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   LSG Bayern, 14.04.2020 - L 18 SO 153/18 NZB   

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LSG Bayern, 14.04.2020 - L 18 SO 153/18 NZB (https://dejure.org/2020,10498)
LSG Bayern, Entscheidung vom 14.04.2020 - L 18 SO 153/18 NZB (https://dejure.org/2020,10498)
LSG Bayern, Entscheidung vom 14. April 2020 - L 18 SO 153/18 NZB (https://dejure.org/2020,10498)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) § 7 Nr. 2; GG Art. 1 Abs. 1 i.V.m. GG Art. ... 20 Abs. 1; SGB V § 27 Abs. 1 Nr. 3; SGB V § 31; SGB XII § 27a Abs. 4 S. 1 Nr. 2; SGB XII § 73; SGG § 144 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; SGG § 144 Abs. 2
    Bewilligung von Sozialhilfeleistungen für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel und Teststreifen zur Blutzuckermessung

  • rewis.io

    Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, Abhängige Beschäftigung, Arzneimittelrichtlinien, Klärungsbedürftigkeit, Nichtzulassungsbeschwerde, Verordnung von Arzneimitteln, Apothekenpflichtige Arzneimittel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährung höherer Leistungen nach dem SGB XII für die Beschaffung nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel; Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Keine Begründung unabweisbarer laufender Bedarfe durch die Notwendigkeit einer Versorgung mit nicht ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Gewährung höherer Leistungen für die Beschaffung nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (33)

  • BSG, 26.05.2011 - B 14 AS 146/10 R

    Arbeitslosengeld II - Übernahme der Kosten für nicht verschreibungspflichtige

    Auszug aus LSG Bayern, 14.04.2020 - L 18 SO 153/18
    Aus diesem Grund könne nach der Rechtsprechung des BSG ohne weitere Ermittlungen davon ausgegangen werden, dass die grundrechtsrelevante Sicherung einer ausreichenden medizinischen Versorgung durch den Anspruch auf Krankenbehandlung nach § 27 Abs. 1 S. 1 SGB V gewährleistet sei, sodass ergänzende Leistungen der Grundsicherung insoweit nicht in Betracht kämen (BSG, Urteil vom 26.05.2011 - B 14 AS 146/10 R; Bayer. Landessozialgericht Beschluss vom 07.01.2014 - L 8 SO 226/13 B ER).

    Auch ein Anspruch aus § 73 SGB XII bestehe im vorliegenden Fall nicht, weil Kosten für die Gesundheitspflege in der Regelleistung abgebildet seien und somit grundsätzlich keinen Bedarf nach § 73 SGB XII auslösten (BSG, Urteil vom 26.05.2011 - B 14 AS 146/10 R; LSG NRW, a.a.O.).

    Das BSG verkenne in seinem Urteil vom 26.05.2011 (B 14 AS 146/10 R) den Gegenstand der Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des § 34 Abs. 1 SGB V und verursache dadurch einen Zirkelschluss, welcher die - fehlerhafte - Entscheidung des BSG trage.

    Ein Klärungsbedarf liegt jedoch aufgrund der Entscheidung des BSG vom 26.05.2011 (B 14 AS 146/10 R) zur vergleichbaren Regelung des § 21 Abs. 5 SGB II (i.d.F. vom 13.05.2011, gültig ab 01.04.2011) sowie zu § 73 SGB XII (gegenüber dem beigeladenen Sozialhilfeträger) nicht vor.

    Im Leitsatz der Entscheidung des BSG vom 26.05.2011 (a. a. O.) hat das BSG nämlich festgestellt (vgl. auch Rn. 20 ff.), dass die Kosten einer Krankenbehandlung bei gesetzlich krankenversicherten Grundsicherungsberechtigten entweder durch das System des SGB V oder (ergänzend) durch die Regelleistung nach dem SGB XII abgedeckt seien.

    Insoweit trägt die Klägerin vor, dass nach dem BSG (Urteil vom 26.05.2011, a.a.O., juris Rn. 24) der Hilfebedürftige die Frage, ob die Kosten für Arzneimittel als Teil einer Krankenbehandlung übernommen werden, gegenüber seiner Krankenkasse klären müsse.

