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   LSG Bayern, 14.12.2011 - L 13 R 800/09   

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https://dejure.org/2011,43865
LSG Bayern, 14.12.2011 - L 13 R 800/09 (https://dejure.org/2011,43865)
LSG Bayern, Entscheidung vom 14.12.2011 - L 13 R 800/09 (https://dejure.org/2011,43865)
LSG Bayern, Entscheidung vom 14. Dezember 2011 - L 13 R 800/09 (https://dejure.org/2011,43865)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Übergangsgeldberechnung - Bemessungsentgelt - Arbeitslosengeldbezug - Verwaltungsvereinfachung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Höhe des Übergangsgeldes, das während einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben zu zahlen war - Bemessungsentgelt - Arbeitslosengeldbezug - Verwaltungsvereinfachung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe des Übergangsgeldes während einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben nach zuvor bezogenem Arbeitslosengeld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VI § 21; SGB IX § 49; SGB IX §§ 44 ff
    Höhe des Übergangsgeldes während einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben nach zuvor bezogenem Arbeitslosengeld

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 28.03.1990 - 9b/11 RAr 87/89

    Bemessung des Übergangsgeldes während einer Maßnahme der beruflichen Umschulung

    Auszug aus LSG Bayern, 14.12.2011 - L 13 R 800/09
    Der Kläger hat unmittelbar bis zum Beginn der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben Übergangsgeld bzw. Zwischenübergangsgeld bezogen; beides fällt unter die in § 49 SGB IX genannten Leistungen (vgl. BSG, Urteil v. 28.03.1990 - 9b/11 Rar 87/89).

    Die Vorschrift dient der Vermeidung von Streit um die Bemessungsgrundlage und Verzögerungen bei der Verwaltungsentscheidung, weil keine neuen Arbeitgeberauskünfte eingeholt werden müssen (BSG, Urteil vom 28.03.1990 - 9b/11 Rar 87/89, juris Rn.10 zur vergleichbaren Vorschrift des § 59c AFG).

  • BSG, 18.02.1981 - 1 RJ 74/79

    Eine Maßnahme zur Rehabilitation iS RVO § 1241b 'im Anschluß' an den Bezug von

    Auszug aus LSG Bayern, 14.12.2011 - L 13 R 800/09
    50 Sinn und Zweck des § 49 SGB IX ist es, einerseits die Kontinuität der Leistungen zu gewährleisten und andererseits der Verwaltungsvereinfachung zu dienen (vgl. BSGE 51, 193; Urteil v. 07.09.2010 - B 5 R 104/08 R -juris Rn. 20).

    Dies bedeutet, dass der Berechnung des Übergangsgeldes Einkommensverhältnisse zugrunde zu legen sind, die den Lebensstandard des Versicherten ausreichend widerspiegeln (BSGE 51, 193, 195ff).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2008 - L 12 AL 113/07

    Arbeitslosenversicherung

    Auszug aus LSG Bayern, 14.12.2011 - L 13 R 800/09
    Deshalb wird zum Teil die Auffassung vertreten, dass es sich bei dem zuvor bezogenen Übergangsgeld gar nicht um ein Übergangsgeld im Sinne des § 49 SGB IX handelt (vgl. für Krankengeld nach § 47b SGB V: LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 21.05.2008 - L 12 AL 113/07 juris Rn. 24; so auch Schlette, in jurisPK-SGB IX, § 49 SGB IX Rn. 5; Dalichau in Wiegand - SGB IX-Praxis-Kommentar Stand 2/10, § 49 Rn 17; von der Heide in Kossens/von der Heide/Maaß, SGB IX, 3. Auflage 2009, § 49 Rn. 3).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2011 - L 3 U 296/08

    Kontinuität; Bemessungsgrundlage; Übergangsgeld; Arbeitslosengeld; unmittelbar

    Auszug aus LSG Bayern, 14.12.2011 - L 13 R 800/09
    Wie das LSG Berlin-Brandenburg in seinem Urteil vom 22.09.2011 (- L 3 U 296/08 juris -) überzeugend ausführt, handelt es sich nach dem Normaufbau des § 49 SGB IX nicht um eine Voraussetzung, sondern um die Rechtsfolgenbestimmung, dass bei Berechnung der ergänzenden Leistung zum Lebensunterhalt (hier: Übergangsgeld) vom bisher zugrunde gelegten Arbeitentgelt auszugehen ist.
  • BSG, 07.09.2010 - B 5 R 104/08 R

    Rehabilitation - Ermittlung der Berechnungsgrundlage des Übergangsgeldes

    Auszug aus LSG Bayern, 14.12.2011 - L 13 R 800/09
    50 Sinn und Zweck des § 49 SGB IX ist es, einerseits die Kontinuität der Leistungen zu gewährleisten und andererseits der Verwaltungsvereinfachung zu dienen (vgl. BSGE 51, 193; Urteil v. 07.09.2010 - B 5 R 104/08 R -juris Rn. 20).
  • Drs-Bund, 07.03.1989 - BT-Drs 11/4124
    Auszug aus LSG Bayern, 14.12.2011 - L 13 R 800/09
    Die Regelung des § 21 Abs. 3 SGB VI soll vielmehr ausschließen, dass Versicherte, die keine oder nur geringe freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet haben und zuvor etwa ihrer Beitragsleistung zur Krankenversicherung entsprechendes Krankengeld bezogen haben, Übergangsgeld in Höhe der bisherigen Lohnersatzleistung erhalten (vgl. BTDrs11/4124 S. 158 zur Vorgängervorschrift § 23).
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