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   LSG Bayern, 11.09.2018 - L 9 EG 16/16   

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https://dejure.org/2018,31344
LSG Bayern, 11.09.2018 - L 9 EG 16/16 (https://dejure.org/2018,31344)
LSG Bayern, Entscheidung vom 11.09.2018 - L 9 EG 16/16 (https://dejure.org/2018,31344)
LSG Bayern, Entscheidung vom 11. September 2018 - L 9 EG 16/16 (https://dejure.org/2018,31344)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zugunstenverfahren für Elterngeld; Abgrenzung der sonstigen Bezüge vom laufenden Arbeitslohn; Strenges Zuflussprinzip

  • rewis.io

    Behandlung einer Nachzahlung von Arbeitsentgelt beim Elterngeld als leistungsrelevantes Einkommen

  • ra.de
  • rewis.io

    Höhe des Elternentgelds bei Änderungsbescheid

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    SGB X § 48 Abs. 1 S. 1; BEEG § 2c Abs. 1 S. 2
    Zugunstenverfahren für Elterngeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einkommenssteuerrechtliches Zuflussprinzip maßgeblich für Berechnung des Elterngeldes

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 30.09.2010 - B 10 EG 19/09 R

    Elterngeld - Bemessung - Bemessungszeitraum - Zuflussprinzip - modifiziertes

    Auszug aus LSG Bayern, 11.09.2018 - L 9 EG 16/16
    Unabhängig davon vertrat das BSG für Nachzahlungen von Arbeitsentgelt in nahezu ständiger Rechtsprechung zur bis 31.12.2010 geltenden Rechtslage die Ansicht, die so genannte Drei-Wochen-Regelung des Lohnsteuerrechts (gemeint ist R 39b.2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 8 Satz 2 der Lohnsteuer-Richtlinien) greife nicht für die Abgrenzung der sonstigen Bezüge und des laufenden Arbeitslohns im Rahmen der elterngeldrechtlichen Leistungsbemessung (Urteile vom 03.12.2009 - B 10 EG 3/09 R, vom 30.09.2010 - B 10 EG 19/09 R, vom 18.08.2011 - B 10 EG 5/11 R sowie vom 20.05.2014 - B 10 EG 11/13 R).

    Im Gegenteil: Im Fall B 10 EG 19/09 R (Urteil vom 30.09.2010) hegte das BSG keinerlei Bedenken, dass der Bemessungszeitraum sich von Dezember 2005 bis November 2006 erstreckt hatte, die Nachzahlung aber erst im Februar 2008 geleistet worden war.

    Auch im Fall B 10 EG 5/11 R (Urteil vom 18.08.2011) lag der Zahlungszeitpunkt außerhalb des Bemessungszeitraums, wenn auch weniger deutlich als im Fall B 10 EG 19/09 R.

  • BSG, 18.08.2011 - B 10 EG 5/11 R

    Elterngeld - Berechnung - Bemessung - Bemessungszeitraum - Zufluss -

    Auszug aus LSG Bayern, 11.09.2018 - L 9 EG 16/16
    Unabhängig davon vertrat das BSG für Nachzahlungen von Arbeitsentgelt in nahezu ständiger Rechtsprechung zur bis 31.12.2010 geltenden Rechtslage die Ansicht, die so genannte Drei-Wochen-Regelung des Lohnsteuerrechts (gemeint ist R 39b.2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 8 Satz 2 der Lohnsteuer-Richtlinien) greife nicht für die Abgrenzung der sonstigen Bezüge und des laufenden Arbeitslohns im Rahmen der elterngeldrechtlichen Leistungsbemessung (Urteile vom 03.12.2009 - B 10 EG 3/09 R, vom 30.09.2010 - B 10 EG 19/09 R, vom 18.08.2011 - B 10 EG 5/11 R sowie vom 20.05.2014 - B 10 EG 11/13 R).

    Auch im Fall B 10 EG 5/11 R (Urteil vom 18.08.2011) lag der Zahlungszeitpunkt außerhalb des Bemessungszeitraums, wenn auch weniger deutlich als im Fall B 10 EG 19/09 R.

  • LSG Bayern, 23.11.2017 - L 9 EG 27/16

    Höheres Elterngeld unter Berücksichtigung einer Gehaltsnachzahlung

    Auszug aus LSG Bayern, 11.09.2018 - L 9 EG 16/16
    Das wirkt sich für den vorliegenden Fall dahin aus, dass die ab 01.01.2015 erbrachten Leistungen nach dem neuen § 2c Abs. 1 Satz 2 BEEG zu beurteilen sind, die bis zum 31.12.2014 nach dem alten (vgl. dazu Senatsurteile vom 23.11.2017 - L 9 EG 10/16 und L 9 EG 27/16).

