Rechtsprechung
LSG Bayern, 12.05.2021 - L 4 KR 293/20 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
SGB V § 192 Abs. 1 Nr. 2; SGB V § 46
Fortbestehen der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger bei stationärer Aufnahme am Tag nach der zuletzt aufgrund einer anderen Krankheit bescheinigten Arbeitsunfähigkeit - rewis.io
Fortbestehen der Mitgliedschaft nach § 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Landshut, 16.06.2020 - S 4 KR 257/18
- LSG Bayern, 12.05.2021 - L 4 KR 293/20
- BSG, 07.04.2022 - B 3 KR 4/21 R
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 10.05.2012 - B 1 KR 19/11 R
Krankenversicherung - Krankengeld - Erhalt der Mitgliedschaft …
Auszug aus LSG Bayern, 12.05.2021 - L 4 KR 293/20
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Vorgängerfassung des § 46 SGB V, nach der ein Anspruch auf Krankengeld von dem Tag an entstand, der auf den Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit folgt, müssten Versicherte am letzten Tag des Versicherungsverhältnisses mit Anspruch auf Krankengeld alle Voraussetzungen erfüllen, um spätestens mit Beendigung des Ablaufs dieses Tages einen Krankengeldanspruch entstehen zu lassen (vgl. BSG, Urteil vom 10.05.2012 -Az.: B 1 KR 19/11 R).Die Aufrechterhaltung der Beschäftigtenversicherung nach § 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V setzt nach der Rechtsprechung des BSG keine Überschneidung von Beschäftigungsverhältnis und Entstehung des Anspruchs auf die Sozialleistung voraus, sondern lediglich eine Nahtlosigkeit von Beschäftigung und Entstehung des Rechts auf die Sozialleistung, also die Entstehung des Anspruchs auf die Sozialleistung in unmittelbarem zeitlichen Anschluss an das Beschäftigungsverhältnis (vgl. BSG, Urteil v. 10.05.2012, B 1 KR 19/11 R).
- BSG, 11.05.2017 - B 3 KR 22/15 R
Krankenversicherung - Anspruch auf Krankengeld nach dem bis 22.7.2015 geltenden …
Auszug aus LSG Bayern, 12.05.2021 - L 4 KR 293/20
Ob und in welchem Umfang Versicherte Krankengeld beanspruchen können, bestimmt sich nach dem Versicherungsverhältnis, das im Zeitpunkt des jeweils in Betracht kommenden Entstehungstatbestandes für Krankengeld vorliegt (BSG, Urteil vom 11.05.2017, B 3 KR 22/15). - LSG Berlin-Brandenburg, 22.05.2019 - L 9 KR 94/18
Krankenversicherung - Krankengeldbezug - Aufrechterhaltung des Anspruchs bei …
Auszug aus LSG Bayern, 12.05.2021 - L 4 KR 293/20
Zur Begründung hat ihre Prozessbevollmächtigte ihr bisheriges Vorbringen im Wesentlichen wiederholt und auf das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 22.05.2019, L 9 KR 94/18, Bezug genommen.
- LSG Bayern, 10.06.2021 - L 4 KR 495/20
Nahtloser Anschluss von Krankengeldansprüchen bei neuer Krankheit
Der Senat teilt die Auffassung des LSG Berlin-Brandenburg, wonach mit dem "Beginn der Behandlung" im Krankenhaus nicht gemeint ist, dass erst ab dem Zeitpunkt einer förmlichen Aufnahme in die Sachgesamtheit des Krankenhauses an diesem Tag ein Anspruch auf Krankengeld entsteht (siehe auch der Senat in: L 4 KR 293/20, Urt. v. 12.05.2021).