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   LSG Bayern, 14.01.2009 - L 15 SF 243/08   

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https://dejure.org/2009,16863
LSG Bayern, 14.01.2009 - L 15 SF 243/08 (https://dejure.org/2009,16863)
LSG Bayern, Entscheidung vom 14.01.2009 - L 15 SF 243/08 (https://dejure.org/2009,16863)
LSG Bayern, Entscheidung vom 14. Januar 2009 - L 15 SF 243/08 (https://dejure.org/2009,16863)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • openjur.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Festsetzung der Entschädigung für Verdienstausfall - Selbständiger - negative Einkünfte - Bemessung nach dem regelmäßigen Bruttoverdienst - Entschädigung für Zeitversäumnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung der Entschädigung für Verdienstausfall im sozialgerichtlichen Verfahren; Bemessung bei Selbständigen mit negativen Einkünften

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JVEG § 20; JVEG § 22; JVEG § 4 Abs. 1
    Festsetzung der Entschädigung für Verdienstausfall im sozialgerichtlichen Verfahren; Bemessung bei Selbständigen mit negativen Einkünften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • SG München - S 50 SO 26/06
  • LSG Bayern, 14.01.2009 - L 15 SF 243/08
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 16.04.2008 - B 8 SO 41/07 B
    Auszug aus LSG Bayern, 14.01.2009 - L 15 SF 243/08
    Der Antragsteller hat in den Verfahren L 8 SO 41/07 und L 8 SO 42/07 den Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Bayerischen Landessozialgericht (BayLSG) in München am 11.04.2008 nach Anordnung des persönlichen Erscheinens wahrgenommen.

    Der Kostensenat hat die Streitakten L 8 SO 46/06, L 8 SO 41/07 und L 8 SO 42/07 beigezogen.

    - Die beigezogenen Akten L 8 SO 46/06, L 8 SO 41/07 und L 8 SO 42/07 enthalten auch keinen Hinweis dahingehend, dass sich die finanzielle Situation des Antragstellers in den Folgejahren (2006 ff.) zum Positiven gewandelt hat.

  • BSG, 27.05.2008 - B 8 SO 42/07 B
    Auszug aus LSG Bayern, 14.01.2009 - L 15 SF 243/08
    Der Antragsteller hat in den Verfahren L 8 SO 41/07 und L 8 SO 42/07 den Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Bayerischen Landessozialgericht (BayLSG) in München am 11.04.2008 nach Anordnung des persönlichen Erscheinens wahrgenommen.

    Der Kostensenat hat die Streitakten L 8 SO 46/06, L 8 SO 41/07 und L 8 SO 42/07 beigezogen.

    - Die beigezogenen Akten L 8 SO 46/06, L 8 SO 41/07 und L 8 SO 42/07 enthalten auch keinen Hinweis dahingehend, dass sich die finanzielle Situation des Antragstellers in den Folgejahren (2006 ff.) zum Positiven gewandelt hat.

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