    In seinen Urteilen vom 23.11.2017 - L 9 EG 10/16 und L 9 EG 27/16 hat er ausführlich begründet, warum die ab 18.09.2012 geltenden Fassung von § 2 Abs. 1 Satz 2 und 3 BEEG das modifizierte nicht durch ein strenges Zuflussprinzip zu ersetzen vermochte.

  • LSG Bayern, 23.11.2017 - L 9 EG 10/16

    Höhe des Elterngeldes

    Auszug aus LSG Bayern, 11.09.2018 - L 9 EG 16/16
    Das wirkt sich für den vorliegenden Fall dahin aus, dass die ab 01.01.2015 erbrachten Leistungen nach dem neuen § 2c Abs. 1 Satz 2 BEEG zu beurteilen sind, die bis zum 31.12.2014 nach dem alten (vgl. dazu Senatsurteile vom 23.11.2017 - L 9 EG 10/16 und L 9 EG 27/16).

    In seinen Urteilen vom 23.11.2017 - L 9 EG 10/16 und L 9 EG 27/16 hat er ausführlich begründet, warum die ab 18.09.2012 geltenden Fassung von § 2 Abs. 1 Satz 2 und 3 BEEG das modifizierte nicht durch ein strenges Zuflussprinzip zu ersetzen vermochte.

  • BSG, 14.12.2017 - B 10 EG 7/17 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit -

    Auszug aus LSG Bayern, 11.09.2018 - L 9 EG 16/16
    Insoweit gilt es zu beachten, dass mit der Neuregelung von § 2c Abs. 1 Satz 2 BEEG eine grundlegend veränderte BSG-Rechtsprechung gegenüber dem rechtlichen Status vorher einhergeht (BSG, Urteile vom 14.12.2017 - B 10 EG 4/17 R und B 10 EG 7/17 R; vgl. zur Interpretation der neuen BSG-Rechtsprechung Senatsurteil vom 08.03.2018 - L 9 EG 66/15).

    Aus den BSG-Urteilen vom 14.12.2017 - B 10 EG 4/17 R und B 10 EG 7/17 R geht hervor, dass die neue Rechtsprechung untrennbar mit der Änderung von § 2c Abs. 1 Satz 2 BEEG zum 01.01.2015 verknüpft ist (vgl. nur Urteil vom 14.12.2017 - B 10 EG 7/17 R, Rn. 25 a.E.: "Unter der neuen Gesetzesfassung ...").

  • BSG, 14.12.2017 - B 10 EG 4/17 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit -

    Auszug aus LSG Bayern, 11.09.2018 - L 9 EG 16/16
    Insoweit gilt es zu beachten, dass mit der Neuregelung von § 2c Abs. 1 Satz 2 BEEG eine grundlegend veränderte BSG-Rechtsprechung gegenüber dem rechtlichen Status vorher einhergeht (BSG, Urteile vom 14.12.2017 - B 10 EG 4/17 R und B 10 EG 7/17 R; vgl. zur Interpretation der neuen BSG-Rechtsprechung Senatsurteil vom 08.03.2018 - L 9 EG 66/15).

    Aus den BSG-Urteilen vom 14.12.2017 - B 10 EG 4/17 R und B 10 EG 7/17 R geht hervor, dass die neue Rechtsprechung untrennbar mit der Änderung von § 2c Abs. 1 Satz 2 BEEG zum 01.01.2015 verknüpft ist (vgl. nur Urteil vom 14.12.2017 - B 10 EG 7/17 R, Rn. 25 a.E.: "Unter der neuen Gesetzesfassung ...").

  • LSG Bayern, 08.03.2018 - L 9 EG 66/15

    Elterngeldrechtliche Behandlung von Zahlungen im Rahmen der finanziellen

    Auszug aus LSG Bayern, 11.09.2018 - L 9 EG 16/16
    Insoweit gilt es zu beachten, dass mit der Neuregelung von § 2c Abs. 1 Satz 2 BEEG eine grundlegend veränderte BSG-Rechtsprechung gegenüber dem rechtlichen Status vorher einhergeht (BSG, Urteile vom 14.12.2017 - B 10 EG 4/17 R und B 10 EG 7/17 R; vgl. zur Interpretation der neuen BSG-Rechtsprechung Senatsurteil vom 08.03.2018 - L 9 EG 66/15).

    Das lässt die bis dato herrschende Rechtsprechung nicht als von Anfang an falsch, sondern quasi durch nachträglichen Eintritt veränderter rechtlicher Rahmenbedingungen hinfällig erscheinen (vgl. dazu Senatsurteil vom 08.03.2018 - L 9 EG 66/15).

