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   LSG Bayern, 13.02.2015 - L 7 AS 23/15 B ER   

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https://dejure.org/2015,3443
LSG Bayern, 13.02.2015 - L 7 AS 23/15 B ER (https://dejure.org/2015,3443)
LSG Bayern, Entscheidung vom 13.02.2015 - L 7 AS 23/15 B ER (https://dejure.org/2015,3443)
LSG Bayern, Entscheidung vom 13. Februar 2015 - L 7 AS 23/15 B ER (https://dejure.org/2015,3443)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines Eingliederungsverwaltungsaktes; Vorbeugender Rechtsschutz; Hinreichende Erfolgsaussicht einer Klage bei Vorliegen schwieriger Rechtsfragen

  • rewis.io

    Eingliederungsverwaltungsakt im einstweiligen Rechtsschutz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Einstweiliger Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren gegenüber Pflichten aus einem Eingliederungsverwaltungsakt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2015, 395
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Bayern, 16.07.2009 - L 7 AS 368/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Anordnung der

    Auszug aus LSG Bayern, 13.02.2015 - L 7 AS 23/15
    Eine Abweichung von diesem Regel-Ausnahmeverhältnis kommt nur in Betracht, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Bescheide bestehen oder wenn ausnahmsweise besondere private Interessen überwiegen (vgl. Meyer-Ladewig, SGG, 11. Auflage 2014, § 86b Rn. 12c, Bay LSG vom 16.07.09, L 7 AS 368/09 B ER).
  • LSG Bayern, 26.04.2010 - L 7 AS 301/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Interessenabwägung:

    Auszug aus LSG Bayern, 13.02.2015 - L 7 AS 23/15
    Bei der Interessensabwägung ist neben den Erfolgsaussichten in der Hauptsache von besonderer Bedeutung, ob eine Dringlichkeit für das im Eilverfahren geltend gemachte Begehren vorliegt (BayLSG vom 26.04.2010, L 7 AS 301/10 ER).
  • LSG Bayern, 24.06.2014 - L 7 AS 446/14

    Grundsätzlich kein vorbeugender Rechtsschutz gegen künftige Sanktionen

    Auszug aus LSG Bayern, 13.02.2015 - L 7 AS 23/15
    Er begehrt dann vorbeugenden Rechtsschutz (so die Konstellation im Fall Bay LSG, Beschluss vom 24.06.2014, L 7 AS 446/14 B ER).
  • LSG Bayern, 17.08.2012 - L 7 AS 564/12

    Die Behörde ist im Eilverfahren auch während des Beschwereverfahrens berechtigt,

    Auszug aus LSG Bayern, 13.02.2015 - L 7 AS 23/15
    Dabei ist zu beachten: Wenn das Gericht die aufschiebende Wirkung anordnen würde, könnte die Behörde zwar trotzdem einen Sanktionsbescheid erlassen, diesen jedoch vorläufig nicht vollziehen (vgl. Bay LSG, Beschluss vom 17.08.2012, L 7 AS 564/12 B ER).
  • BSG, 14.02.2013 - B 14 AS 195/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung - Rechtswidrigkeit

    Auszug aus LSG Bayern, 13.02.2015 - L 7 AS 23/15
    Dies hätte den zeitnahen Antritt der Maßnahme verhindert (vgl. BSG vom 14.02.2013, B 14 AS 195/11 R).
  • SG Hildesheim, 02.12.2020 - S 58 AS 4177/20

    Verteidigungsmöglichkeiten gegen eine Sanktion wegen eines verpassten Termins

    Daneben ist von Bedeutung, ob eine Dringlichkeit für das im Eilverfahren geltend gemachte Anliegen vorliegt (BayLSG, Beschluss vom 13.02.2015, L 7 AS 23/15 B ER; BayLSG, Beschluss vom 07.01.2015, L 16 AS 734/14 B ER).

    Eine Abweichung von diesem Regel-Ausnahmeverhältnis kommt nur in Betracht, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Bescheide bestehen oder wenn ausnahmsweise besondere private Interessen überwiegen (Meyer-Ladewig, SGG, 12. Auflage 2017, § 86b Rn. 12c; Bay LSG vom 13.02.2015, L 7 AS 23/15 B ER).

  • SG München, 18.04.2019 - S 46 AS 785/19

    Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen

    Daneben ist von Bedeutung, ob eine Dringlichkeit für das im Eilverfahren geltend gemachte Anliegen vorliegt (BayLSG, Beschluss vom 13.02.2015, L 7 AS 23/15 B ER; BayLSG, Beschluss vom 07.01.2015, L 16 AS 734/14 B ER).

