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   LSG Bayern, 12.04.2010 - L 8 B 997/08 SO PKH   

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https://dejure.org/2010,21267
LSG Bayern, 12.04.2010 - L 8 B 997/08 SO PKH (https://dejure.org/2010,21267)
LSG Bayern, Entscheidung vom 12.04.2010 - L 8 B 997/08 SO PKH (https://dejure.org/2010,21267)
LSG Bayern, Entscheidung vom 12. April 2010 - L 8 B 997/08 SO PKH (https://dejure.org/2010,21267)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Pflegeversicherung

  • openjur.de

    Sozialhilfe - Übernahme von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung oder Krankenhilfe - private Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme der Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung i.R.d. Sozialhilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übernahme der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung im Rahmen der Sozialhilfe

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 23.09.1999 - 5 C 22.99

    Ersatz der Kosten der Sozialhilfe bei sozialwidrigem Verhalten;

    Auszug aus LSG Bayern, 12.04.2010 - L 8 B 997/08
    Es ist dem Sozialhilfeträger, der die Mittel für eine Versorgung im Krankheitsfall aufbringt, überlassen, ob er schon vor Eintritt eines Krankheitsfalles die Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung als Ermessensleistung (§ 32 SGB XII) übernehmen oder erst im Krankheitsfall Krankenhilfe nach § 48 SGB XII leisten will (vgl. BVerwG vom 23.9.1999 - 5 C 22/99 = BVerwGE 109, 331).

    Vielmehr muss er es dem Sozialhilfeträger, der die Mittel für seine Versorgung im Krankheitsfall aufbringt, überlassen, ob dieser schon vor Eintritt eines Krankheitsfalles die Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung als Ermessensleistung (§ 32 SGB XII) übernehmen oder erst im Krankheitsfall Krankenhilfe nach § 48 SGB XII leisten will (vgl. BVerwG vom 23.9.1999 - 5 C 22/99 = BVerwGE 109, 331).

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus LSG Bayern, 12.04.2010 - L 8 B 997/08
    Denn der Zweck der PKH, dem Unbemittelten weitgehend gleichen Zugang zu Gericht wie dem Bemittelten zu gewähren, gebietet lediglich, ihn einem solchen Bemittelten gleichzustellen, der seine Prozessaussichten vernünftig abwägt und dabei auch das Kostenrisiko mitberücksichtigt (BVerfGE 81, 347, 356 ff = NJW 1991, 413 f; BVerfG FamRZ 1993, 664, 665).
  • BVerfG, 07.04.2000 - 1 BvR 81/00

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus LSG Bayern, 12.04.2010 - L 8 B 997/08
    Deshalb dürfen keine allzu überspannten Anforderungen gestellt werden (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 07.04.2000, Az.: 1 BvR 81/00, NJW 2000, 1936).
  • LSG Bayern, 22.10.2009 - L 7 AS 525/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ausschluss der Beschwerde gegen die Versagung von

    Auszug aus LSG Bayern, 12.04.2010 - L 8 B 997/08
    Auch unter Zugrundelegung eines möglichen Ausschlusses unterhalb der Streitwertgrenze (Beschluss des Bayer. Landessozialgerichts vom 22.10.2009, Az.: L 7 AS 525/09 B PKH) ist hier der maßgebliche Streitwert von 750 EUR eindeutig überschritten.
  • BVerfG, 02.02.1993 - 1 BvR 1697/91

    Maßstab der Prüfung der Erfolgsaussicht im Prozeßkostenhilfeverfahren bei

    Auszug aus LSG Bayern, 12.04.2010 - L 8 B 997/08
    Denn der Zweck der PKH, dem Unbemittelten weitgehend gleichen Zugang zu Gericht wie dem Bemittelten zu gewähren, gebietet lediglich, ihn einem solchen Bemittelten gleichzustellen, der seine Prozessaussichten vernünftig abwägt und dabei auch das Kostenrisiko mitberücksichtigt (BVerfGE 81, 347, 356 ff = NJW 1991, 413 f; BVerfG FamRZ 1993, 664, 665).
  • LSG Baden-Württemberg, 10.12.2014 - L 2 SO 1027/14

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Übernahme der

    Für diese Fälle habe das Bayerische LSG entschieden, dass die Wahl zwischen Krankenhilfe nach § 48 SGB XII und der Übernahme der Beiträge zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung dem Leistungsträger zustehe (Bayerisches LSG Beschluss vom 12. April 2010 - L 8 B 997/08 SO PKH).
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