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   LSG Bayern, 12.03.2009 - L 18 R 346/05   

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LSG Bayern, 12.03.2009 - L 18 R 346/05 (https://dejure.org/2009,16197)
LSG Bayern, Entscheidung vom 12.03.2009 - L 18 R 346/05 (https://dejure.org/2009,16197)
LSG Bayern, Entscheidung vom 12. März 2009 - L 18 R 346/05 (https://dejure.org/2009,16197)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Änderung des Geburtsdatums in der Versicherungsnummer eines türkischen Staatsangehörigen - Begriff der "Urkunde" - Auszug aus dem türkischen Schulregister - "darf" iS von § 33a Abs 2 SGB 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Vergabe einer neuen Versicherungsnummer mit geändertem Geburtsdatum wegen veränderten Angaben zum Geburtsdatum eines türkischen Staatsangehörigen; Anforderungen an die zum Nachweis eines anderen Geburtsdatums vorgelegten Unterlagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erteilung einer neuen Versicherungsnummer mit geändertem Geburtsdatum; Beweiskraft von Urkunden, Beachtung in anderen Staaten als der Europäischen Union ausgestellter Urkunden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 05.04.2001 - B 13 RJ 35/00 R

    Neuvergabe einer Versicherungsnummer aufgrund eines türkischen

    Auszug aus LSG Bayern, 12.03.2009 - L 18 R 346/05
    Dass nur Urkunden zu berücksichtigen seien, deren Original vor der ersten Angabe des Versicherten ausgestellt worden sei, bedeute dabei nicht, dass das Original der Urkunde vorliegen müsse (vgl. BSG SozR 3-1200 § 33a Nr. 4).

    In Übereinstimmung mit der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 28.04.2004 (B 5 RJ 33/03 R) geht der Senat davon aus, dass sich der Begriff der Urkunde iS von § 33a Abs. 2 Nr. 2 SGB I nach den allgemeinen Bestimmungen richtet und eine Beschränkung auf die Berücksichtigung nur bestimmter Urkunden der Vorschrift nicht zu entnehmen ist (s. hierzu auch BSG Urteil vom 05.04.2001 B 13 RJ 35/00 R - BSGE 88, 89 = SozR 3-1200 § 33a Nr. 4; Urteil vom 31.01.2002 - B 13 RJ 9/01 R - veröffentlicht in juris).

    Danach sind Urkunden alle durch Niederschrift verkörperten Erklärungen, die geeignet sind, im Rechtsverkehr Beweis zu erbringen (vgl. BSG Urteil vom 05.04.2001, aaO, mwN).

    Nach den allgemeinen Bestimmungen ist als Urkunde iS von § 33a Abs. 2 Nr. 2 SGB I - ebenso wie in § 21 Abs. 1 Nr. 3 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) und § 118 Abs. 1 Satz 1 SGG iVm § 415 Zivilprozessordnung (ZPO) - jede schriftliche Verkörperung eines Gedankens zu verstehen (BSG Urteil vom 05.04.2001, aaO; vgl. auch von Wulffen, SGB X, Komm., 6.Aufl, § 21 Rdnr. 9; Roller in Hand Komm - SGG, 2003, § 118 Rdnr. 35; Schreiber in Münchener Komm. zur ZPO, Bd.2, 2.Aufl. 2000, § 415 Rdnr. 1, Reichold in Thomas/ Putzo, ZPO - Komm. 24.Aufl., Vorbemerkung zu § 415 Rdnr.1).

    Selbst Fotokopien stellen nach diesen allgemeinen Bestimmungen Urkunden dar (BSG Urteil vom 05.04.2001 - BSGE 88, 89, 93 = SozR 3-1200 § 33a Nr. 4 S 20; BVerwG Beschluss vom 03.01.1986 - 9 B 399/85 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 29).

    Dass nur Urkunden zu berücksichtigen sind, deren Original vor der ersten Angabe des Versicherten ausgestellt worden ist, bedeutet nämlich nicht, dass das Original der Urkunde vorliegen muss (vgl. BSG Urteil vom 05.04.2001, aaO mwN).

    Vielmehr hat es den Sinn einer Ermächtigung und Befugnis (vgl. BSG Urteil vom 05.04.2001, aaO mwN).

    Danach resultiert aus den Grundsätzen, die sich der Entscheidung des EuGH in der Sache Dafeki vom 02.12.1997 (EuGHE I 1997, 6761 = SozR 3-7670 § 66 Nr. 1) entnehmen lassen, grundsätzlich eine Verpflichtung der deutschen Stellen, von der Behörde eines anderen Staates ausgestellte Urkunden zu beachten, sofern deren Richtigkeit nicht durch konkrete, auf den Einzelfall bezogene Anhaltspunkte ernstlich in Frage gestellt ist (vgl. BSG Urteil vom 05.04.2001 - BSGE 88, 89, 95 = SozR 3-1200 § 33a Nr. 4).

  • BSG, 31.01.2002 - B 13 RJ 9/01 R

    Maßgebliches Geburtsdatum eines türkischen Staatsangehörigen - Vollendung des 60.

    Auszug aus LSG Bayern, 12.03.2009 - L 18 R 346/05
    In Übereinstimmung mit der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 28.04.2004 (B 5 RJ 33/03 R) geht der Senat davon aus, dass sich der Begriff der Urkunde iS von § 33a Abs. 2 Nr. 2 SGB I nach den allgemeinen Bestimmungen richtet und eine Beschränkung auf die Berücksichtigung nur bestimmter Urkunden der Vorschrift nicht zu entnehmen ist (s. hierzu auch BSG Urteil vom 05.04.2001 B 13 RJ 35/00 R - BSGE 88, 89 = SozR 3-1200 § 33a Nr. 4; Urteil vom 31.01.2002 - B 13 RJ 9/01 R - veröffentlicht in juris).

