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LSG Bayern, 14.09.2021 - L 6 R 199/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
SGB VI § 121; SGB VI § 123; SGB VI § 42 Abs. 2
Höchstbetrag einer Teilrente
- rewis.io
Zum Höchstbetrag einer Teilrente nach § 42 Abs. 2 SGB VI
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Gewährung einer Altersrente als Teilrente in Höhe von 99,99 % der Vollrente; Höchstbetrag einer Teilrente
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG München, 19.03.2019 - S 47 R 686/18
- LSG Bayern, 14.09.2021 - L 6 R 199/19
Papierfundstellen
- NZS 2022, 550
Wird zitiert von ... (2)
- SG Freiburg, 02.08.2022 - S 16 R 1479/22 Dem hierzu ergangenen Urteil des Bayerischen LSG vom 14.09.2021 (L 6 R 199/19) lasse sich nicht entnehmen, aufgrund welcher Rechenschritte sich die dort ausgeurteilte Teilrente von 99, 99 Prozent ergebe.
Dies dürfte in dem Urteil des Bayerischen LSG vom 14.09.2021 (L 6 R 199/19 -, juris; dem folgend SG Freiburg, Urteil vom 23.02.2022 - S 4 R 10/22; Berufung anhängig bei dem LSG Baden-Württemberg, Az. L 5 R 1027/22) ebenso wie in der dem Urteil zustimmenden Anmerkung von Lindner (NZS 2022, 550) übersehen worden sein.
- SG München, 19.01.2023 - S 59 KR 649/22
Rückkehr von privat versicherten Altersrentnern in die gesetzliche …
Zur Begründung macht der Kläger geltend, er sei bei der Beantragung einer Teilrente nach § 42 SGB VI frei gewesen; eine Teilrente müsse mindestens 10% der Vollrente beantragen und könne höchstens in Höhe von 99% in Anspruch genommen werden, nach Ansicht des Bayerischen Landessozialgerichts mit Urteil vom 14.09.2021 (Az. L 6 R 199/19) sogar in Höhe von 99, 99%.