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   LSG Bayern, 14.09.2021 - L 6 R 199/19   

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https://dejure.org/2021,38929
LSG Bayern, 14.09.2021 - L 6 R 199/19 (https://dejure.org/2021,38929)
LSG Bayern, Entscheidung vom 14.09.2021 - L 6 R 199/19 (https://dejure.org/2021,38929)
LSG Bayern, Entscheidung vom 14. September 2021 - L 6 R 199/19 (https://dejure.org/2021,38929)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Zum Höchstbetrag einer Teilrente nach § 42 Abs. 2 SGB VI

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Höchstbetrag einer Teilrente nach § 42 Abs. 2 SGB VI. - Ein Anspruch auf Gewährung von Teilrente nach § 42 Abs. 2 SGB VI besteht jedenfalls bis zu einer Höhe von 99,99 % der Vollrente. - Einer Bestimmung des prozentualen Anteils auf zwei Dezimalstellen genau stehen weder ...

  • rechtsportal.de

    Gewährung einer Altersrente als Teilrente in Höhe von 99,99 % der Vollrente; Höchstbetrag einer Teilrente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2022, 550
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 12.07.2012 - B 14 AS 35/12 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - fehlendes Rechtsschutzbedürfnis -

    Auszug aus LSG Bayern, 14.09.2021 - L 6 R 199/19
    Es besteht ein berechtigtes Interesse des Klägers an der Klage, da sich 0, 99% der Rente betragsmäßig in nennenswerter Höhe auswirkt (bei wirtschaftlicher Geringfügigkeit vgl. BSG vom 12.07.2013, B 14 AS 35/12 R).
  • SG Freiburg, 02.08.2022 - S 16 R 1479/22

    Inanspruchnahme einer Altersteilrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Dem hierzu ergangenen Urteil des Bayerischen LSG vom 14.09.2021 (L 6 R 199/19) lasse sich nicht entnehmen, aufgrund welcher Rechenschritte sich die dort ausgeurteilte Teilrente von 99, 99 Prozent ergebe.

    Dies dürfte in dem Urteil des Bayerischen LSG vom 14.09.2021 (L 6 R 199/19 -, juris; dem folgend SG Freiburg, Urteil vom 23.02.2022 - S 4 R 10/22; Berufung anhängig bei dem LSG Baden-Württemberg, Az. L 5 R 1027/22) ebenso wie in der dem Urteil zustimmenden Anmerkung von Lindner (NZS 2022, 550) übersehen worden sein.

  • SG München, 19.01.2023 - S 59 KR 649/22

    Rückkehr von privat versicherten Altersrentnern in die gesetzliche

    Zur Begründung macht der Kläger geltend, er sei bei der Beantragung einer Teilrente nach § 42 SGB VI frei gewesen; eine Teilrente müsse mindestens 10% der Vollrente beantragen und könne höchstens in Höhe von 99% in Anspruch genommen werden, nach Ansicht des Bayerischen Landessozialgerichts mit Urteil vom 14.09.2021 (Az. L 6 R 199/19) sogar in Höhe von 99, 99%.
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