    Mit der Entscheidung des für die Angelegenheiten nach dem SGB II zuständigen 14. Senats des Bundessozialgerichts vom 26.05.2011 (B 14 AS 146/10 R) steht die Entscheidung des SG jedoch im Einklang.

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Bayern, 14.04.2020 - L 18 SO 153/18
    Ein solcher Anspruch ergebe sich weder aus der Regelung des § 27a Abs. 4 S. 1 Nr. 2 SGB XII, auf den die Klage gestützt sei, noch aus § 73 SGB XII. Das sozialrechtlich zu gewährende menschenwürdige Existenzminimum aus Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) i. V m. Art. 20 Abs. 1 GG umfasse zwar auch die Sicherstellung einer ausreichenden medizinischen Versorgung (BVerfG, Urteil vom 09.02.2010 - 1 BvL 1/09; BSG, Urteil vom 22.04.2008 - B 1 KR 10/07 R).

    Denn das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG gebiete keine über den Schutzumfang der gesetzlichen Krankenversicherung hinausreichenden Leistungen der Gesundheitspflege (vgl. BVerfG, Urteil vom 09.02.2010 - 1 BvL 1/09, juris Rn. 148), sodass in Fallgestaltungen wie der vorliegenden für eine Erhöhung des Regelsatzes nach § 27a Abs. 4 S. 1 Nr. 2 SGB XII auch unter verfassungsrechtlichen Erwägungen kein Raum bestehe (LSG NRW, a.a.O.).

    Zunächst ist festzustellen, dass das sozialrechtlich zu gewährende menschenwürdige Existenzminimum aus Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG zwar auch die Sicherstellung einer ausreichenden medizinischen Versorgung umfasst (BSG, a.a.O., juris Rn. 23 mit Hinweis auf BVerfG, Urteil vom 9.2.2020 - 1 BvL 1/09 = BVerfGE 125, 175ff. 223 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 12 Rn. 135; BSG, Urteil vom 22.4.2008 - B 1 KR 10/07 R = BSGE 100, 221 = SozR 4-2500 § 62 Nr. 6, Rn. 31).

    Nach dem Bundesverfassungsgericht wird die Absicherung gegen die Risiken von Krankheit und Pflegebedürftigkeit durch die Einbeziehung von Alg II- und Sozialgeldbeziehern in die gesetzliche Krankenversicherung und soziale Pflegeversicherung gewährleistet (BVerfG, Urteil vom 09.02.2010 - 1 BvL 1/09, juris Rn. 148).

  • BSG, 15.12.2010 - B 14 AS 44/09 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für erwerbsfähigen Gehbehinderten - kein

    Auszug aus LSG Bayern, 14.04.2020 - L 18 SO 153/18
    Hinsichtlich der therapeutischen Notwendigkeit einer bestimmten Krankenbehandlung und hinsichtlich der Anforderungen an ihren Nachweis gelten für Leistungsempfänger nach dem Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und nach dem SGB XII keine anderen Voraussetzungen als für die übrigen Versicherten nach dem SGB V, die Versicherungsschutz insbesondere aufgrund abhängiger Beschäftigung erlangen (BSG, a.a.O.; BSG, Urteil vom 15.12.2010 - B 14 AS 44/09 R; Bayer. LSG, a.a.O; so im Ergebnis auch LSG NRW, Urteil vom 21.02.2013 - L 9 SO 455/11, zur Versorgung mit den Festbetrag übersteigenden Arzneimitteln).

    Hinsichtlich der therapeutischen Notwendigkeit einer bestimmten Krankenbehandlung und der Anforderungen an ihren Nachweis gelten für Leistungsempfänger nach dem SGB II keine anderen Voraussetzungen als für die übrigen Versicherten nach dem SGB V, die Versicherungsschutz insbesondere aufgrund abhängiger Beschäftigung erlangen (vgl. Urteil vom 15.12.2010 - B 14 AS 44/09 R -, juris Rn. 21).

