   LSG Bayern, 11.09.2015 - L 16 AS 510/15 B ER   

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https://dejure.org/2015,35016
LSG Bayern, 11.09.2015 - L 16 AS 510/15 B ER (https://dejure.org/2015,35016)
LSG Bayern, Entscheidung vom 11.09.2015 - L 16 AS 510/15 B ER (https://dejure.org/2015,35016)
LSG Bayern, Entscheidung vom 11. September 2015 - L 16 AS 510/15 B ER (https://dejure.org/2015,35016)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorläufige Untersagung der Zwangsvollstreckung aus einem Aufhebungsbescheid; Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs

  • rewis.io

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Überprüfungsverfahren - Untersagung der Zwangsvollstreckung aus Aufhebungs- und Erstattungsbescheiden

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorläufige Untersagung der Zwangsvollstreckung aus einem Aufhebungsbescheid

  • rechtsportal.de

    AO § 257 ; SGB X § 44 ; SGG § 86b Abs. 2 S. 2
    Rechtmäßigkeit der Untersagung der Zwangsvollstreckung aus Aufhebungs- und Erstattungsbescheiden im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.11.2013 - L 9 KR 254/13

    Beiträge - hauptberuflich selbstständig - Erwerbstätige - bestandskräftiger

    Auszug aus LSG Bayern, 11.09.2015 - L 16 AS 510/15
    Nach richtiger Auffassung ist ein solcher Antrag nicht schon deswegen von vornherein unzulässig, weil die zu vollstreckenden Erstattungsbescheide bestandskräftig sind (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12.02.2009, L 25 AS 70/09 B ER, und Beschluss vom 13.11.2013, L 9 KR 254/13 B ER; Bayer. Landessozialgericht, Beschluss vom 26.03.2014, L 7 AS 220/14 B ER).

    Die Glaubhaftmachung des Anordnungsanspruchs setzt voraus, dass die Rechtswidrigkeit der bestandskräftigen Aufhebungs- und Erstattungsbescheide, die der gegen die Antragstellerin zu 1 gerichteten Forderung zugrunde liegen, offensichtlich ist und deshalb klar mit einem für den Antragsteller positiven Ausgang des Überprüfungsverfahrens zu rechnen ist (so auch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.11.2014, L 9 KR 254/13 B ER, Juris Rn. 4).

  • LSG Bayern, 26.03.2014 - L 7 AS 220/14

    Einstweiliger Rechtsschutz, Überprüfungsverfahren, Bestandskraft, Aufrechnung,

    Auszug aus LSG Bayern, 11.09.2015 - L 16 AS 510/15
    Gemäß dem Beschluss des Bayer. Landessozialgerichts vom 26.03.2014 (L 7 AS 220/14 B ER) sei ein solcher Eilantrag trotz Bestandskraft der mit dem Überprüfungsantrag angegriffenen Bescheide unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.

    Nach richtiger Auffassung ist ein solcher Antrag nicht schon deswegen von vornherein unzulässig, weil die zu vollstreckenden Erstattungsbescheide bestandskräftig sind (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12.02.2009, L 25 AS 70/09 B ER, und Beschluss vom 13.11.2013, L 9 KR 254/13 B ER; Bayer. Landessozialgericht, Beschluss vom 26.03.2014, L 7 AS 220/14 B ER).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.02.2009 - L 25 AS 70/09

    Bewilligung von Grundsicherungsleistungen durch einstweiligen Rechtsschutz trotz

    Auszug aus LSG Bayern, 11.09.2015 - L 16 AS 510/15
    Nach richtiger Auffassung ist ein solcher Antrag nicht schon deswegen von vornherein unzulässig, weil die zu vollstreckenden Erstattungsbescheide bestandskräftig sind (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12.02.2009, L 25 AS 70/09 B ER, und Beschluss vom 13.11.2013, L 9 KR 254/13 B ER; Bayer. Landessozialgericht, Beschluss vom 26.03.2014, L 7 AS 220/14 B ER).
  • LSG Sachsen, 25.02.2020 - L 8 AS 1422/19

