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   LSG Bayern, 14.09.2016 - L 16 AS 373/16   

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https://dejure.org/2016,46013
LSG Bayern, 14.09.2016 - L 16 AS 373/16 (https://dejure.org/2016,46013)
LSG Bayern, Entscheidung vom 14.09.2016 - L 16 AS 373/16 (https://dejure.org/2016,46013)
LSG Bayern, Entscheidung vom 14. September 2016 - L 16 AS 373/16 (https://dejure.org/2016,46013)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    SGB-II-Leistungen; Minderung von Alg II; Rechtmäßigkeit einer Meldeaufforderung; Meldeort außerhalb von Diensträumen

  • rewis.io

    Meldeaufforderung für Alg-II-Bezieher - Job-Messe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Rechtmäßigkeit von Sanktionen wegen der Verletzung einer Meldeaufforderung

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Hartz-IV-Bezieher kann zum Besuch einer Jobmesse verpflichtet werden

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.02.2014 - L 7 AS 1058/13

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Minderung aufgrund von Meldeversäumnissen;

    Auszug aus LSG Bayern, 14.09.2016 - L 16 AS 373/16
    Anders als in dem der Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 10.02.2014, L 7 AS 1058/13 B, zugrundeliegenden Sachverhalt sei der Kläger nicht aufgefordert worden, sich auf einer Arbeitgebermesse einzufinden und sich dort allgemein zu informieren und zu bewerben, sondern sei konkret zum Stand des Beklagten eingeladen worden, um mit den dort anwesenden Integrationsfachkräften mögliche für ihn in Frage kommende Stellenangebote zu besprechen und sich gegebenenfalls gleich mit den mitgenommenen Bewerbungsmappen bewerben zu können.

    Ein Fall, wie er der Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 10.02.2014, L 7 AS 1058/13 B, zugrunde lag, ist - wie bereits vom SG ausgeführt - vorliegend gerade nicht gegeben.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 24.01.2002 - L 2 AL 9/00

    Streitigkeit über das Ruhen eines Arbeitslosenhilfeanspruchs während einer

    Auszug aus LSG Bayern, 14.09.2016 - L 16 AS 373/16
    Weder der Meldezweck noch der Schutz des Arbeitssuchenden verlangen eine Beschränkung der Meldeorte auf die Diensträume des Beklagten (so auch: Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.01.2002, L 2 AL 9/00).
  • BSG, 09.11.2010 - B 4 AS 27/10 R

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - wiederholtes Meldeversäumnis -

    Auszug aus LSG Bayern, 14.09.2016 - L 16 AS 373/16
    Die Wirksamkeit einer solchen Rechtsfolgenbelehrung setzt nach der Rechtsprechung des BSG voraus, dass sie im Einzelfall konkret, richtig und vollständig ist und zeitnah im Zusammenhang mit dem jeweils geforderten Verhalten erfolgt, sowie dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in verständlicher Form erläutert, welche unmittelbaren und konkreten Auswirkungen sich aus der Weigerung des geforderten Verhaltens für ihn ergeben, wenn für diese kein wichtiger Grund vorliegt (vgl. BSG, Urteil vom 09.11.2010, B 4 AS 27/10 R).
  • LSG Bayern, 24.08.2016 - L 16 AS 222/16

    Keine Gewährung der Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung

    Auszug aus LSG Bayern, 14.09.2016 - L 16 AS 373/16
    Zwar ist es richtig, dass der Gesetzgeber gemäß § 28 Abs. 1 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) zu einer neuen Ermittlung des Regelbedarfs verpflichtet ist, wenn die Ergebnisse einer neuen EVS vorliegen, für die Fortschreibung von Regelbedarfsstufen ist ein fester Zeitpunkt aber nicht gesetzlich geregelt (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 24.08.2016, L 16 AS 222/16 B PKH).
  • BSG, 29.04.2015 - B 14 AS 19/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Minderung des Arbeitslosengeld II wegen

    Auszug aus LSG Bayern, 14.09.2016 - L 16 AS 373/16
    Ein Fall, wie er der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 29.04.2015, B 14 AS 19/14 R, zugrunde lag, liegt hier offensichtlich nicht vor.
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