  • BSG, 28.06.1995 - 7 RAr 102/94

    Bemessung von Unterhaltsgeld, Verfassungsmäßigkeit der Kürzung des

    Auszug aus LSG Bayern, 11.09.2018 - L 9 EG 16/16
    Mit Urteil vom 28.06.1995 - 7 RAr 102/94 gab es die strenge Zuflusstheorie zugunsten einer kombinierten Anspruchs- und Zuflusstheorie - so hat es selbst seine neue Handhabung bezeichnet - auf.
  • BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 3/09 R

    Elterngeld - Höhe - Einkommen - Einnahmen - sonstige Bezüge - laufender

    Auszug aus LSG Bayern, 11.09.2018 - L 9 EG 16/16
    Unabhängig davon vertrat das BSG für Nachzahlungen von Arbeitsentgelt in nahezu ständiger Rechtsprechung zur bis 31.12.2010 geltenden Rechtslage die Ansicht, die so genannte Drei-Wochen-Regelung des Lohnsteuerrechts (gemeint ist R 39b.2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 8 Satz 2 der Lohnsteuer-Richtlinien) greife nicht für die Abgrenzung der sonstigen Bezüge und des laufenden Arbeitslohns im Rahmen der elterngeldrechtlichen Leistungsbemessung (Urteile vom 03.12.2009 - B 10 EG 3/09 R, vom 30.09.2010 - B 10 EG 19/09 R, vom 18.08.2011 - B 10 EG 5/11 R sowie vom 20.05.2014 - B 10 EG 11/13 R).
  • BSG, 26.03.2014 - B 10 EG 7/13 R

    Zuordnung von Entgelt zu den sonstigen Bezügen im Lohnsteuerabzugsverfahren -

    Auszug aus LSG Bayern, 11.09.2018 - L 9 EG 16/16
    Insbesondere in den Urteilen vom 26.03.2014 - B 10 EG 7/13 R und B 10 EG 14/13 R plädierte es für eine spezifisch elterngeldrechtliche Betrachtungsweise.
  • BSG, 26.03.2014 - B 10 EG 14/13 R

    Elterngeld - Berücksichtigung von Provisionen - sonstige Bezüge - laufender

  • BSG, 20.05.2014 - B 10 EG 11/13 R

    Elterngeld - Höhe - Einkommensermittlung - modifiziertes Zuflussprinzip -

  • BSG, 29.06.2017 - B 10 EG 5/16 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit -

  • BSG, 21.03.1996 - 11 RAr 101/94

    Zuflußprinzip bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes

  • BSG, 17.02.2011 - B 10 EG 21/09 R

    Elterngeld - Höhe - Berechnung - Bemessung - Bemessungszeitraum - Einkommen -

  • BSG, 21.02.2013 - B 10 EG 12/12 R

    Elterngeld - Berechnung - vorgeburtliches Einkommen - Insolvenzgeld

  • LSG Hessen, 16.10.2015 - L 5 EG 23/14

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • LSG Bayern, 26.02.2019 - L 9 EG 36/18

    Bindungswirkung einer Lohnsteuer-Anmeldung im Eltergeldrecht

    Im ersten Fall soll es sich grundsätzlich um laufenden Arbeitslohn handeln, im zweiten Fall um sonstige Bezüge (vgl. dazu genauer Senatsurteile vom 08.03.2018 - L 9 EG 66/15, vom 31.07.2018 - L 9 EG 19/16, vom 11.09.2018 - L 9 EG 16/16, vom 23.10.2018 - L 9 EG 28/18 und vom 04.12.2018 - L 9 EG 36/17).
  • LSG Bayern, 26.02.2019 - L 9 EG 40/18

    Bindungswirkung einer Lohnsteuer-Anmeldung im Elterngeldrecht

    Im ersten Fall soll es sich grundsätzlich um laufenden Arbeitslohn handeln, im zweiten Fall um sonstige Bezüge (vgl. dazu genauer Senatsurteile vom 08.03.2018 - L 9 EG 66/15, vom 31.07.2018 - L 9 EG 19/16, vom 11.09.2018 - L 9 EG 16/16, vom 23.10.2018 - L 9 EG 28/18 und vom 04.12.2018 - L 9 EG 36/17).
  • LSG Bayern, 04.12.2018 - L 9 EG 36/17

    Nachzahlungen von Arbeitsentgelt als Einkommen im elterngeldrechtlichen Sinn

    Denn mit den Urteilen vom 14.12.2017 hat das BSG auch insoweit eine Zäsur gesetzt (vgl. dazu Senatsurteil vom 11.09.2018 - L 9 EG 16/16).
  • LSG Hessen, 28.02.2020 - L 5 EG 1/19

    Anspruch auf Gewährung von Elterngeld; Keine Zuordnung einer Gehaltsnachzahlung

    Denn zum Zeitpunkt seines Erlasses war nicht absehbar, dass später eine Nachzahlung von Arbeitsentgelt durch den Insolvenzverwalter für den Bemessungszeitraum erfolgen würde (Bay. LSG, Urteil vom 11. September 2018, Az. L 9 EG 16/16, juris).
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