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   LSG Bayern, 13.12.2006 - L 9 B 823/06 AL ER   

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https://dejure.org/2006,27179
LSG Bayern, 13.12.2006 - L 9 B 823/06 AL ER (https://dejure.org/2006,27179)
LSG Bayern, Entscheidung vom 13.12.2006 - L 9 B 823/06 AL ER (https://dejure.org/2006,27179)
LSG Bayern, Entscheidung vom 13. Dezember 2006 - L 9 B 823/06 AL ER (https://dejure.org/2006,27179)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rücknahme bzw. Verlängerung einer befristeten Erlaubnis zur gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung; Ermittlungsverfahren wegen gemeinschaftlicher Untreue in sechs Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 90 Tagessätzen als Hindernis für die Verlängerung der Erlaubnis; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Rheinland-Pfalz, 19.12.2002 - L 1 AL 4/01
    Auszug aus LSG Bayern, 13.12.2006 - L 9 B 823/06
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Zuverlässigkeit bei einer isolierten Anfechtungsklage ist hierbei der Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (LSG Rheinland-Pfalz v. 19.12.2002, Az.: L 1 AL 4/01).

    Insbesondere die wahrheitswidrige oder unvollständige Beantwortung zulässiger Fragen der Erlaubnisbehörde ist grundsätzlich nicht mehr als geringfügig anzusehen (LSG Bayern, Beschluss vom 25.08.2006, Az.: L 9 B 491/06 AL ER; LSG Mainz vom 19.12.2002, Az.: L 1 AL 4/01).

  • LSG Bayern, 25.08.2006 - L 9 B 491/06

    Verlängerung einer befristeten Erlaubnis zur gewerblichen

    Auszug aus LSG Bayern, 13.12.2006 - L 9 B 823/06
    Insbesondere die wahrheitswidrige oder unvollständige Beantwortung zulässiger Fragen der Erlaubnisbehörde ist grundsätzlich nicht mehr als geringfügig anzusehen (LSG Bayern, Beschluss vom 25.08.2006, Az.: L 9 B 491/06 AL ER; LSG Mainz vom 19.12.2002, Az.: L 1 AL 4/01).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2010 - L 1 B 16/09

    Arbeitslosenversicherung

    In Verfahren, in denen es um die Möglichkeit geht, einen Geschäftsbetrieb fortzuführen, ist der Festsetzung des Streitwertes der bei normalem Geschäftsbetrieb erzielbare Unternehmensgewinn zu Grunde zu legen (für die Erlaubnis zur gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung vgl. LSG Bayern, Beschluss vom 13.12.2006 - L 9 B 823/06 AL ER - sowie LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 26.02.2003 - L 8 AL 336/02 ER).
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