    Eine Abweichung von diesem Regel-Ausnahmeverhältnis kommt nur in Betracht, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Bescheide bestehen oder wenn ausnahmsweise besondere private Interessen überwiegen (Meyer-Ladewig, SGG, 12. Auflage 2017, § 86b Rn. 12c; Bay LSG vom 13.02.2015, L 7 AS 23/15 B ER).

  • SG Aachen, 15.08.2017 - S 14 AS 554/17

    Verpflichtung zur Vorlage eines Nachweises über Lohnzahlungen sowie über die

    Im Rahmen dieser Interessenabwägung kommt den Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs in der Hauptsache eine wesentliche Bedeutung zu (Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 13. Februar 2015 - L 7 AS 23/15 B ER -, Rn. 18, juris).
  • SG Dortmund, 13.07.2016 - S 32 AS 317/16
    Die Kammer muss hier (weiterhin) nicht entscheiden, ob bzw. unter welchen genauen Umständen ein Rechtsschutzbedürfnis für einen isolierten Eilantrag gegen die Vollziehung eines Eingliederungsverwaltungsaktes bestehen kann (vgl. in diesem Zusammenhang (neben den in dem vorstehenden Zitat genannten Entscheidungen) auch Bayerisches LSG, Beschluss vom 07.01.2015 - L 16 AS 734/14 B ER - juris; Bayerisches LSG, Beschluss vom 13.02.2015 - L 7 AS 23/15 B ER - juris; Bayerisches LSG, Beschluss vom 24.03.2016 - L 7 AS 140/16 B ER - juris).

    Es spricht daher wohl mehr für den Ansatz, den Erlass eines Sanktionsbescheides (und ggf. einer Aufhebungsverfügung) nach einer Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs gegen den Eingliederungsverwaltungsakt zumindest dann nicht für prozessual unzulässig zu halten, wenn die Behörde die Vollziehung dieses Sanktionsbescheides unterlässt und dies auch erklärt, wenn sie etwa selbst sofort nach § 86a Abs. 3 Satz 1 SGG die Vollziehung aussetzt (vgl. in diesem Zusammenhang auch Bayerisches LSG, Beschluss vom 24.03.2016 - L 7 AS 140/16 B ER - juris (Rn. 26), wonach der Erlass des Sanktionsbescheides zulässig ist, nicht aber seine Vollziehung; ebenso Bayerisches LSG, Beschluss vom 13.02.2015 - L 7 AS 23/15 B ER - juris (Rn. 22) m. w. N.; ebenso Bayerisches LSG, Beschluss vom 29.05.2015 - L 7 AS 365/15 B ER - juris (Rn. 16) für den Fall des Erlasses einer einstweiligen Anordnung in Bezug auf eine Eingliederungsvereinbarung).

  • LSG Baden-Württemberg, 11.12.2017 - L 1 AS 4157/17

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft mit einem im Ausland

    Eine Abweichung von diesem Regel-Ausnahmeverhältnis kommt nur in Betracht, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Bescheide bestehen oder wenn ausnahmsweise besondere private Interessen überwiegen (vgl. Meyer-Ladewig, SGG, 11. Auflage 2014, § 86b Rn. 12c, Bayerisches LSG, Beschluss vom 16.07.2009 - L 7 AS 368/09 B ER - Bayerisches LSG, Beschluss vom 13.02.2015 - L 7 AS 23/15 B ER -, beide juris; a.A. Krodel, Das sozialgerichtliche Eilverfahren, 4. Auflage 2017, Rn. 201 ff [214, 217]).

    Hier liegt auch eine Dringlichkeit für das im Eilverfahren geltend gemachte Begehren vor (dazu Bayerisches LSG, Beschluss vom 26.04.2010, L 7 AS 301/10 ER; Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 13.02.2015 - L 7 AS 23/15 B ER -, juris, Rn. 22).

