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   LSG Bayern, 15.01.2015 - L 15 SB 6/14   

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https://dejure.org/2015,1333
LSG Bayern, 15.01.2015 - L 15 SB 6/14 (https://dejure.org/2015,1333)
LSG Bayern, Entscheidung vom 15.01.2015 - L 15 SB 6/14 (https://dejure.org/2015,1333)
LSG Bayern, Entscheidung vom 15. Januar 2015 - L 15 SB 6/14 (https://dejure.org/2015,1333)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtliche Kostenentscheidung nach einem Vergleich in einer schwerbehindertenrechtlichen Angelegenheit; Kostenentscheidung nach den Grundsätzen des Erfolgsprinzips

  • rewis.io

    Keine Kostenerstattung bei vergleichsbedingtem Erfolg nur außerhalb des Streitgegenstands

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 193 Abs. 1 S. 3; SGG § 195
    Kostenentscheidung im sozialgerichtlichen Verfahren; Maßgeblichkeit des Erfolgsprinzips; Kostenerstattung bei vergleichsbedingtem Erfolg außerhalb des Streitgegenstands

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 20.06.1962 - 1 RA 66/59
    Auszug aus LSG Bayern, 15.01.2015 - L 15 SB 6/14
    Dies ist damit zu begründen, dass es grundsätzlich der Billigkeit entspricht, wenn die Kostentragung durch den Ausgang des Verfahrens bestimmt wird (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 20.06.1962, Az.: 1 RA 66/59).
  • LSG Bayern, 02.07.2012 - L 15 SB 36/09

    Maßgeblich für die Kostentragung ist vorrangig das Erfolgsprinzip, bei dem

    Auszug aus LSG Bayern, 15.01.2015 - L 15 SB 6/14
    In Ausnahmefällen kann das Veranlassungsprinzip als Korrektiv des grundsätzlich maßgeblichen Erfolgsprinzips herangezogen werden (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Beschluss vom 02.07.2012, Az.: L 15 SB 36/09).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 22.07.2015 - L 4 AS 380/15

    Angelegenheiten nach dem SGB II (AS)

    Ausnahmsweise kann jedoch das sog. Veranlassungsprinzip als Korrektiv des grundsätzlich maßgeblichen Erfolgsprinzips herangezogen werden (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 15. Januar 2015, L 15 SB 6/14, juris).
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