    Hinsichtlich der therapeutischen Notwendigkeit einer bestimmten Krankenbehandlung und den Anforderungen an ihren Nachweis gelten für Leistungsempfänger nach dem SGB II keine anderen Voraussetzungen als für die übrigen Versicherten nach dem SGB V, die Versicherungsschutz insbesondere aufgrund abhängiger Beschäftigung erlangen (vgl. bereits BSG, Urteil vom 15.12.2020 - B 14 AS 44/09 R, juris Rn. 21).

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Bayern, 14.04.2020 - L 18 SO 153/18
    Gesetzliche oder auf Gesetz beruhende Leistungsausschlüsse und Leistungsbegrenzungen nach dem SGB V und damit insbesondere die Frage, ob sich § 34 Abs. 1 SGB V im Einzelnen als verfassungsgemäß darstelle, könnten nur innerhalb dieses Leistungssystems daraufhin überprüft werden, ob sie im Rahmen des Art. 2 Abs. 1 GG gerechtfertigt seien (dazu BVerfGE 115, 25ff. = SozR 4-2500 § 27 Nr. 5).

    Die gesetzlichen Krankenkassen sind nach der ständigen Rechtsprechung des BVerfG und des BSG jedoch weder nach dem SGB V noch von Verfassungs wegen gehalten, alles zu leisten, was an Mitteln zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit verfügbar ist (vgl. BVerfGE 115, 25, 46 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 5 Rn. 27; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 05.03.1997 - 1 BvR 1071/95; BSG, Urteil vom 06.11.2008 - B 1 KR 6/08 R, Rn. 18 m.w.N.).

    Die Leistungsbegrenzung in § 34 Abs. 1 SGB V verletzt weder das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG) noch das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip, Art. 20 Abs. 1 GG (vgl. dazu BVerfGE 115, 25, 43ff. = SozR 4-2500 § 27 Nr. 5 Rn. 21, 24).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2013 - L 9 SO 455/11
    Auszug aus LSG Bayern, 14.04.2020 - L 18 SO 153/18
    Hinsichtlich der therapeutischen Notwendigkeit einer bestimmten Krankenbehandlung und hinsichtlich der Anforderungen an ihren Nachweis gelten für Leistungsempfänger nach dem Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und nach dem SGB XII keine anderen Voraussetzungen als für die übrigen Versicherten nach dem SGB V, die Versicherungsschutz insbesondere aufgrund abhängiger Beschäftigung erlangen (BSG, a.a.O.; BSG, Urteil vom 15.12.2010 - B 14 AS 44/09 R; Bayer. LSG, a.a.O; so im Ergebnis auch LSG NRW, Urteil vom 21.02.2013 - L 9 SO 455/11, zur Versorgung mit den Festbetrag übersteigenden Arzneimitteln).

    Eine Erhöhung des Regelsatzes nach § 27a Abs. 4 S. 1 Nr. 2 SGB XII kommt von vornherein nicht in Betracht kommt, weil aufgrund der Notwendigkeit einer Versorgung mit nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln grundsätzlich keine unabweisbaren laufenden Bedarfe entstehen (so auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.02.2013 -L 9 SO 455/11, juris Rn. 49).

    Aus den dargelegten Gründen hält der Senat - in Übereinstimmung mit der überwiegenden Rechtsprechung (vgl. auch Bayer. LSG, Beschluss vom 07.01.2014 - L 8 SO 226/13 B ER, juris Rn. 22 bezüglich der Versorgung von den Festbetrag übersteigenden Arzneimitteln; ebenso LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.02.2013 - L 9 SO 455/11, juris Rn. 49; hingegen geht das SG Lüneburg bei einer erheblichen Belastung u.a. durch nicht verschreibungspflichtige Medikamente von einem unabweisbaren, von der Regelleistung nicht gedeckten Bedarf aus) - die Kosten einer Krankenbehandlung in Form von nicht verschreibungspflichtigen, apothekenpflichtigen Arzneimitteln durch das System des SGB V oder (ergänzend) durch die Regelleistung für abgedeckt und eine weitere Klärungsbedürftigkeit der von der Klägerin aufgeworfenen Rechtsfrage für nicht gegeben.