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II im

    Darüber hinaus kann eine einstweilige Anordnung in derartigen Fällen nur ergehen, wenn die Rechtswidrigkeit des bestandskräftigen Bescheids offensichtlich ist und deshalb mit einem für den Antragsteller positiven Ausgang des Überprüfungsverfahrens zu rechnen ist (Bayerisches LSG, Beschluss vom 11.09.2015 - L 16 AS 510/15 B ER - juris Rn. 21; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.11.2013 - L 9 KR 254/13 B ER - juris Rn. 4; Bayerisches LSG, Beschluss vom 08.11.2019 - L 20 KR 479/19 B ER - juris Rn 32).
  • LSG Bayern, 08.10.2019 - L 20 KR 479/19

    Sozialprozessrecht: Zur Eilbedürftigkeit einer Regelungsanordnung im Sinne eines

    Zur Zulässigkeit des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bei einem Überprüfungsantrag gemäß § 44 SGB X Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen (Regelungs-)Anordnung ist nicht schon deshalb unzulässig, weil die Beitragsbescheide, deren Vollstreckung mittels des einstweiligen Rechtschutzes abgewendet werden soll, bereits bestandskräftig sind (vgl. Bayer. LSG, Beschluss vom 11.09.2015, L 16 AS 510/15 B ER - m.w.N.).

    Gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 AO ist die Vollstreckung (erst) einzustellen oder zu beschränken, sobald der Verwaltungsakt, aus dem vollstreckt wird, aufgehoben wird (vgl. zu allem LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.05.2013, L 19 AS 638/13 B ER; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.11.2013, L 9 KR 254/13 B ER; Bayer. LSG, Beschluss vom 11.09.2015, L 16 AS 510/15 B ER; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 14.12.2015, L 8 AY 55/15 B ER; Sächsisches LSG, Beschluss vom 22.02.2016, L 3 AS 613/15 B ER).

  • LSG Sachsen, 22.02.2016 - L 3 AS 613/15

    Aufforderung zur Beantragung einer vorzeitigen Altersrente; Grundsicherung für

    Wenn also gegen eine Antragsablehnung im Hauptsacheverfahren eine kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage (oder eine kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage nach § 54 Abs. 4 SGG) gegeben ist, kann vorläufiger gerichtlicher Rechtschutz nur über den Erlass einer einstweiligen Anordnung erlangt werden (vgl. Sächs. LSG, Beschluss vom 23. Juni 2014 - L 3 AS 88/12 B ER - Rdnr. 22; Bay. LSG, Beschluss vom 11. September 2015 - L 16 AS 510/15 B ER - juris Rdnr. 18, m. w. N.; Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Sozialgerichtsgesetz [11. Aufl., 2014], § 86a Rdnr. 6).

    Da bei einem Eilrechtsschutzgesuch in einem Überprüfungsverfahren nicht nur die üblichen Voraussetzungen für die Gewährung vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutzes erfüllt sein müssen, sondern noch die Bestandskraft des zur Überprüfung gestellten Bescheides besteht, sind hier besonders strenge Anforderungen an die Glaubhaftmachung des Anordnungsgrunds zu stellen (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5. April 2010 - L 5 AS 342/10 B ER - juris Rdnr. 19, m. w. N.; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. Mai 2013 - L 19 AS 638/13 B ER - juris Rdnr. 12; vgl. auch Bay. LSG, Beschluss vom 11. September 2015 - L 16 AS 510/15 B ER - juris Rdnr. 21, m. w. N).

  • LSG Sachsen, 29.08.2016 - L 8 AS 675/16

    Schlüssiges Konzept; Stadt Leipzig - Angemessenheit der Unterkunftskosten;

    Darüber hinaus kann eine einstweilige Anordnung in derartigen Fällen nur ergehen, wenn die Rechtswidrigkeit des bestandskräftigen Bescheids offensichtlich ist und deshalb mit einem für den Antragsteller positiven Ausgang des Überprüfungsverfahrens zu rechnen ist (Bayerisches LSG, Beschluss vom 11.09.2015 - L 16 AS 510/15 B ER - juris RdNr. 21; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.11.2013 - L 9 KR 254/13 B ER - juris RdNr. 4).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 24.08.2021 - L 2 AS 409/21