  • LSG Bayern, 03.06.2016 - L 7 AS 233/16

    Eilverfahren - Renten-Ersatzantrag des Jobcenters - Vollmachtsloser Anwalt

    Eine Abweichung von diesem Regel-Ausnahmeverhältnis kommt nur in Betracht, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Bescheide bestehen oder wenn ausnahmsweise besondere private Interessen überwiegen (vgl. Meyer-Ladewig, SGG, 11. Auflage 2014, § 86b Rn. 12c; Conradis, LPK-SGB 11, 5. Auflage 2013, Anhang Verfahren Rn. 131; Bay LSG vom 13.02.2015, L 7 AS 23/15 B ER).
  • LSG Bayern, 01.08.2016 - L 7 AS 415/16

    Eilrechtsschutz gegen Eingliederungsverwaltungsakte

    Dieser Antrag ist statthaft, weil die Klage gegen den Eingliederungsverwaltungsakt gemäß § 39 Nr. 1 SGB II keine aufschiebende Wirkung hat (vgl. BayLSG Beschluss vom 13.02.2015 L 7 AS 23/15 B ER Rz. 18).

    Es ist zu prüfen, ob ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Eingliederungsverwaltungsaktes bestehen und zugleich eine Dringlichkeit vorliegt (BayLSG Beschluss vom 13.02.2015 L 7 AS 23/15 B ER Rz. 22).

  • LSG Bayern, 01.08.2016 - L 7 AS 416/16

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Eingliederungsverwaltungsakt

    Dieser Antrag ist statthaft, weil die Klage gegen den Eingliederungsverwaltungsakt gemäß § 39 Nr. 1 SGB II keine aufschiebende Wirkung hat (vgl. BayLSG Beschluss vom 13.02.2015 L 7 AS 23/15 B ER Rz. 18).

    Es ist zu prüfen, ob ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Eingliederungsverwaltungsaktes bestehen und zugleich eine Dringlichkeit vorliegt (BayLSG Beschluss vom 13.02.2015 L 7 AS 23/15 B ER Rz. 22).

  • LSG Sachsen, 20.09.2016 - L 7 AS 774/16

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Anpassung; aufschiebende Wirkung;

    Die obergerichtliche Rechtsprechung hierzu ist nicht ganz einheitlich; überwiegend wird das Rechtsschutzbedürfnis bejaht, auch wenn das Bayrische Landessozialgericht (LSG) ein qualifiziertes Rechtschutzinteresse wegen des vorbeugenden Charakters eines derartigen vorläufigen Rechtschutzverfahrens, bzw. einen erheblichen rechtswidrigen Eingriff oder eine gegenwärtige Notlage verlangt (vgl. z.B. BayLSG, Beschluss vom 13.02.2015 - L 7 AS 23/15 B ER, Rn. 21, 22, und Beschluss vom 07.01.2015 - L 16 AS 734/14 B ER, Rn. 11; sonst z.B. LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.04.2013 - L 12 AS 374/13 B ER; SächsLSG, Beschluss vom 12.11.2012 - L 3 AS 618/12 B ER, Rn. 17, alle juris).
  • SG München, 10.02.2020 - S 42 AY 82/19

    Teleologische Reduktion der Anspruchseinschränkung nach dem

    Bei der Interessensabwägung ist neben den Erfolgsaussichten in der Hauptsache von besonderer Bedeutung, ob eine Dringlichkeit für das im Eilverfahren geltend gemachte Begehren vorliegt (Bayer. LSG, Beschluss vom 13.02.2015 - L 7 AS 23/15 B ER).
  • LSG Bayern, 24.03.2016 - L 7 AS 140/16

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Eingliederungsverwaltungsakt

  • LSG Sachsen, 05.09.2019 - L 3 AS 520/19

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

  • LSG Bayern, 29.05.2015 - L 7 AS 365/15

    Eingliederungsvereinbarung im einstweiligen Rechtsschutz

  • SG Aachen, 05.08.2015 - S 14 AS 702/15

    Aufschiebende Wirkung eines Widerspruches gegen einen eine

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.07.2015 - L 9 AS 966/15
  • SG Nürnberg, 15.11.2018 - S 22 AS 1038/18

    Angelegenheiten nach dem SGB II

  • SG Aachen, 16.06.2015 - S 14 AS 513/15

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Sanktions- und Aufhebungsentscheidung in

  • SG Nürnberg, 08.02.2017 - S 22 AS 90/17

    Anrechnung von Kindesunterhalt auf Leistungen der Grundsicherung für

  • SG Nürnberg, 10.04.2017 - S 22 AS 292/17

    Eilrechtsschutz gegen die Fortschreibung eines Eingliederungsverwaltungsaktes

  • SG Nürnberg, 18.01.2017 - S 22 AS 17/17

    Leistungskürzung wegen Nichterscheinens zum Meldetermin

  • LSG Baden-Württemberg, 20.12.2017 - L 1 AS 4297/17
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2017 - L 15 AS 168/17
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