  • BSG, 27.07.2015 - B 10 EG 3/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Elterngeld -

    Auszug aus LSG Bayern, 14.04.2020 - L 18 SO 153/18
    Die Rechtsfrage muss klärungsbedürftig und klärungsfähig, d.h. entscheidungserheblich, sein (BSG, Beschluss vom 27.07.2015 - B 10 EG 3/15 B; siehe auch Cantzler in Berchtold/Richter, Prozesse in Sozialsachen, 2. Aufl. 2016, § 7 Rn. 70 m.w.N.).

    Zudem muss sie eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung haben, d. h. ihr muss eine sog. Breitenwirkung zukommen (BSG, st.Rspr; vgl. z.B. Beschluss vom 27.07.2015 - B 10 EG 3/15 B).

    Klärungsfähig ist eine Rechtsfrage nur, wenn sie gerade für den zu entscheidenden Fall rechtserheblich ist (sog. Entscheidungserheblichkeit; vgl. BSG, Beschluss vom 27.07.2015 - B 10 EG 3/15 B).

  • BSG, 06.11.2008 - B 1 KR 6/08 R

    Krankenversicherung - gesetzlicher Ausschluss der nicht verschreibungspflichtigen

    Auszug aus LSG Bayern, 14.04.2020 - L 18 SO 153/18
    Die gesetzlichen Krankenkassen sind nach der ständigen Rechtsprechung des BVerfG und des BSG jedoch weder nach dem SGB V noch von Verfassungs wegen gehalten, alles zu leisten, was an Mitteln zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit verfügbar ist (vgl. BVerfGE 115, 25, 46 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 5 Rn. 27; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 05.03.1997 - 1 BvR 1071/95; BSG, Urteil vom 06.11.2008 - B 1 KR 6/08 R, Rn. 18 m.w.N.).

    Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber den G-BA beauftragt hat, in Richtlinien nach § 92 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 SGB V festzulegen, welche nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel, die bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen als Therapiestandard gelten, zur Anwendung bei diesen Erkrankungen mit Begründung vom Vertragsarzt ausnahmsweise verordnet werden können (vgl. BSG, Urteile vom 06.11.2008 - B 1 KR 6/08 R Orientierungssatz und Rn. 19; vom 07.11.2006 - B 1 KR 24/06 R = BSGE 97, 190 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 12 Rn. 14f m. w. N.; st. Rspr.).

  • LSG Bayern, 07.01.2014 - L 8 SO 226/13

    Einstweiliger Anordnung - OTC-Medikamente - Grundsicherung wegen Alters -

    Auszug aus LSG Bayern, 14.04.2020 - L 18 SO 153/18
    Aus diesem Grund könne nach der Rechtsprechung des BSG ohne weitere Ermittlungen davon ausgegangen werden, dass die grundrechtsrelevante Sicherung einer ausreichenden medizinischen Versorgung durch den Anspruch auf Krankenbehandlung nach § 27 Abs. 1 S. 1 SGB V gewährleistet sei, sodass ergänzende Leistungen der Grundsicherung insoweit nicht in Betracht kämen (BSG, Urteil vom 26.05.2011 - B 14 AS 146/10 R; Bayer. Landessozialgericht Beschluss vom 07.01.2014 - L 8 SO 226/13 B ER).

    Aus den dargelegten Gründen hält der Senat - in Übereinstimmung mit der überwiegenden Rechtsprechung (vgl. auch Bayer. LSG, Beschluss vom 07.01.2014 - L 8 SO 226/13 B ER, juris Rn. 22 bezüglich der Versorgung von den Festbetrag übersteigenden Arzneimitteln; ebenso LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.02.2013 - L 9 SO 455/11, juris Rn. 49; hingegen geht das SG Lüneburg bei einer erheblichen Belastung u.a. durch nicht verschreibungspflichtige Medikamente von einem unabweisbaren, von der Regelleistung nicht gedeckten Bedarf aus) - die Kosten einer Krankenbehandlung in Form von nicht verschreibungspflichtigen, apothekenpflichtigen Arzneimitteln durch das System des SGB V oder (ergänzend) durch die Regelleistung für abgedeckt und eine weitere Klärungsbedürftigkeit der von der Klägerin aufgeworfenen Rechtsfrage für nicht gegeben.

