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   LSG Bayern, 11.12.2018 - L 9 AL 298/15   

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https://dejure.org/2018,51924
LSG Bayern, 11.12.2018 - L 9 AL 298/15 (https://dejure.org/2018,51924)
LSG Bayern, Entscheidung vom 11.12.2018 - L 9 AL 298/15 (https://dejure.org/2018,51924)
LSG Bayern, Entscheidung vom 11. Dezember 2018 - L 9 AL 298/15 (https://dejure.org/2018,51924)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Arbeitslosengeld und Übernahme von Beiträgen zur berufsständischen Versorgung für eine Apothekerin; Leistungsaufhebung; Rückwirkung des Ruhens eines Arbeitslosengeldanspruchs; Ruhen als Voraussetzung für einen Erstattungsanspruch

  • rewis.io

    Parallele Leistung von Krankengeld und Arbeitslosengeld

  • ra.de
  • sozialrechtsiegen.de

    Arbeitslosenversicherung - parallele Leistung von Krankengeld und Arbeitslosengeld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Bewilligung von Arbeitslosengeld und Übernahme von Beiträgen zur berufsständischen Versorgung für eine Apothekerin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 20.09.2001 - B 11 AL 35/01 R

    Arbeitslosenhilfeanspruch - Ruhen - Altersrente - Tatbestandswirkung der

    Auszug aus LSG Bayern, 11.12.2018 - L 9 AL 298/15
    Abweichung von BSG, Urteil vom 20.09.2001 - B 11 AL 35/01 R.

    Das BSG habe im Urteil vom 20.09.2001 - B 11 AL 35/01 R ausdrücklich betont, eine "Zuerkennung" im Sinn des § 156 Abs. 1 SGB III könne erst ab Zahlungseingang angenommen werden.

    Denn im Urteil vom 20.09.2001 - B 11 AL 35/01 R hat das BSG das Ruhen nach § 156 Abs. 1 SGB III komplett anders interpretiert.

    Das BSG hat mit dem Urteil vom 20.09.2001 - B 11 AL 35/01 R einen logischen Fehler begangen.

    Insbesondere ist keine Divergenz zur BSG-Rechtsprechung im Sinn von § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG gegeben, obgleich der Senat zum Ausdruck gebracht hat, dass er das Urteil vom 20.09.2001 - B 11 AL 35/01 R für falsch hält.

  • BSG, 12.12.1991 - 7 RAr 24/91

    Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei Altersrentenbezug, Verzicht

    Auszug aus LSG Bayern, 11.12.2018 - L 9 AL 298/15
    Denn der Zweck der Ruhensvorschrift besteht - wie bei der inhaltsgleichen Regelung des § 118 Abs. 1 Nr. 4 AFG - darin, nicht nur Doppelleistungen auszuschließen, sondern auch nahtlose Leistungen verschiedener Sozialleistungsträger zu gewährleisten (BSG SozR 4100 § 118 Nr. 10; BSG SozR 1300 § 48 Nr. 22; BSGE 70, 51, 54 = SozR 3-4100 § 118 Nr. 3).
  • BSG, 29.04.1997 - 8 RKn 29/95

    Erstattungsanspruch des Rentenversicherungsträgers bei Überzahlung von

    Auszug aus LSG Bayern, 11.12.2018 - L 9 AL 298/15
    Das gleiche Ergebnis folgt aus der Überlegung, daß der Anspruch des Klägers auf Altersrente für die Monate März und April 1999 gemäß § 107 Abs. 1 SGB X als erfüllt gilt, soweit der Erstattungsanspruch der BA besteht, weshalb die BfA insoweit die Rente nicht zuzuerkennen hat (vgl BSG SozR 3-1300 § 107 Nr. 10 mwN).".
  • BSG, 19.02.1986 - 7 RAr 55/84

    Zuerkennung einer Rente - Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - Ruhen eines

    Auszug aus LSG Bayern, 11.12.2018 - L 9 AL 298/15
    Denn der Zweck der Ruhensvorschrift besteht - wie bei der inhaltsgleichen Regelung des § 118 Abs. 1 Nr. 4 AFG - darin, nicht nur Doppelleistungen auszuschließen, sondern auch nahtlose Leistungen verschiedener Sozialleistungsträger zu gewährleisten (BSG SozR 4100 § 118 Nr. 10; BSG SozR 1300 § 48 Nr. 22; BSGE 70, 51, 54 = SozR 3-4100 § 118 Nr. 3).
  • BSG, 18.03.1982 - 7 RAr 50/80

    Arbeitslosengeld; Berufung; Zulässigkeit eines Rechtsmittels; Anwartschaft;

    Auszug aus LSG Bayern, 11.12.2018 - L 9 AL 298/15
    Denn der Zweck der Ruhensvorschrift besteht - wie bei der inhaltsgleichen Regelung des § 118 Abs. 1 Nr. 4 AFG - darin, nicht nur Doppelleistungen auszuschließen, sondern auch nahtlose Leistungen verschiedener Sozialleistungsträger zu gewährleisten (BSG SozR 4100 § 118 Nr. 10; BSG SozR 1300 § 48 Nr. 22; BSGE 70, 51, 54 = SozR 3-4100 § 118 Nr. 3).
  • LSG Bayern, 10.11.2022 - L 14 R 622/21

    Erstattungsanspruch des Trägers der Arbeitslosenversicherung hinsichtlich der

    Erfolge die Zuerkennung, wie häufig, rückwirkend, folge das Ruhen den zeitlichen Dimensionen der Zuerkennung (vgl. Urteil vom 12.11.2018, L 9 AL 298/15).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 16.06.2021 - L 2 AL 8/16

    Persönliche Arbeitslosmeldung als Voraussetzung des Anspruchs auf

    Dahingestellt kann daher bleiben, ob infolge des Anerkenntnisses der Beigeladenen zu 2) zur Zahlung von Verletztengeld in der mündlichen Verhandlung vom 9. Dezember 2015 der Anspruch auf Arbeitslosengeld rückwirkend für den Zeitraum 29. September 2000 bis 15. Dezember 2000 gem. § 142 Abs. 1 Nr. 2 SGB III a.F ruhte und eine Minderung der Anspruchsdauer für den Zeitraum nicht stattgefunden hat (strittig für den Fall, wenn die Leistung wie hier nicht an den Berechtigten ausgezahlt, sondern zur Befriedigung eines Erstattungsanspruchs verrechnet wurde, siehe dazu Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 11. Dezember 2018 - L 9 AL 298/15 -, juris Rn. 62 ff.- m.w.N.).
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