    Vielmehr ist nach den allgemeinen Grundsätzen des Beweisrechts zu entscheiden, ob aus einer älteren Urkunde sich nunmehr ein anderes Geburtsdatum "ergibt" (BSG, Urteil vom 31.01.2002 - B 13 RJ 9/01 R -).

  • BSG, 28.04.2004 - B 5 RJ 33/03 R

    Geburtsdatum - Beweiskraft eines ausländischen Schulregisterauszuges - Urkunde -

    Auszug aus LSG Bayern, 12.03.2009 - L 18 R 346/05
    In Übereinstimmung mit der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 28.04.2004 (B 5 RJ 33/03 R) geht der Senat davon aus, dass sich der Begriff der Urkunde iS von § 33a Abs. 2 Nr. 2 SGB I nach den allgemeinen Bestimmungen richtet und eine Beschränkung auf die Berücksichtigung nur bestimmter Urkunden der Vorschrift nicht zu entnehmen ist (s. hierzu auch BSG Urteil vom 05.04.2001 B 13 RJ 35/00 R - BSGE 88, 89 = SozR 3-1200 § 33a Nr. 4; Urteil vom 31.01.2002 - B 13 RJ 9/01 R - veröffentlicht in juris).

    § 33a Abs. 2 Nr. 2 SGB I verlangt auch nicht, dass das Geburtsdatum als solches in der Urkunde ausdrücklich und vollständig vermerkt ist; es "ergibt" sich aus der Urkunde auch, wenn die durch die Urkunde bewiesenen Tatsachen zur vollen Überzeugung des Gerichts auf ein abweichendes Geburtsdatum iS des § 33a Abs. 2 Nr. 2 SGB I schließen lassen (BSG Urteil vom 28.04.2004, aaO).

  • LSG Bayern, 21.07.2001 - L 20 RJ 102/01
    Auszug aus LSG Bayern, 12.03.2009 - L 18 R 346/05
    Für die Auffassung, eine Urkunde iS des § 33a Abs. 2 Nr. 2 SGB I müsse von einer Behörde oder sonstigen Stelle ausgestellt sein und diese müsse für die Bestätigung personenstandsrechtlich relevanter Tatsachen zuständig sein (s. BayLSG Urteil vom 21.07.2001 - L 20 RJ 102/01 - veröffentlicht in juris), gibt das Gesetz keinen Anhaltspunkt.
  • EuGH, 02.12.1997 - C-336/94

    Dafeki

    Auszug aus LSG Bayern, 12.03.2009 - L 18 R 346/05
    Danach resultiert aus den Grundsätzen, die sich der Entscheidung des EuGH in der Sache Dafeki vom 02.12.1997 (EuGHE I 1997, 6761 = SozR 3-7670 § 66 Nr. 1) entnehmen lassen, grundsätzlich eine Verpflichtung der deutschen Stellen, von der Behörde eines anderen Staates ausgestellte Urkunden zu beachten, sofern deren Richtigkeit nicht durch konkrete, auf den Einzelfall bezogene Anhaltspunkte ernstlich in Frage gestellt ist (vgl. BSG Urteil vom 05.04.2001 - BSGE 88, 89, 95 = SozR 3-1200 § 33a Nr. 4).
  • LSG Hessen, 28.03.2003 - L 13 RJ 872/97

    Versicherungsnummer - Geburtsdatum - Beweiskraft ausländischer Urkunden - Kopien

    Auszug aus LSG Bayern, 12.03.2009 - L 18 R 346/05
    Jedenfalls ist das vorgelegte Schülerregister eine Urkunde, deren Original vor dem Zeitpunkt der Angabe nach Abs. 1 des § 33a SGB I ausgestellt worden ist und ist daher "richtiger" als das bisher angegebene und von der Beklagten angenommene Geburtsdatum (siehe auch HessLSG Urteil vom 28.03.2003 - L 13 RJ 872/97 -).
  • BVerwG, 03.01.1986 - 9 B 399.85

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln - Voraussetzungen

    Auszug aus LSG Bayern, 12.03.2009 - L 18 R 346/05
    Selbst Fotokopien stellen nach diesen allgemeinen Bestimmungen Urkunden dar (BSG Urteil vom 05.04.2001 - BSGE 88, 89, 93 = SozR 3-1200 § 33a Nr. 4 S 20; BVerwG Beschluss vom 03.01.1986 - 9 B 399/85 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 29).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2012 - L 18 KN 211/11
    Dies setzt nicht voraus, dass das Geburtsdatum als solches in der Urkunde - nach Tag und Monat - ausdrücklich und vollständig vermerkt sein muss; es "ergibt" sich aus der Urkunde auch dann, wenn die darin bewiesenen Tatsachen zur vollen Überzeugung des Gerichtes auf ein abweichendes Geburtsdatum schließen lassen (BSG v 28.4.2004, B 5 RJ 33/03; LSG Bayern, Urteil v 12.3.2009, L 18 R 346/05).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.02.2014 - L 4 R 1746/13
    Das Bayerische Landessozialgericht habe in seinem Urteil vom 12. März 2009 (L 18 R 346/05, in Juris) über die inhaltliche Richtigkeit eines Auszugs aus dem Schülerregister einer türkischen Gemeinde entschieden.
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