  • BSG, 25.09.1975 - 12 BJ 94/75

    Revision - Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - Rentenwiedergewährung - Dritte

    Auszug aus LSG Bayern, 14.04.2020 - L 18 SO 153/18
    In diesem Fall sei eine Rechtsfrage klärungsbedürftig im Sinne des § 144 Abs. 2 Nr. 1 SGG (vgl. BSG, Beschluss vom 25.09.1975 - 12 BJ 94/75).

    Eine Rechtsfrage kann trotz Vorliegens einer höchstrichterlichen Entscheidung weiter klärungsbedürftig bleiben oder erneut klärungsbedürftig werden, wenn der Entscheidung in nicht geringem Umfang widersprochen wird und gegen sie nicht abwegige Einwendungen erhoben werden (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13; Leitherer, a.a.O., § 160 Rn. 8b m.w.N.).

  • BSG, 22.04.2008 - B 1 KR 10/07 R

    Krankenversicherung - Belastungsgrenze - Arbeitslosengeld-II-Bezieher -

    Auszug aus LSG Bayern, 14.04.2020 - L 18 SO 153/18
    Ein solcher Anspruch ergebe sich weder aus der Regelung des § 27a Abs. 4 S. 1 Nr. 2 SGB XII, auf den die Klage gestützt sei, noch aus § 73 SGB XII. Das sozialrechtlich zu gewährende menschenwürdige Existenzminimum aus Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) i. V m. Art. 20 Abs. 1 GG umfasse zwar auch die Sicherstellung einer ausreichenden medizinischen Versorgung (BVerfG, Urteil vom 09.02.2010 - 1 BvL 1/09; BSG, Urteil vom 22.04.2008 - B 1 KR 10/07 R).

    Zunächst ist festzustellen, dass das sozialrechtlich zu gewährende menschenwürdige Existenzminimum aus Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG zwar auch die Sicherstellung einer ausreichenden medizinischen Versorgung umfasst (BSG, a.a.O., juris Rn. 23 mit Hinweis auf BVerfG, Urteil vom 9.2.2020 - 1 BvL 1/09 = BVerfGE 125, 175ff. 223 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 12 Rn. 135; BSG, Urteil vom 22.4.2008 - B 1 KR 10/07 R = BSGE 100, 221 = SozR 4-2500 § 62 Nr. 6, Rn. 31).

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

  • BSG, 19.07.2012 - B 1 KR 65/11 B

    Krankenversicherung - Zulässigkeit der Revision - grundsätzliche Bedeutung einer

  • LSG Rheinland-Pfalz, 13.03.2009 - L 1 SO 2/07
  • BSG, 29.11.1989 - 7 BAr 130/88

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, Abweichung

  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

  • BSG, 26.05.2014 - B 9 V 1/14 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - grundsätzliche

  • LSG Sachsen, 30.07.2019 - L 3 AS 203/19

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BVerfG, 20.02.1998 - 1 BvR 661/94

    'extra-radio'

  • BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 207/92

    Nachehelicher Unterhaltsanspruch - Verwirkung - Witwenrente

  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

  • BSG, 06.03.2012 - B 1 KR 24/10 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf Hautpflegemittel bei nicht nachgewiesenem

  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06

    Informantenschutz

  • BSG, 07.11.2006 - B 1 KR 24/06 R

    Krankenversicherung - verfassungskonforme Auslegung leistungsrechtlicher

  • BVerfG, 05.03.1997 - 1 BvR 1071/95

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Ablehnung der Kostenerstattung durch die

  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

  • BSG, 16.12.2010 - B 8 SO 7/09 R

    Sozialhilfe - Belastungsgrenze - keine Kostenübernahme von Zuzahlungen zu

  • BSG, 07.10.2014 - B 14 AS 55/14 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Revision - grundsätzliche Bedeutung -

  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 449/82

    Orthopädietechniker-Innungen

  • BSG, 25.06.2009 - B 3 KR 3/08 R

    Krankenversicherung - Verfassungsmäßigkeit der Praxisgebühr

  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

  • BVerfG, 20.03.2001 - 1 BvR 491/96

    Altersgrenze für Kassenärzte

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