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   LSG Bayern, 14.05.2014 - L 11 AS 616/13   

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https://dejure.org/2014,16435
LSG Bayern, 14.05.2014 - L 11 AS 616/13 (https://dejure.org/2014,16435)
LSG Bayern, Entscheidung vom 14.05.2014 - L 11 AS 616/13 (https://dejure.org/2014,16435)
LSG Bayern, Entscheidung vom 14. Mai 2014 - L 11 AS 616/13 (https://dejure.org/2014,16435)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Zulässigkeit des Widerrufs eines rechtmäßigen begünstigenden Verwaltungsaktes; Berücksichtigung einer offensichtlich unwirksamen Mietminderung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Zulässigkeit des Widerrufs eines rechtmäßigen begünstigenden Verwaltungsaktes; Berücksichtigung einer offensichtlich unwirksamen Mietminderung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 03.03.2009 - B 4 AS 37/08 R

    Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunftskosten - Mietvertrag -

    Auszug aus LSG Bayern, 14.05.2014 - L 11 AS 616/13
    "Tatsächliche Aufwendungen" für eine Wohnung liegen nicht nur dann vor, wenn die Miete bereits gezahlt wurde und nunmehr deren Erstattung verlangt wird, sondern es genügt, dass der Leistungsberechtigte im jeweiligen Leistungszeitraum einer wirksamen und nicht dauerhaft gestundeten Mietzinsforderung ausgesetzt ist (vgl BSG, Urteil vom 03.03.2009 - B 4 AS 37/08 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 1; Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R - BSGE 97, 217; Luik in: Eicher, SGB 11, 3. Auflage 2013, § 22 Rn 46; Krauß in: Hauck/Noftz, SGB II, Stand 10/2012, § 22 Rn 43).

    Ausgangspunkt für die Frage, ob eine wirksame Mietzinsverpflichtung des Hilfebedürftigen vorliegt, ist in erster Linie der Mietvertrag mit dem der geschuldete Mietzins vertraglich vereinbart worden ist (so insgesamt BSG, Urteil vom 03.03.2009 - B 4 AS 37/08 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 1).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus LSG Bayern, 14.05.2014 - L 11 AS 616/13
    "Tatsächliche Aufwendungen" für eine Wohnung liegen nicht nur dann vor, wenn die Miete bereits gezahlt wurde und nunmehr deren Erstattung verlangt wird, sondern es genügt, dass der Leistungsberechtigte im jeweiligen Leistungszeitraum einer wirksamen und nicht dauerhaft gestundeten Mietzinsforderung ausgesetzt ist (vgl BSG, Urteil vom 03.03.2009 - B 4 AS 37/08 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 1; Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R - BSGE 97, 217; Luik in: Eicher, SGB 11, 3. Auflage 2013, § 22 Rn 46; Krauß in: Hauck/Noftz, SGB II, Stand 10/2012, § 22 Rn 43).

    Ausgangspunkt für die Frage, ob eine wirksame Mietzinsverpflichtung des Hilfebedürftigen vorliegt, ist in erster Linie der Mietvertrag mit dem der geschuldete Mietzins vertraglich vereinbart worden ist (so insgesamt BSG, Urteil vom 03.03.2009 - B 4 AS 37/08 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 1).

  • LSG Bayern, 13.08.2009 - L 8 AL 189/07

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Widerruf eines rechtmäßigen

    Auszug aus LSG Bayern, 14.05.2014 - L 11 AS 616/13
    Die Zweckverfehlung gemäß § 47 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB X stellt auf einen im Verwaltungsakt bestimmten Zweck ab, eine Zweckgefährdung reicht nicht (vgl BayLSG, Beschluss vom 13.08.2009 - L 8 AL 189/07 - juris - mwN).
  • BSG, 16.05.2007 - B 7b AS 40/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - einmalige Kosten für Heizmaterial

    Auszug aus LSG Bayern, 14.05.2014 - L 11 AS 616/13
    Fraglich wäre auch, ob die dem Kläger gewährten Leistungen überhaupt zweckbestimmt gewesen sind (so wohl BSG, Beschluss vom 16.05.2007 - B 7b AS 40/06 R - juris; Eicher in: Eicher, SGB 11, 3. Aufl, § 40 Rn 68).
  • BSG, 14.12.2000 - B 11 AL 63/00 R

    Verwaltungsakt, Widerruf wegen Zweckverfehlung

    Auszug aus LSG Bayern, 14.05.2014 - L 11 AS 616/13
    Maßgeblich ist nicht der abstrakt-generelle Zweck des Gesetzes, sondern die verhaltenssteuernde Zweckbestimmung im Verwaltungsakt (BSG, Urteil vom 14.12.2000 - B 11 AL 63/00 R - BSGE 87, 219).
  • OLG Braunschweig, 27.06.2012 - Ws 179/12

    Kindesmissbrauch; Sexualstraftäter; Psychiatrie; Übermaßverbot; Risiko erneuter

    Auszug aus LSG Bayern, 14.05.2014 - L 11 AS 616/13
    Die Widersprüche gegen den Bescheid vom 08.05.2013 (WS 179/12 und WS 88/13) und gegen den Bescheid vom 19.11.2012 (WS 91/13) wies der Beklagte mit Widerspruchsbescheiden vom 22.03.2013 zurück.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2012 - L 5 KR 361/10

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Bayern, 14.05.2014 - L 11 AS 616/13
    Die hieraus hervorgehenden Leistungserhöhungen zur zuvor erfolgten Bewilligung im Bescheid vom 08.05.2012 stellen jeweils Verwaltungsakte dar (siehe zu den sog. Schalterakten: LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.04.2012 - L 5 KR 361/10 - juris - zu Zahlungen nach dem SGB II; Engelmann in: von Wulffen, SGB X, 7. Aufl, § 31 Rn 74 - zu Krankengeldzahlungen).
  • SG Würzburg, 22.03.2018 - S 15 AS 437/15

    Zutreffende Festsetzung der Regelbedarfshöhe

    Mit den angegriffenen Entscheidungen habe der Beklagte die Urteile des Bayerischen Landessozialgerichts vom 14.5.2014 unter den Aktenzeichen L 11 AS 828/13, L 11 AS 620/13, L 11 AS 616/13 und L 11 AS 610/11 umgesetzt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2020 - L 7 AS 250/18
    Für einen bei der Leistungsbewilligung zu berücksichtigenden Unterkunfts- und Heizkostenbedarf und für eine daher rechtmäßige Leistungsbewilligung gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II reicht - unabhängig von der Höhe tatsächlich erfolgender Zahlungen an den Vermieter - bereits eine wirksame und nicht dauerhaft gestundete Mietzinsforderung aus, wobei der Bedarf nicht bereits durch eine unwirksame einseitig erklärte Mietminderung und den schlichten Einbehalt eigentlich vertraglich geschuldeter Zahlungen entfällt, sondern nur durch eine wirksame Mietminderung gemäß § 536 Abs. 1 Sätze 1 und 2 BGB und eine dadurch eintretende Reduzierung der zivilrechtlich tatsächlich geschuldeten Kosten (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 14. Mai 2014 - L 11 AS 616/13 - und Urteil vom 14. Mai 2014 - L 11 AS 621/13 - Luik in: Eicher/Luik, SGB II, 4. Aufl. 2017, § 22 Rn 47).
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