    Es besteht ein Gleichbehandlungsanspruch österreichischer Staatsangehöriger mit

    Darüber hinaus kann eine einstweilige Anordnung in derartigen Fällen nur ergehen, wenn die Rechtswidrigkeit des bestandskräftigen Bescheids offensichtlich ist und deshalb mit einem für den Antragsteller positiven Ausgang des Überprüfungsverfahrens zu rechnen ist (Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 25. Februar 2020, Az. L 8 AS 1422/19 B ER, Rn. 32, juris, Bayerisches LSG, Beschluss vom 11. September 2015, Az. L 16 AS 510/15 B ER, juris Rn. 21; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. November 2013, Az. L 9 KR 254/13 B ER, juris Rn. 4; Bayerisches LSG, Beschluss vom 08. November 2019, Az. L 20 KR 479/19 B ER, juris Rn. 32).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.08.2021 - L 23 AY 10/21

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung - Überprüfungsantrag -

    Darüber hinaus kann eine einstweilige Anordnung in derartigen Fällen nur ergehen, wenn die Rechtswidrigkeit des bestandskräftigen Bescheids offensichtlich ist (Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 8. November 2019, L 20 KR 479/19 B ER, Rn 32; Beschluss vom 11. September 2015, L 16 AS 510/15 B ER, Rn. 21; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. November 2013, L 9 KR 254/13 B ER, Rn. 4).
  • LSG Baden-Württemberg, 04.04.2023 - L 7 AY 335/23

    Beschränkung der Bewilligung von Leistungen nach dem AsylbLG bei ersichtlicher

    Darüber hinaus kann eine einstweilige Anordnung in derartigen Fällen nur ergehen, wenn die Rechtswidrigkeit des bestandskräftigen Bescheids offensichtlich ist und deshalb mit einem für den Antragsteller positiven Ausgang des Überprüfungsverfahrens zu rechnen ist (Bayerisches LSG, Beschluss vom 11. September 2015 - L 16 AS 510/15 B ER - juris Rdnr. 21; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. November 2013 - L 9 KR 254/13 B ER - juris Rdnr. 4; Bayerisches LSG, Beschluss vom 8. November 2019 - L 20 KR 479/19 B ER - juris Rdnr. 32).
  • LSG Baden-Württemberg, 04.06.2018 - L 9 AS 543/18
    Darüber hinaus kann eine einstweilige Anordnung in derartigen Fällen nur ergehen, wenn die Rechtswidrigkeit des bestandskräftigen Bescheids offensichtlich ist und deshalb mit einem für den Antragsteller positiven Ausgang des Überprüfungsverfahrens zu rechnen ist (Sächsisches LSG, a.a.O.; Bayerisches LSG, Beschluss vom 11.09.2015, L 16 AS 510/15 B ER; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.11.2013, L 9 KR 254/13 B ER; Juris).
  • SG Detmold, 22.04.2021 - S 19 AS 250/21
    Darüber hinaus kann eine einstweilige Anordnung in derartigen Fällen nur ergehen, wenn die Rechtswidrigkeit des bestandskräftigen Bescheides offensichtlich und deshalb mit einem für den Antragsteller positiven Ausgang des Überprüfungsverfahrens zu rechnen ist (Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 11.09.2015, Aktenzeichen: L 16 AS 510/15 B ER; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.11.2013, Aktenzeichen: L 9 KR 254/13 B ER; Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 08.11.2019, Aktenzeichen: L 20 KR 479/19 B ER).
  • LSG Baden-Württemberg, 08.11.2016 - L 7 SO 3787/16
    Soll ein bestandskräftiger Bescheid in einem solchen Verfahren zurückgenommen werden, so ist es dem Antragsteller im Regelfall zuzumuten, die Entscheidung im Verwaltungsverfahren bzw. in einem anschießenden gerichtlichen Hauptsacheverfahren abzuwarten (Senatsbeschluss vom 11. Oktober 2010 - L 7 AS 4197/10 ER-B - juris Rdnrn. 5, 18; vgl. ferner z.B. Sächsisches LSG, Beschluss vom 29. August 2016 - L 8 AS 675/16 B ER - juris Rdnr. 20; Bayerisches LSG, Beschluss vom 11. September 2015 - L 16 AS 510/15 B ER - juris Rdnr. 19).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.03.2016 - L 11 AS 1345/15
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 16.02.2023 - L 6 KR 8/23

    Besonders hohe Anforderungen an die Bewilligung von einstweiligem Rechtschutz bei

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