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   LSG Bayern, 14.12.2016 - L 16 AS 561/16   

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https://dejure.org/2016,53145
LSG Bayern, 14.12.2016 - L 16 AS 561/16 (https://dejure.org/2016,53145)
LSG Bayern, Entscheidung vom 14.12.2016 - L 16 AS 561/16 (https://dejure.org/2016,53145)
LSG Bayern, Entscheidung vom 14. Dezember 2016 - L 16 AS 561/16 (https://dejure.org/2016,53145)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rewis.io

    Gesonderte Prüfung der Zulässigkeit der Berufung bei objektiver Klagehäufung für jeden Streitgegenstand

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Berufung im sozialgerichtlichen Verfahren bei objektiver Klagehäufung; Statthaftigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Berufung im sozialgerichtlichen Verfahren bei objektiver Klagehäufung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 18.04.2016 - B 14 AS 150/15 BH

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Nichtzulassungsbeschwerde -

    Auszug aus LSG Bayern, 14.12.2016 - L 16 AS 561/16
    Die Zulässigkeit des Rechtsmittels ist bei Vorliegen mehrerer Streitgegenstände - wie hier - hinsichtlich jedes Streitgegenstandes grundsätzlich eigenständig zu beurteilen (vgl. Bundessozialgericht -BSG-, Beschluss vom 18.04.2016, B 14 AS 150/15 BH).
  • BSG, 15.06.2016 - B 4 AS 45/15 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Anfechtungsklage -

    Auszug aus LSG Bayern, 14.12.2016 - L 16 AS 561/16
    Eine Regelung mit Außenwirkung im Einzelfall liegt nur vor, wenn die Behörde dem Adressaten gegenüber Rechte oder Pflichten begründen oder verbindliche Rechtsfolgen setzen will; an einem solchen Willen fehlt es, wenn die Behörde lediglich Hinweise zur Rechtslage gibt (vgl. BSG, Urteil vom 15.06.2016, B 4 AS 45/15 R).
  • BVerfG, 07.07.2010 - 1 BvR 2556/09

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Anrechnung von BAföG-Leistungen auf

    Auszug aus LSG Bayern, 14.12.2016 - L 16 AS 561/16
    Auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) gebietet die Verfassung nicht die Gewährung bedarfsunabhängiger, voraussetzungsloser Sozialleistungen (vgl. BVerfG, Urteil vom 07.07.2010, 1 BvR 2556/09).
  • LSG Bayern, 08.07.2015 - L 16 AS 381/15

    Existenzminimum, Sanktion, Wegfall

    Auszug aus LSG Bayern, 14.12.2016 - L 16 AS 561/16
    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Sanktionsregelungen des SGB II werden vom Senat nicht geteilt (vgl. Beschluss des Senats vom 08.07.2015, L 16 AS 381/15 B ER).
  • SG Dortmund, 26.06.2020 - S 75 BK 78/16
    Sie ist daher nicht Gegenstand des Verfahrens geworden (Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 14. Dezember 2016 - L 16 AS 561/16 -, juris).

    Es erfolgte nicht nur eine quantitative Erweiterung eines schon bestehenden Anspruchs (§ 99 Abs. 3 Nr. 2 Alt. 1 SGG), - hier höhere Kinderzuschlag für den Monat Juli 2016-, sondern es träte ein neuer Zeitraum (Juni 2016) und damit ein neuer Lebenssachverhalt (andere Einkommensverhältnisse) hinzu, für den neue Feststellungen zu treffen wären, anhand derer eine neue rechtliche Bewertung von Anspruchsgrundlagen und erbrachten Leistungen erforderlich würde ( zur Anschlussberufung: BSG, Urteil vom 26. Oktober 2017 - B 8 SO 12/16 R -, SozR 4-1750 § 524 Nr. 1, Rn. 15, Bay. LSG, Urteil vom 14.12.2016 - L 16 AS 561/16, BSG, Urteil vom 22.08.1990 - 10 RKg 29/889 zu Kindergeld).

    Dieser beträgt weiterhin 480, 00 Euro (höchstmöglicher Anspruch auf Kinderzuschlag im Monat Juli 2016) (vgl. hierzu Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 15. Oktober 2015 - L 7 AS 709/15 -, juris mwN; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 14. Dezember 2016 - L 16 AS 561/16 -, juris).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.07.2017 - L 9 AS 280/13
    Unabhängig davon, ob es sich hier um Obliegenheiten oder Rechtspflichten handelt, treffen die VA eigenständige den Adressaten belastende Regelungen - die nicht der Vorbereitung von Sanktionen zu dienen bestimmt sind -, gegen die grds Rechtsschutz möglich ist (ebenso LSG Thüringen, Beschl. v. 20. Juni 2016 - L 9 AS 318/16 B, juris Rn 15; s.a. LSG Bayern, Urt. v. 14. Dezember 2016 - L 16 AS 561/16, juris Rn 18).
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