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   LSG Bayern, 14.10.2009 - L 20 R 82/08   

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https://dejure.org/2009,23631
LSG Bayern, 14.10.2009 - L 20 R 82/08 (https://dejure.org/2009,23631)
LSG Bayern, Entscheidung vom 14.10.2009 - L 20 R 82/08 (https://dejure.org/2009,23631)
LSG Bayern, Entscheidung vom 14. Oktober 2009 - L 20 R 82/08 (https://dejure.org/2009,23631)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Altersrente für langjährig Versicherte - Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze - Bescheidrücknahme - selbständige Tätigkeit - Auslegung eines Rechtsbegriffs - keine grobe Fahrlässigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rücknahme der Bewilligung einer Rente wegen Überschreitens der Hinzuverdienstgrenze aufgrund der Erzielung von Arbeitseinkommen und Rückforderung i.H.v. 18.737,54 EUR; Anrechnung von Einkünften aus Gewerbebetrieb als Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit auf die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze beim Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte; Rücknahme des rechtswidrigen Verwaltungsaktes; Vertrauensschutz; grobe Fahrlässigkeit bei unvollständigen Angaben des Versicherten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 07.10.2004 - B 13 RJ 13/04 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinzuverdienst - Anrechnung von

    Auszug aus LSG Bayern, 14.10.2009 - L 20 R 82/08
    Der Begriff "selbstständige Tätigkeit" verweist auf die allgemeine Norm des § 15 SGB IV (BSG, Urteil vom 07.10.2004, B 13 RJ 13/04 R, veröffentlicht in juris).

    Nachdem der Kläger selbst nicht gegen die Einordnung seiner Einkünfte aus Vermietung/Verpachtung aus der Betriebsaufspaltung steuerrechtlich vorgegangen ist, besteht grundsätzlich kein Raum, neben dem steuerrechtlichen Begriff der Gewinneinkünfte aus selbstständiger Tätigkeit eine Grundentscheidung zu treffen, ob eine selbstständige Tätigkeit vorliegt (vgl BSG vom 07.10.2004, B 13 RJ 13/04 R, veröffentlicht in juris).

  • BSG, 30.03.2006 - B 10 KR 2/04 R

    Krankenversicherung der Landwirte - Landwirt - Einkommen aus Vermietung eigener

    Auszug aus LSG Bayern, 14.10.2009 - L 20 R 82/08
    In ständiger Rechtsprechung hat das BSG insoweit entschieden, dass der Begriff der selbstständigen Tätigkeit im Sinne des § 15 SGB IV alle typischerweise mit persönlichem Einsatz verbundenen Einkunftsarten erfasst, das sind nach dem Katalog des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 EStG Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (13 EStG), Einkünfte aus Gewerbebetrieb (15 EStG), Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (18 EStG) sowie diesen gleichgestellte Einkünfte (BSG, Urteil vom 30.03.2006 mwN, B 10 KR 2/04 R, veröffentlicht in juris).

    Dabei ist nur dann nicht auf die Feststellung der Finanzverwaltung zurückzugreifen, wenn der Betroffene gegen die Richtigkeit der tatsächlichen Feststellung oder steuerrechtlichen Bewertung des Finanzamtes schlüssige und erhebliche Einwendungen erhebt (BSG vom 30.03.2006 aaO).

  • BSG, 30.09.1997 - 4 RA 122/95

    Pachtzins - Arbeitseinkommen - Selbstständige Arbeit - Betriebsaufspaltung

    Auszug aus LSG Bayern, 14.10.2009 - L 20 R 82/08
    Dabei ist für das von dem Kläger angewandte Prinzip der Betriebsaufspaltung als im Steuerrecht anerkannten Institut (vgl BSG vom 13.09.1997, 4 RA 122/95, veröffentlicht in juris), bei dem die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung wegen der personellen Verflechtung zwischen Besitz und Betriebsunternehmen Einkünfte aus Gewerbebetrieb vorliegen, entschieden worden, dass es sich insoweit um Arbeitseinkommen iSd § 15 SGB IV handelt.
  • BSG, 26.06.2008 - B 13 R 119/07 R

    Altersrente für Frauen - Hinzuverdienstgrenze - zweimaliges Überschreiten

    Auszug aus LSG Bayern, 14.10.2009 - L 20 R 82/08
    Dabei ist grundsätzlich von Monat zu Monat zu betrachten, ob die Hinzuverdienstgrenze überschritten wird (vgl BSG, Urteil vom 26.06.2008, B 13 R 119/07 R mwN, veröffentlicht in juris).
  • LSG Bayern, 24.11.2010 - L 19 R 395/07

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze -

    Der Bescheid vom 02.12.2002 in Gestalt des Abhilfebescheides vom 31.01.2003 war auch von Anfang an rechtswidrig im Sinne des § 45 SGB X, da bereits im Zeitpunkt der Rentenantragstellung und somit noch vor Erlass des Bescheides vom 02.12.2002 mit dem Zugang von Erwerbseinkommen zu rechnen war (BSG Urteil vom 13.12.1984 - 9a RV 40/83; BayLSG vom 14.10.2009 - L 20 R 82/08 R, jew. veröffentlicht in juris).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist jedoch hierfür die allgemeine Vorschrift des § 15 SGB IV anzuwenden (BSG, Urteil vom 07.10.2004 - B 13 RJ 13/04 R; BayLSG v. 14.10.2009, a.a.O., jeweils veröffentlicht in juris).

  • SG Frankfurt/Main, 24.09.2010 - S 4 R 81/08

    Gesetzliche Rentenversicherung: Rente wegen Erwerbsminderung; Rückforderung von

    Für das hier angewandte Prinzip der Betriebsaufspaltung als im Steuerrecht anerkanntes Institut (vgl. BSG vom 13. September 1997, 4 RA 122/95, juris), bei dem die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung wegen der personellen Verflechtung zwischen Besitz und Betriebsunternehmen Einkünfte aus Gewerbebetrieb darstellen, entschieden worden, dass es sich insoweit um Arbeitseinkommen i.S.d. § 15 SGB IV handelt (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 14. Oktober 2009, Az. L 20 R 82/08, juris).
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