Rechtsprechung
LSG Bayern, 12.09.2013 - L 15 SF 190/13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zur Wiedereinsetzung bei verspäteter Rechnungsstellung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Gerichtssachverständige müssen fristgerechten Rechnungseingang beweisen! (IBR 2014, 1233)
Verfahrensgang
- SG Regensburg - 11 R 4165/08
- SG Regensburg, 28.09.2010 - S 11 R 4165/08
- LSG Bayern, 12.09.2013 - L 15 SF 190/13
- LSG Bayern, 22.11.2013 - L 15 SF 304/13
Wird zitiert von ... (11)
- LSG Bayern, 30.10.2013 - L 15 SF 231/13
Beschwerdeausschluss, Wiedereinsetzungsfrist, Vollbeweis, Vergütungsantrag, …
Eines weiteren Hinweises des Gerichts auf den bevorstehenden Ablauf der Frist oder einer Aufforderung zur Bezifferung der Vergütungsforderung bedarf es nicht (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt Beschluss vom 12.09.2013, Az.: L 15 SF 190/13 - m.w.N.).Vom Vortrag einer unverschuldeten Fristversäumung und damit einem Wiedereinsetzungsantrag ist auch dann auszugehen, wenn ein Antragsteller angibt, die Frist überhaupt nicht versäumt zu haben, da er alles fristgemäß erledigt habe (vgl. Beschlüsse des Senats vom 14.08.2013, Az.: L 15 SF 253/12, und vom 12.09.2013, Az.: L 15 SF 190/13).
Denn in einem späteren Schritt wird zu prüfen sein, ob sich der Senat nach den von Amts wegen durchgeführten Ermittlungen vom glaubhaften, d.h. überwiegend wahrscheinlichen Vorliegen des Wiedereinsetzungsgrunds überzeugen kann (so auch Beschluss des Senats vom 12.09.2013, Az.: L 15 SF 190/13; vgl. dazu unten Ziff. 4.2.2.4.).
- LSG Bayern, 16.12.2014 - L 15 SF 213/14
Anträge auf richterliche Festsetzung § 4 JVEG § 189 Abs. 2 SGG, 2 Wochen Frist …
Eines weiteren Hinweises des Gerichts auf den bevorstehenden Ablauf der Frist oder einer Aufforderung zur Bezifferung der Vergütungsforderung bedarf es nicht (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Beschluss vom 12.09.2013, Az.: L 15 SF 190/13 - m.w.N.).Denn in einem späteren Schritt wird zu prüfen sein, ob sich der Senat nach den von Amts wegen durchgeführten Ermittlungen vom glaubhaften, d.h. überwiegend wahrscheinlichen Vorliegen des Wiedereinsetzungsgrunds überzeugen kann (so auch Beschluss des Senats vom 12.09.2013, Az.: L 15 SF 190/13; vgl. dazu unten Ziff. 3.2.2.4.).
- LSG Bayern, 11.05.2015 - L 15 RF 14/15
Wiedereinsetzung bei Fristunkenntnis
Eines weiteren Hinweises des Gerichts auf den bevorstehenden Ablauf der Frist oder einer Aufforderung zur Bezifferung der Vergütungsforderung bedarf es nicht (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Beschluss vom 12.09.2013, Az.: L 15 SF 190/13 - m.w.N.).
- LSG Bayern, 22.11.2013 - L 15 SF 304/13
Eine Anhörungsrüge ist unzulässig, wenn sie nicht den Anforderungen des § 4a Abs. …
Die Anhörungsrüge gegen den Beschluss vom 12. September 2013, Az.: L 15 SF 190/13, wird als unzulässig verworfen.Mit am 28.09.2013 zugestelltem Beschluss vom 12.09.2013, Az.: L 15 SF 190/13, lehnte der Senat den Antrag des Antragstellers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Vergütung für das Gutachten vom 29.10.2012 (Rechnung vom 25.10.2012) ab.
- LSG Bayern, 08.01.2014 - L 15 SF 338/13
Sozialgerichtliches Verfahren - Entschädigung für die Wahrnehmung eines …
Irgendwelche Missbrauchsgefahren infolge dieser antragstellerfreundlichen Auslegung sieht der Senat nicht, da in einem späteren Schritt (vgl. unten Ziff. 3.2.4.) zu prüfen sein wird, ob sich der Senat nach den von Amts wegen durchgeführten Ermittlungen vom glaubhaften, d.h. überwiegend wahrscheinlichen Vorliegen des Wiedereinsetzungsgrunds überzeugen kann (vgl. Beschluss des Senats vom 12.09.2013, Az.: L 15 SF 190/13). - LSG Bayern, 22.05.2015 - L 15 RF 14/15
Wiedereinsetzung bei Fristunkenntnis
Eines weiteren Hinweises des Gerichts auf den bevorstehenden Ablauf der Frist oder einer Aufforderung zur Bezifferung der Vergütungsforderung bedarf es nicht (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z. B. Beschluss vom 12.09.2013, Az.: L 15 SF 190/13 - m. w. N.). - LSG Bayern, 02.08.2016 - L 15 SF 206/16
Vergesslichkeit und seit langem psychische Erkrankung sind kein …
Eines weiteren Hinweises des Gerichts auf den bevorstehenden Ablauf der Frist oder einer Aufforderung zur Bezifferung der Entschädigungsforderung bedurfte es nicht (ständige Rspr. des Senats, vgl. z. B. Beschluss vom 12.09.2013, Az.: L 15 SF 190/13 - m. w. N.). - LSG Bayern, 22.09.2015 - L 15 SF 232/15
Keine Wiedereinsetzung wegen Rechtsunkenntnis oder nicht näher substantiierter …
Eines weiteren Hinweises des Gerichts auf den bevorstehenden Ablauf der Frist oder einer Aufforderung zur Bezifferung der Vergütungsforderung bedarf es nicht (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Beschluss vom 12.09.2013, Az.: L 15 SF 190/13 - m.w.N.). - LSG Bayern, 19.05.2015 - L 15 RF 3/15
Grundsätzlich keine Wiedereinsetzung bei Arbeitsüberlastung
Eines weiteren Hinweises des Gerichts auf den bevorstehenden Ablauf der Frist oder einer Aufforderung zur Bezifferung der Vergütungsforderung bedarf es nicht (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Beschluss vom 12.09.2013, Az.: L 15 SF 190/13 - m.w.N.). - LSG Bayern, 23.04.2018 - L 12 RF 4/18
Vergütung als Sachverständiger
Eines weiteren Hinweises des Gerichts auf den bevorstehenden Ablauf der Frist oder einer Aufforderung zur Bezifferung der Entschädigungsforderung bedurfte es nicht (ständige Rspr. des LSG, vgl. z.B. Beschluss vom 12.09.2013, Az.: L 15 SF 190/13 - m.w.N.). - LSG Bayern, 25.01.2016 - L 15 SF 330/15
Keine Wiedereinsetzung bei Nichtzurkenntnisnahme der gerichtlichen Hinweise zur …